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Musiol kann sich gesetzlich fixierte Volksabstimmungen vorstellen, sobald ein Volksbegehren 133.533 Stimmen erreicht hat.

Foto: APA/Hochmuth

Wien - Nein, das Abstimmungsverhalten in den steirischen Gemeinden, die sich der Zusammenlegung widersetzen, spricht nicht von Spargesinnung. "Der Wählerwille ist aus grüner Sicht nicht unbedingt vernünftig, wenn wir uns die Mehrheiten im Parlament anschauen", sagt Daniela Musiol, Verfassungssprecherin der Grünen. Sie sagt es in der Überzeugung, dass man dennoch Bürgern mehr Mitsprache geben müsse.

Das verlangen die Grünen von jeher - und dass sich jetzt auch Nationalratspräsidentin Barbara Prammer damit anfreunden kann, dass Volksbegehren neue Gesetze erzwingen können (DER STANDARD berichtete), ist für Musiol ein gutes Zeichen. Es gehe nun darum, die Mitwirkung von Bürgern im Gesetzgebungsprozess so zu stärken, dass eine Balance zwischen direkter und repräsentativer Demokratie hergestellt werden kann. Musiol hält es etwa für gerechtfertigt, dass die parlamentarische Behandlung eines Volksbegehrens an die entsprechende Zahl von Abgeordneten gebunden ist, die im Nationalrat einen Antrag stellen können. Das sind derzeit fünf - und entsprechend der Wahlbeteiligung 2008 vertreten diese fünf Abgeordneten 133.533 Stimmen.

Wenn ein solcherart unterstütztes Volksbegehren nicht zufriedenstellend in ein Gesetz gegossen wird, dann soll es die Möglichkeit geben, darüber eine Volksabstimmung zu erzwingen, wobei die grüne Verfassungsexpertin verlangt, dass eine entsprechende Mindestbeteiligung an der Abstimmung Voraussetzung für die Gesetzwerdung ist, "damit nicht der Fall eintritt, dass drei Prozent über 97 Prozent entscheiden können".

Darüber habe es schon beim selig entschlafenen Österreich-Konvent einen Konsens gegeben.

Das "Veto-Referendum"

Ein ebenfalls an ein Quorum gebundenes Instrument könnte das sogenannte Veto-Referendum darstellen: Damit würde es Bürgern ermöglicht, in einer einmonatigen Frist zwischen Gesetzesbeschluss im Nationalrat und dem Inkrafttreten der Regelung ein Volksbegehren zur Durchführung einer Volksabstimmung über das schon beschlossene Gesetz einzubringen. 8000 Unterschriften würden das Inkrafttreten hemmen, ein Referendum könnte zeitnahe mit weiteren Unterschriften erzwungen werden. All diese Vorschläge wollen die Grünen in einer parlamentarischen Enquete behandelt wissen - womöglich unter Einbeziehung der bestehenden Initiativen zur Demokratiereform. (cs, DER STANDARD, Printausgabe, 22.11.2011)