Sozialminister Hundstorfer (SPÖ) hat am Montag im Zuge einer OGH-Entscheidung an die Unternehmen appelliert, künftig auf Zahlscheingebühren zu verzichten und auf die Gesetzeslagen verwiesen, die im Zahlungsdienstegesetz eine Gebühr untersage. Dies sei auch in zahlreichen Verfahren in Österreich geklärt worden.

T-Mobile

"Nun aber hat der OGH ein so genanntes Vorabentscheidungsverfahren zur Klärung der Frage auf europarechtlicher Ebene beim Europäischen Gerichtshof eingeleitet. Es betrifft die T-Mobile-Austria GmbH, die ihren Kunden für jede Zahlung mittels Telebanking oder Zahlschein eine Zusatzgebühr von drei Euro verrechnet hat", so das Sozialministerium am Montag.

Die Folge könnte sein, dass es zu einer jahrelangen Verzögerung des Verfahrens komme. "Es sei nun zu hoffen, dass sich die Unternehmen bis zu einer endgültigen Klärung an das derzeitige gesetzliche Verbot halten, das auch von allen bis jetzt damit befassten Untergerichten bestätigt worden ist", heißt es in der Aussendung. (APA)