Absetzbarkeit Kinderbetreuung

Regierungszwist wird fortgesetzt

21. November 2011, 13:21

SP-Staatssekretär bekräftigte Wunsch nach Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten - ÖVP entrüstet

Wien  - Die nahende Debatte über Spar- und Steuermaßnahmen im Kielwasser der geplanten Schuldenbremse verheißt nichts Gutes für das Koalitionsklima. So hat am Montag eine Aussage von SP-Finanzstaatssekretär Andreas Schieder für einen Sturm der Entrüstung des Regierungspartners ÖVP gesorgt. Schieder hatte in der "Presse" seinen Vorschlag erneuert, die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuung wieder abzuschaffen. Es folgten empörte Reaktionen vom ÖVP-Generalsekretär Johannes Rauch abwärts.

Er bezichtigte Schieder, "frauen- und familienfeindlich" zu agieren. "Wir müssen sparen, aber nicht auf Kosten der Familien", so Rauch, der die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten als einen wichtigen Beitrag zur "Wahlfreiheit" bezeichnete. Finanzielle Einbußen für Familien werde es mit der "Familienpartei" ÖVP nicht geben.

Aufregung bei der ÖVP

Weitere aufgeregte Stellungnahmen gegen Schieder kamen unter anderem von ÖAAB-Generalsekretär Lukas Mandl, von ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger und Familiensprecherin Ridi Steibl sowie aus dem Wirtschaftsbund. Und auch FPÖ und BZÖ machten sich für ein Weiterführen der steuerlichen Absetzbarkeit stark.

Ausgaben für Kinderbetreuung können seit dem Steuerausgleich für 2009 bis zu einem Maximalbetrag von 2.300 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind jünger als zehn Jahre alt ist und professionell betreut wird. Eine solche professionelle Betreuung wird dann akzeptiert, wenn die betreffenden Personen eine achtstündige Ausbildung (bzw. 16 Stunden bei Jüngeren) nachweisen können und nicht im selben Haushalt leben.

Unklarheit bei Regelung

Zuletzt gab es indes Verwirrung um diese Regelung, nachdem der Unabhängige Finanzsenat (UFS) diese Voraussetzung nicht als ausreichend angesehen hatte - Anlassfall war ein Ehepaar gewesen, dass die Betreuungskosten für Tante und Großmutter absetzen wollte. Die Entscheidungen des Finanzsenats sind für die Finanzämter allerdings nicht bindend, und das Ministerium sah keinen Anlass für eine Gesetzesänderung. Bereits nach Bekanntwerden dieses Falles hatte sich Schieder dafür ausgesprochen, die Möglichkeit der Absetzbarkeit "drastisch einschränken bis abschaffen". (derStandard.at berichtete).

Die ÖVP versucht in den vergangenen Monaten wieder verstärkt, ihr Image als Familienpartei zu unterstreichen. Dieses hatte vor allem durch das Sparpaket 2010 mit deutlichen Kürzungen im Familienbereich gelitten. (APA)

 

Freigeistin1
01
22.11.2011, 17:01
Wenn die ÖVP tatsächlich eine Familienpartei wäre,

dann würde sie nicht ebenfalls Mütter dazu zu zwingen versuchen (finanzieller und gesellschaftlicher Druck), ihre Kinder bereits unter 3 Jahren in Fremdbetreuung zu geben,nur damit sie wieder in den Wirtschaftskreislauf integriert werden.

Wenn die ÖVP tatsächlich eine Familienpartei wäre, dann würde sie versuchen dem Gender-Wahnsinn Einhalt zu gebieten u.ein Miteinander d.Geschlechter fördern.

Wenn die ÖVP tatsächlich eine Familienpartei wäre dann würde sie diejenigen ÖVP-Mitglieder aussortieren,die entgegen dem Willen von 75% der Mütter (Studie im Auftrag der EU-Kommision), diesen "Beruf" (es ist ja mehr eine Berufung) durch mediale Berichterstattung, Kommentare und Förderungen von Veranstaltungen (mit Steuergeldern) abzuwerten trachten.

Siegfried Lenz
00
22.11.2011, 00:59

Wer Kinder über 10 Jahren betreuen lassen will, darf das ohnehin schon jetzt völlig auf eigene Rechnung tun. Da spielt es auch keine Rolle, ob ein Zehnjähriger noch in die Volksschule geht, und auch die Betreuung von Gymnasiasten dürfte durchaus üblich und nachgefragt sein, wird sich doch zumindest in Wien von fast allen Schulen angeboten.

Van_Tom
00
21.11.2011, 13:51

Ein wesentlicher Punkt bleibt hier unerwähnt:

Die steuerliche Absetzbarkeit nutzt und betrifft Einkommen erst ab der Lohnsteuerpflicht. Sprich, die häufig zitierte Supermarkt-Kassierin kommt bei 30 Stunden nicht über die Lohnsteuerpflicht (2011: € 11.000,00 / Jahr). Somit kann die Absetzbarkeit von einer alleinerziehenden Mutter ohnehin nicht genutzt werden.

Bedenklich stimmt mich der Vorstoß aus den Reihen der SPÖ.

Freigeistin1
00
22.11.2011, 17:02

Logisch, wer keine Steuern zahlt, kann auch keine Absetzbarkeit dieser fordern.

IchundIchundIch
01
22.11.2011, 07:40
lohnsteuer

dafür zahlt die supermarkt-kassierin keine lohnsteuer - kein vorteil ohne nachteil.
die kehrseite natürlich - bei dem niedrigen gehalt kann eine alleinerziehende sich eine kinderbetreuung kaum leisten; allerdings wird sie in der regel auch alimente bekommen (und sei es vom staat); dazu gibt es sicher noch einige soziale zuwendungen (wohnbaubeihilfe,etc.).

der vorstoß von der spö ist wirklich sehr bedenklich.
vielleicht können ja wieder ein paar fakeaccounts auf facebook für die spö stimmung machen.

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