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Linz - Der Prozess um einen siebenjährigen Buben, dessen Eltern nach angeblichen tätlichen Angriffen durch einen Volksschuldirektor die Republik geklagt hatten, wird heute, Montag, in Linz fortgesetzt. Geplant sind die Einvernahme des mittlerweile pensionierten Pädagogen, der zwei Vorfälle zugibt, und des Vaters des Schülers. Zudem wurde ein Kinderpsychiater mit der Erstellung eines Gutachten beauftragt. Die Eltern wollen 3.500 Euro Schmerzensgeld.
Dem Ehepaar waren außergerichtlich zunächst 200 und dann 500 Euro angeboten worden - ohne Erfolg. "Uns geht's nicht ums Geld, uns geht's um ganz andere Dinge", erklärte der Anwalt der Eltern, Kurt Lichtl. Es müsse klargestellt werden, dass das Verhalten des Lehrers - wie von der Finanzprokuratur als Vertreter der Republik eingeräumt - nicht nur rechtswidrig, sondern auch schuldhaft war. In der Klagebeantwortung heißt es, dass der Schüler durch sein Verhalten die Übergriffe selbst provoziert habe. Demnach treffe ihn möglicherweise eine Mitschuld. Laut Prokuraturanwalt Herbert Arzberger gelte es herauszufinden, was tatsächlich passiert ist. (APA)
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...und auf besonderen wunsch auch eine zweite oder dritte.
(nicht umsonst hieß es bei uns in der hauptschule immer: "leichte schläge auf's hinterhaupt verbessern das denkvermögen" - und g'stimmt hat's, jedenfalls aus mir ist kein trottel nicht geworden)
(Wilhelm Busch):
Dies ist Plünne sein Prinzip -
oberflächlich ist der Hieb
und nur Geisteskraft allein
schneidet in die Seele ein.
Also ist der nur verbale Einschnitt in die Seele noch wirksamer als das Kopfstück. So gesehen ist also die hier vielfach vorgeschlagene Methode des guten Einredens auf den Tobenden nich unbedingt so unbedenklich
ein pädagoge, der nicht in der lage ist, einen 7 jährigen, in die schranken zu weisen, hat an der schule nichts verloren. natürlich gibt es ausnahmen(wenn er einen anderen schüler prügelt), aber das war hier nicht der fall.
weiters ist zu prüfen, ob die eltern nicht leicht überfordert sind, bei der erziehung ihres kindes.
Die Eltern nehmen Ihre Verantwortung gut wahr: Im Falle eines Übergriffes zeigen sie dem Kind, dass man das nicht hinnehmen muss.
Dass die Übergriffe Rechtswidrig waren, sind sich die Seiten scheinbar einig.
Die Frage geht nur noch um Schuldhaft oder nicht.
Gut, dass sowas mal durchgeklagt wird.
sich das Verhalten mancher 7-jährigen anschaut dann wunderts mich nicht dass jemand mal die Nerven verliert. Warum muß eigentlich ein Kind in der Schule erzogen werden? Sind die Eltern nicht in der Lage dazu? Wenn ein 7-jähriger oder Älterer noch nicht in der Lage ist ruhig sitzen zu bleiben oder den Unterricht nicht zu stören, dann haben meiner Meinung nach die Eltern was falsch gemacht und sollten daher die 3.500€ Strafe zahlen.... Schauen Sie sich das Verhalten mancher Jugendlicher an, da wird einem teilweise ja schlecht.
Es gibt keinen Grund, der körperliche Gewaltanwendung rechtfertigen würde?
Wenn SIe sowas für gerechtfertigt haben, reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber - der schlägt sie sicher gerne bei Bedarf. Aber lassen Sie Kinder damit unbehelligt.
Sogar die Finanzprokuratur der Republik hat zugegeben, dass das verhalten des Direktors rechtswidrig war.
Im Mittelalter hieß es noch, dass sich an Schulen "eine Menge bösartiger, liederlicher Personen zusammenfindet, die zur Übelkeit sogleich bereit und schwer zu kontrollieren sind."
Warum Kinder in der Schule erzogen werden und Eltern anstrengender Kinder nicht mit Geldstrafen belegt werden? Weil es nicht besonders klug oder realistisch wäre, sich auf die Fähigkeiten der Eltern zu verlassen oder zu glauben, Geldstrafen wären ein Zaubermittel, das Eltern zu besseren Erziehern macht oder zu vollständiger Kontrollierbarkeit von Kindern führen würde.
haben sie jemals eine schule besucht? wissen sie wie schwer es ist, sich 5 stunden durchgehend zu konzentrieren? mir ist das in höheren schulen noch schwer gefallen, und hier geht es um einen 7! jährigen.
und wenn ein pädagoge sich so leicht provozieren lässt, er hätte ja die eltern hinzuziehen können, hat er in der schule nichts verloren.
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