Rückzahlungsforderung

"Falle" beim einkommensabhängigen Kindergeld

21. November 2011, 10:27

Der Wiedereinstieg ins Berufsleben kann teuer werden, wenn man im selben Monat noch Kindergeld bezieht

Im Ö1-Morgenjournal macht Ingrid Moritz, Leiterin der Frauenabteilung in der Arbeiterkammer, auf ein Detail bei der einkommensabhängigen Kindergeldvariante aufmerksam, das manchen Beziehern überraschende Rückforderungen einbringen könnte.

Die einkommensabhängige Variante berge eine Falle bei der Zuverdienstgrenze in den Monaten, in denen mehr als 16 Tage Kindergeld bezogen wurde, sagt Moritz. Steigt man im betreffenden Monat wieder in den Beruf ein, dann wird das Einkommen wie ein Zuverdienst dazugerechnet. "Daher kann es in diesen Fällen zu Rückforderungen kommen, ohne dass die Leute glauben, dass sie dazuverdient haben."

"Leichte Entschärfung" ab 2012

Bei der einkommensabhängigen Variante darf man höchstens 374 Euro pro Monat dazuverdienen. Die niedrigere Zuverdienstgrenze im Vergleich zu den anderen Kindergeld-Varianten sorgt für eine zusätzliche Verschärfung. In etlichen Fällen werde deshalb die Zuverdienstgrenze überschritten, ohne dass die Betroffenen darüber Bescheid wissen.

Aus dem Familienministerium hieß es gegenüber Ö1, der für den Zuverdienst relevante Zeitraum sei verbessert worden. Ab 2012 ist der Zuverdienst nur mehr für jene Monate relevant, an denen man mehr als 23 Tage Kindergeld bezogen hat. Zudem gebe es ausreichend Informationen und Beratung um dieses Problem zu vermeiden.

Die ab 2012 geltende 23-Tage-Regelung sei nur eine leichte Entschärfung des Problems, so Moritz. Die AK verlangt eine gänzliche Aufhebung der Regelung, die auch rückwirkend seit Einführung des einkommensabhängigen Kindergeldes gelten soll. (red/derStandard.at, 21. November 2011)

Kommentar posten
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t_e_l_e
00
22.11.2011, 08:59
also i check jetzt sowieso gar nix mehr...

bin jetzt das 2. monat auf karenz.
die 16k zuverdienst aliquot aufs jahr grechnet gelten anscheinend nur fuers erhoehte kindergeld wenn der partner net ueber die 16k im jahr kommt. sonst gilt auch bei den nicht einkommensabhaengigen die 374euro... so gelesen bei den zustaendigen seiten...

nichtsdesto trotz, wer beantwortet mir, wie das jetzt mit meinem urlaubs und weihnachtsgeld ausschaut, das meine firma immer mit november gehalt zahlt?
wird das jetzt als zuverdienst gerechnet? verlier ich dadurch das kindergeld? soll die firma das erst nach meiner karenz (ende feber) ueberweisen?

Lugh Nasad
00
23.11.2011, 13:37

also die rechtsauskunft der ak meinte, dass in der zeit der karenz die bezüge ruhen = auch weihnachts- und urlaubsgeld ruht = da gibt es keinen dazuverdienst, da es einfach nicht ausbezahlt wird.

so weit hab ich das zumindest verstanden und der vortrag war vor gerade mal einem monat.

Hubert Ungeist
 
00
22.11.2011, 05:44
Ohne das die betroffenen Bescheid wissen?

Die wissen nicht das sie mehr als 374 Euro verdienen?

klassiker
00
22.11.2011, 08:41
Man kann das nicht wissen...

Es ist erstens kein Zuverdienst, sondern das normale Einkommen, das zweitens nicht während der Karenz, sondern erst danach wieder verdient wird.
Während der Karenz kein Zuverdienst, nach Ende der Karenz Wiederaufnahme des Beschäftigungsverhältnisses (für unselbständige ArbeiternehmerInnen) im selben Monat, in dem die Karenz endete. Wieso man hier etwas nachzahlen soll, ist nicht zu verstehen.

patriotin
00
24.11.2011, 18:42

Fragen's den Verfassungsgerichtshof! Leider bereits ausjudiziert, dass das KBGG kompliziert und sehr risikoreich ist, aber deshalb nicht verfassungswidrig!

Und dann schreiben's den PolitikerInnen (und hier vor allem der ÖVP), was das für ein Schmarren ist!

K1981
11
21.11.2011, 21:56
Wegfall der Zuverdienstgrenzen wünschenswert

Warum gibt es überall unterschiede?
- Zuverdienstgrenzen bei Mann/Frau in Karenz, Pensionisten...
- KEINE Zuverdienstgrenzen bei Politikern (sie müssen ihre Einkünfte ja nicht mal melden...ob da überall Steuern bezahlt werden?)

Warum soll Frau/Mann während des Kinderbetreuungsgeldbezugs nicht dazuverdienen dürfen? Fördert ja den Steuertopf und und den Konsum. Arbeiten wird wirklich bestraft in Ö.

Eine unabhängige Auszahlung des Kinderbetreungsgeldes wäre wünschenswert (Dauer soll man sich aussuchen können, kurz&viel, lang&dafür weniger, aber am Ende hat jeder gleich viel). Wer dazuverdienen möchte soll das unbeschränkt können.

Lugh Nasad
00
22.11.2011, 09:33
Unbeschränkt dazuverdienen...?

...? ... ?

also unbeschränkt dazuverdienen würde bedeuten, dass hier die Leute vom SV-Topf Geld beziehen, obwohl sie es nicht brauchen würden, weil sie uneingeschränkt dazu verdienen. Das ist nicht der Sinn unseres Sozialsystems - der Sinn liegt darin: Während der Karenz erhält man keinen Lohn und das KBG soll das dann irgendwie ausgleichen (quasi Lohnersatz).

Die sinnlosen und nicht logischen unterschiedlichen Grenzen und unterschiede Mann/Frau versteh ich auch nicht und das gehört tatsächlich geändert.

Wieso kann ich als Mann beispieilsweise nicht ab der Geburt des Kindes zu Hause bleiben? Wieso muss dann die Frau in der Wochenbettzeit sich noch extra Hilfe suchen (Hebamme, Eltern,...) anstelle die Hilfe vom Mann zu bekommen?

K1981
00
22.11.2011, 18:38

Warum sollen F/M bestraft werden wenn sie wieder arbeiten gehen, durch nicht-leistungen aus dem SV-Topf?
KBG ist für die Betreuung des Kindes...unabhängig davon ob eigen oder fremdbetreut.
Eine reine eigenbetreuung über mehrere Jahre verschafft den Frauen einen gewaltigen beruflichen & finanziellen Nachteil.
Wenn da nicht mal gscheite durchdachte Überlegungen kommen, werden sich das viele - vor allem gut ausgebildete - Frauen 3mal überlegen ein kind in die Welt zu setzen.
Letztendlich sollte es den Familien freistehen, ob und wer wie lange daheimbleibt und die finanzielle Förderung sollte da auch keine unterschiede machen. Jedes kind ist gleich viel wert.

styx12
00
22.11.2011, 09:24

Kinderbetreuungsgeld zahlt der Staat - vereinfacht gesagt - für Kinderbetreuung durch die Eltern, bzw. um deren Einkommensverlust während der Zeit der intensiven Kinderbetreuung abzufedern. Warum soll er es zahlen, wenn Mutter und Vater des Kindes ohnehin (vielleicht auch noch Vollzeit) arbeiten?

Anders gesagt, würden Sie jemanden Arbeitslosengeld bezahlen, der ohnehin Arbeit hat?

K1981
00
22.11.2011, 18:30

Warum soll ein unterschied gemacht werden, ob ein Kind fremd betreut wird (wenn M/F rasch wieder arbeiten gehen&damit das KBG für den zweck der Fremdbetreuung verwenden) oder ob sie selbst daheimbleiben?
Wie soll man gut ausgebildete Frauen bewegen Kinder in die Welt zu setzten? wenn sie rasch in den job zurückkehren wollen, "bestraft" sie der Staat doppelt: Zuverdienstgrenzen&keine adäquaten Kinderbetreuung.
Bin ich der Meinung das KBG ist für die Betreuung des Kindes vorgesehen ist. wenn es durch die Eltern selbst passiert dann ist es quasi die Abdeckung des einkommensverlust, bei fremdbetreuung die finanzielle Unterstützung davon.
Der Staat soll froh sein wenn man "rasch" wieder zurückkehrt weil es auch langfristig vor Armut schützt.

mayho33
04
21.11.2011, 14:16
Bmf tappt auch im Dunkeln?

3 Monate vorher so dachte ich mir, wäre früh genug alle Infos zu sammeln. Wie sich herausgestellt hat, hatte GKK, BMF, FINANZAMT und teilw. Auch die AK keine ahnung vom thema.
Das wichtigste, der mögliche Zuverdienst wollte/konnte von der GKK nicht berechnet werden (...das müssen sie selbst machen! Den Berechnungsschlüssel sollte man gesehn haben). Auch die anderen fühlten sich nicht zuständig. 1 Monat vor Ablauf meiner Elternteilzeit (4 Monate) dann doch ein Brief mit der Berechnung. Da erklär mir doch mal einer wie das den Zustrom zu Väterkarenz fördern soll.

Stefan Gössler
01
21.11.2011, 14:50
Ja...

genau die selbe Erfahrung gemacht. Nicht mal der Steuerberater wurde schlau, wie das konkret funktionieren soll.

www.numenta.com
90
21.11.2011, 14:00

kindergeld gehoert abgeschafft. jeder soll sich seine schreienden baelger selber finanzieren und aus!

morgen war gestern
02
21.11.2011, 19:52

ja, in Ihrem falle wäre kinderlosigkeit hinsichtlich der zu erwartenden erziehungs- und entwicklungsperspektiven tatsächlich erstrebenswert.

a wiener kind
01
21.11.2011, 15:35
...lol, da wartet einer auf agro-posts, oder...

...schlechter tag heute!?

chelene chirsch
04
21.11.2011, 15:10
ok.

ich möchte hiermit nicht in die pensionskassen einzahlen und auch nichts daraus bekommen; um mein kind kümmere ich mich dann selber.

deal ?

Rent a Democracy
020
21.11.2011, 12:24
Jede, aber auch wirklich jede einzelne Regelung, die gemacht wird,

hat für die Arbeitnehmer den einen oder anderen gewaltigen Pferdefuß.

Beispiel Einkommenstransparenz: Eigentlich eine gute Sache, aber Unternehmen "sollen" Einkommensberichte vorlegen - sanktionslos, wenn sie es nicht tun. Arbeitnehmer, die über ihre Einkommen kein Stillschweigen bewahren, werden im Gegenzug gleich mit Geldstrafe belegt. Dann die Arbeitsmarktpolitik: Probezeit nur noch für Arbeitgeber - Arbeitnehmer, die in der Probezeit auflösen, werden mit Arbeitslosengeldentzug bestraft. Sowieso wird gerade in diesem Bereich absolut alles gegen die Lohnabhängigen ausgelegt. Und so weiter, und so fort ...

Wir Lohnabhängigen dürfen zwar Steuern zahlen wie blöd, aber wenns um Leistungen geht, werden wir behandelt wie der letzte Arsch.

Hubert Ungeist
 
00
22.11.2011, 05:47
Sorry

aber die Lohnzahlungen der Firmen sind genauso transparent wie die Einkommen der Arbeitnhemer - ist nämlich dasselbe.

Bei der EInkommenstransparenz geht es darum zu beweisen, das die Unternehmer so trottelhaft agieren das sie lieber Männer nehmen obwohl sie von den Frauen dieselbe Leistung um 30% günstiger bekommen (behaupten zumindest die Emanzen bei Grünen und SP)

cannery row
00
21.11.2011, 12:21
ein gesetz..

wie aus der feder des parlamentskantinenpersonals.
auch treffend weiter unten beschrieben die ratlosigkeit bei selbstständigen-wird mich auch treffen.

Stefan Gössler
03
21.11.2011, 11:40
Unbrauchbar für Selbständige

Habe versucht eine klare Aussage zu bekommen - mein Steuerberater hat versucht, eine klare Aussage zu bekommen. Vergebens.

Einzelunternehmer, die E/A-Rechner sind und Mitarbeiter haben, können dieses Modell kaum nützen denn:
1. zählt nicht das Rechnungsdatum sondern das Zahlungsdatum - E/A, eh klar aber wie kann ich meinen Kunden vorschreiben, wann gezahlt wird? Da hättens für das KBG schon klüger sein können.

2. die Mitarbeiter, die ja trotz Karenz des Unternehmers weiter arbeiten und deren Leistung verrechnet wird, dürfen bloß keinen Umsatz auslösen, weil keiner sagen konnte, ob das ein Zuverdienst des Unternehmers ist oder nicht.

Die theoretische Lösung ist trivial - doch bei der Abrechnungsstelle gibt es schlicht keinerlei Klarheit

Stefan Gössler
00
21.11.2011, 11:44
Die Lösung war damals übrigens...

1 Monat vor Karenz keine Leistung mehr verrechnet. Keine Verrechnung der Mitarbeiterleistungen (Berater) während der Karenz.

Am Ende der Karenz war damit ein volles Quartal an Umsatz nicht abgerechnet, Löhne, Mieten etc. waren weiter auszuzahlen und die Bank hat sich gefreut.

Da muss es klügere Lösungen geben - nur eben nicht laut Auskunft der Kindergeld-auszahlenden-Stelle.

lichaot
100
21.11.2011, 12:38
Mein Bedauern

Die kügere Lösung wäre wohl, wie wohl auch die Idee des Gesetzes war, während des Bezugs des Karenzgeldes NICHT zu arbeiten. Wie schade, dass der Staat die Umgehung des Gesetzes nicht besser unterstützt.

bösartiger gutmensch
01
21.11.2011, 21:43

wieso soll man während dessen nicht arbeiten dürfen? ganz im gegenteil ist es bei anspruchsvolleren berufen ja durchaus wichtig, nebenbei auch für das unternehmen weiterhin zur verfügung zu stehen - man will sich die eigene karriere ja nicht torpedieren, oder?

und warum sollte bittschön ein selbständiger einfach sein unternehmen für 1 jahr zusperren, seine mitarbeiter rausschmeissen, nur um ja kein karenzgeld zu verlieren??

keywords
00
21.11.2011, 14:28

genau.
sollen halt die mitarbeiter bei gelegenheit gleichzeitig kinder kriegen, damit nicht gearbeitet wird.

sollen froh sein dass an job haben, de gfraster.

system1
00
21.11.2011, 13:25
wie schade

dass der staat unfähig ist, praxisrelevante gesetze zu machen. aber ich weiß, praxis kennen die hemdsärmelschonertragenden beamten nur vom hörensagen. die glauebn wirklich, wenn man aufhört zu arbeiten fliesst auch kein geld mehr. träumts weiter ihr weltfremden steuergeldvernichter.

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