Menschen mit Behinderung

Experten fordern Reform der Sachwalterschaft

18. November 2011, 11:24
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    foto: apa/pleul

    Es gibt gute und schlechter Sachwalter. Ziel ist ein selbstbestimmtes Leben.

Monitoring-Ausschuss: Ziel ist mehr Selbstbestimmung - "Der Großteil weiß, was er will"

60.000 Menschen dürfen in Österreich Entscheidungen nicht selbst treffen - sie haben einen Sachwalter oder eine Sachwalterin. Das widerspricht (teilweise) der UN-Menschenrechtskonvention. 

Der "Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung" (monitoringausschuss.at) hat bei seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag das Thema aufgegriffen und Alternativen diskutiert.

Selbstbestimmung ist Menschenrecht

"Eine persönliche Assistenz würde viele Sachwalterschaften überflüssig machen oder zumindest die Zahl dramatisch reduzieren", sagt Marianne Schulze, Vorsitzende des Monitoring-Ausschusses im Gespräch mit derStandard.at. 

Die Funktion des Sachwalters können Angehörige, aber auch Sachwaltervereine oder ein juristischer Vormund erfüllen. Die UN-Menschenrechtskonvention besagt, dass "alle Menschen das Recht haben selbst zu entscheiden". Ein Sachwalter soll helfen Entscheidungen zu treffen. Die Praxis sieht oft anders aus, berichten Menschen mit Lernschwierigkeiten bei der öffentlichen Sitzung über die Probleme. Es gebe gute und schlechte Erfahrungen, das Ziel sei in jedem Fall aber ein selbstbestimmtes Leben. Die Auswahl der Sachwalter sei problematisch, viele trauen sich nicht ihren Eltern oder Geschwistern zu widersprechen. Sie seien von der Angst beherrscht, dass ihnen sonst niemand mehr helfe. Entscheidungen sollen mit ihnen und nicht über sie getroffen werden.

Alternativmodell Unterstützungskreise

Der Kanadier Michael Bach stellt in Wien ein Alternativmodell zur Sachwalterschaft vor. Er ist Leiter der Canadian Association for Community Living, dem Äquivalent zur österreichischen Lebenshilfe. "Der Großteil weiß, was er will", sagt Bach gegenüber derStandard.at. Die betroffenen Menschen brauchen Assistenz und Hilfe, dafür müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. In Schweden und in Teilen Kanadas, etwa in British Columbia, gibt es diese Unterstützungspersonen. Betroffene können sie sich selbst aussuchen, diese Aufgaben können sich auch mehrere Menschen teilen, dann sind es Unterstützungskreise. Die Unterstützungspersonen begleiten sie bei der Wohnungssuche, den Mietvertrag unterschreiben dürfen sie aber nicht. Eine Einschränkung gibt es, die laut Bach umstritten ist: Die Unterstützungspersonen können Einspruch erheben, wenn sie das Gefühl haben, ihr Schützling habe falsche Entscheidungen getroffen - dann ist wieder ein Sachwalter am Zug.

Auch Marianne Schulze kann sich das Modell der Unterstützungskreise für Österreich gut vorstellen. Doch dazu müssten erst soziale Barrieren überwunden werden, ein inklusives Bildungssystem wäre eine Maßnahme. "Es braucht eine Gesellschaft, wo ein selbstverständlicher Umgang mit Behinderten gelebt wird." Ziel sei es, die Selbstbestimmung zu maximieren. (mte, derStandard.at, 17.11.2011)

Kommentar posten
24 Postings
Nomade Nomade
04
20.11.2011, 18:41
Also ich glaube der

MONITORING-AUSSCHUSS

ist alles andere als

UNABHÄNGIG.

Erwin Wolfram
00
19.11.2011, 23:52
translation

the sachwalter could not steal everything so now we have beauftragte ohne gehalt und ohne rights, i throw them out of the lawroom, but who else does this, when they are too silly to read and write and see for to make the erben and the deceased guilty. the haeuslschmaeh doesnt work so they had to change the law and by the way the time to market shows how much the justiz takes in with both hands in their bags. expect no paper of the erbschaft to be true and expect no rights. i object it.

Zizibe
00
20.11.2011, 18:21
Witzig, aber..

zuletzt habe ich versucht mit einer african Krankenschwester meiner Mama english zu sprechen, doch sie meinte, dass sie nur portugiese spreche - sie ist nett, aber hebt immer vom Telefon ab und dann kommt es zu vielen Missverständnissen - sie ist sehr aktiv und bemüht, aber alles anderen da tun offenbar nix, denn es gibt so viele Missverständnisse alleine nur aufgrund der Sprachschwierigkeiten - und ich mag african sisters ganz viel.:)

Lemure
 
01
19.11.2011, 22:30
VERTRETUNGSREGISTER statt Sachwalterschaft

ist die beste Lösung.Der Betroffene kann das selbst beantragen mittels einem kurzen Ansuchen beim Notar und behält damit seine volle Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit und kann die Vertretungsbefugnis auch widerrufen. Das funktioniert aber nur bei gutem Einvernehmen mit der vertretenden Person, die Voraussetzung ist die Zurechnungsfähigkeit, damit notwendige Schritte gemeinsam besprochen und entschieden werden können. Der Vorteil ist die Vertretungsmöglichkeit bei allen Behörden durch notarielle Eintragung ins Vertretungsregister. Das ist eine sehr gute Lösung gerade für psychisch Kranke, die bei richtiger Therapie voll handlungsfähig aber in Problemsituationen leicht verunsichert sind. Damit kann einer Besachwalterung vorgebeugt werden.

familie sommer per email
02
19.11.2011, 08:35
es gibt auch die möglichkeit

einer vorsorgevollmacht. das heisst dass ein mensch, solange er dazu in der lage ist, selbst bestimmen kann, wie und wo er gepflegt wird, wenn er einmal nicht mehr in der lage ist, dies selbst zu entscheiden. wenn so eine vorsorgevollmacht notariel gefertigt und beglaubigt wurde, ist sie bindend. natürlich hängt es dann trotzdem von den umständen ab (ob die finanziellen mittel reichen, ob die bevollmächtigte person es sich vielleicht anders überlegt etc)

paradigmenwechsel 2012
00
19.11.2011, 07:40
Sachwalterschaft erlischt bei ableben

dieser aspekt gehört meiner meinung nach auch längst mal überdenkt.
zuerst sparen sachwalter geld an um später einmal die begräbniskosten finanzieren zu können. der klient wird so finanziell kurz gehalten. und tritt der todesfall dann ein hört man nur: "bin nicht mehr zuständig".
was passiert ist, dass sich ein nachlassverwalter drum kümmern, der teilweise nichtmal den letzten wunsch berücksichtigt und nur noch ein billig-standard begräbnis genehmigt.

Zizibe
00
20.11.2011, 18:18
Ist wirklich ein beachtenswerter Aspekt

aber auch umgekehrt betrachtet. Wir haben eine Familiengrab im Urnenhain, aber meine besachwalterte Mutter möchte jetzt in ihrem Wahn ein eigenes Grab, was mein Bruder unterstützt. Wenn das der Sachwalter berücksichtigt, dann muss ich das mitzahlen. Wenn ich die Sachwalterschaft übernehme, dann darf ich sie aber im Familiengrab beerdigen und er müsste mitzahlen. Ich finde das echt irre.

Stuff
00
18.11.2011, 22:06
Da wir alle

mehr oder minder in Wahnwelten leben, wird der juristisch verzierten am ehesten geglaubt. Sachwalterschaft ist in Systemen, die absolute Warenkenntnis und absolute Ahnungslosigkeit zugleich unterstellt kein Zuckerschlecken. Zur Zeit ist die Lösung selbst nicht als Sachwalter aufzutreten und mit einem dieser etwas zu schnell abqualifizierten Sachwalterkanzleien zusammenzuarbeiten das für alle geringste Übel.
So meine Erfahrung. Wobei: Übel bleibt Sachwalterschaft in Österreich noch immer...

Zizibe
00
20.11.2011, 18:22
Alle irgendwie ein bisschen loco:)

Ich frage mich, was da ein Hard core Energetiker dazu sagen würde. Sind die dann alle schizo?

chrilly donninger1
14
18.11.2011, 23:18
Nachdem ich einen nahen Angehörigen

betreue, gibt es auch sehr schöne Momente.
Konflikte gibt es mit der juristischen Maschine.
Ich mache einen Mietvertrag für sein Haus. Alte Hütte, man muss froh sein, dass wer einzieht. Ich schick eine Kopie ans Gericht. Anruf vom Richter, so gehts nicht. Das muss ein Rechtsanwalt aufsetzen. Ich beknie einen befreundeter RA. Der macht es umsonst. Selber Inhalt, nur juristisch gedrechselt. Ich pilgere zum Mieter, wir unterschreiben neu. Ich scans ein. Schicks ans Gericht. Diesmal Rückmeldung per RSb. Wir brauchen das Original mit der Tinte. Einscannen geht nicht.
Gleichzeitig hab ich einen Auftrag mit einem Deutschen Konzern abgeschlossen. Sie haben mir den Vertrag zugeschickt. Ich drucks aus, unterschreib und maile den Scan. No problem.

hanslblasta
11
20.11.2011, 17:17

hat Ihnen Ihr befreundeter Anwalt die juristischen Gründe für diesen Zauber nicht erklärt?
sowas aber auch, statt eines Scans ein Original zu verlangen ...

eine private Firma kann das handhaben, wie sie will und es als kundenfreundliches Handeln einschätzt; das "Fernabsatzgesetz" gilt aber trotzdem;

Zizibe
01
20.11.2011, 18:24
Umgekehrt...

der Sachwalter meiner Mutter lasst mich alles machen, schreibt aber dann den Bericht ans Gericht. Dieses Mal habe ich aber die Unterlagen behalten und die Kopien der Belege haben die Schwestern im Heim verschwinden lassen. Bin gespannt, wie er den Bericht ans Gericht hinkriegt.:)
Und was macht eigentlich so ein Pflegschaftsrichter?
Äh?

chrilly donninger1
26
18.11.2011, 20:47
Ich bin Sachwalter meines Schwagers

Er ist ehemaliger Strassenkehrer und leidet an paranoider Schizophrenie.
Er war zuerst von einem Rechtsanwalt besachwaltet. Der hat sich um nix gescherrt.
Mir ist schleierhaft, wie das vorgestellte Konzept funktionieren soll. Ich frage ihn natürlich was er will und geh so weit es geht darauf ein. Aber manchmal muss man die Notbremse ziehen. Sonst ist das bisserl Geld das er hat sofort weg.
Es muss auch klar sein, wer für was zuständig ist. Gerade ein psychisch Erkrankter braucht eine stabile Umgebung und klare Rahmenbedingungen. Da ständig zu diskutieren was wer macht ist für beide ein Horror.
Mein Problem ist eher das Gericht. Ich fühl mich von denen Besachwaltet und wend viel Energie auf nur um die bürokratischen Vorgaben zu erfüllen.

Kuldip K.
 
110
18.11.2011, 18:52
Was fehlt:

Die Beendigung des seit 1.9.1938 auch auf österl Territorium ausgetragenen Krieges gegen das sog "unwerte Leben".
Durch Beendigung der "Geheim-"Diplomatie"".
Durch Beendigung der sog "eugenischen Indikation".
Durch Beendigung der Diskriminierungskartelle.
Durch Beendigung "projektiver" Forensik.
Durch Beendigung von "hate speech".
Durch Beendigung von 1000er-Sachwalterschaften.
Durch Bestrafung der HOCHVERRÄTER.
...
Durch entsprechende Kapitulation der "Leben als Schaden"-VerorterInnen.
Durch Aufnahme von "Friedensverhandlungen" nicht ÜBER die Betroffenen sondern MIT den Betroffenen.
Durch Schliessung eines Friedens nicht über den Gräbern, sondern über den noch immer offenen Gräben.

Kaputt Nick
 
40
19.11.2011, 16:38
Hab dazu auch rot gestrichelt

Politisch korrekt nämlich:

HOCHVERÄTER_INNEN.

Kuldip K.
 
05
20.11.2011, 09:40
Stricherl-Danksagung an:

"Proj" Forensiker: A.Heim,Gruden,Scrinzi,Haberler,Kastner,Rupp,Oberlerchner,Sluga,Wagner,Leixnering

Hate Speaker: Reindl,Neugebauer,Gabriel,Garscha,Schönborn,Pilgram (""Präparate""-,"Ausmerze"-,"Spuk"-Sager)

Leben als Schaden-VO: Sole,Maier,Hradil,Schöny,Rathmeyer,Fischer-Czermak,Bellingrath,Gallob

Hochverr: Nowakowski,Bobek,Burghardt,Tusch,Ratz,Eisserer,Ruckerbauer,Meierschitz,Bertl,Jesionek,
Alvarado,Majeranowski et al

Kuldip K.
 
10
19.11.2011, 18:18
Eindeutig ero

johann potakowskyj1
 
15
18.11.2011, 13:53
Momentan funktioniert das etwa so

Ich kenne zwei Fälle.

Bei beiden verläuft das mit der Sachwalterschaft so. Sie kommen aus der Klinik nach einem Manischen Schub und gleich wird die Sachwalterschaft vom Gericht verhängt.

Vor dem manischen Schub steigt das Selbstvertrauen, wirken munter, schlagfertig und willensstark. Es folgt der Antrag zur Aufhebung der Sachwalterschaft. Sachverständige sind beeindruckt und schon wird dem Antrag stattgegeben.

Und los gehts. Bankkonten werden überzogen, Kreditkarten bis zur Sperre ausgequetscht, Geld ausgeborgt, nur das teuerste gekauft ...

Wenn dann Amtsarzt Polizei und Rettung eingreifen und die Klinik ruft, steht das finanzielle Desaster.

Da möchte kein Verwandter sachwalten ...

Heinz Anderle
 
11
19.11.2011, 08:03
Wenn die Besachwaltung aufgehoben worden ist,...

... haftet der Betroffene ohnehin alleine.

Die Schulden sind allerdings in der Praxis uneinbringlich und müssen von den Gläubigern wohl abgeschrieben werden, wenn kein Vermögen da ist - einzig an Erbschaften u. ä. wären dann vielleicht noch Ansprüche geltend zu machen.

Die Kreditschutzverbände würden spätestens beim zweiten Mal die Ausstellung von Kreditkarten u. ä. verhindern.

Man muß nicht jedes Desaster zu seinem eigenen machen.

Dr. Heinz Anderle, Freigeist

Zizibe
11
18.11.2011, 15:41
Also ich kenne das in 2 Fällen so...

1. Die Kindern wollen eigentlich nicht für die Mutter machen, aber das Enkelkind will die Oma pflegen. Daraufhin fürchten die Kinder um das vermeintliche Erbe und ein Sachwalter wird bestellt, der absolut nichts macht und sich für nichts interessiert zum Leidwesen der Gepflegten bis sie stirbt.
2. Die Mutter ist paranoid schizophren, aber wird bloß für etwas gehirngeschädigt gehalten und es wird ein Sachwalter bestellt. Der Sohn taucht ab, die Tochter macht und zahlt, aber der Sachwalter bestimmt und einigt sich immer mit der Mutter auf irgendwas, weil da wird dann auch eine Irre gefragt. z.B. in welches Heim wollen Sie lieber? Darauf die Mutter: Heim, was ist das? Darauf Sachwalter: Na dann können Sie eh da auch bleiben. Ok????::)))

johann potakowskyj1
 
02
18.11.2011, 16:07
Das Sachwalterproblem ist ein anderes

... schlimm sind diese Rechtsanwaltskanzleien, die gleich ein paar hundert besachwalten. Die kümmern sich um gar nichts.
Aber die sind für Erben in spe, dwie sie ja erwähnt haben, gerade das richtige. Sie mehren jedenfalls das Vermögen.

Aber es geht nicht immer um Demenzkranke. Bei Geisteskrankheiten möchte niemand gern SachwalterIn sein. Da müssen Verwandte oft genug auch so finanziell einspringen. Jedes mal, wenn das Gericht wieder einen bestellt z.B.. Da wird wochenlang kein Geld ausbezahlt ...

Mein nach einer Krankheit geistig behinderte Bruder wird von einer Schwester verwaltet. Da ist das kein Problem. Er lebt in einer betreuten Wohngemeinschaft für Behinderte und es wird gut für ihn gesorgt.

chrilly donninger1
25
18.11.2011, 20:57
Dem Gericht sind die Rechtsanwälte am liebsten

Die leben in derselben juristischen Welt und vor allem tun sie nix.
Mein Schwager hatte 4 Jahren einen RA. Er ist in einem Pflegeheim für psychisch Kranke. Das Haus stand leer. Ich habe die Sachwalterschaft übernommen und als erste Massnahme das Haus vermietet.
Der zuständige Richter hat mich daraufhin angerufen. Der Mietvertrag passt nicht, muss von einem Notar gemacht werden. Das Haus muss von einem Sachverständigen geschätzt werden, ob die Miete angemessen ist ...
Es ist eine alte Hütte, seit Jahren nicht bewohnt. Ich war froh überhaupt einen Mieter zu finden.
Man kann zuschauen wie ein Haus verfällt. Das ist wurscht. Aber ja nicht in die Hände spucken und was ändern. Das ist in diesem Land allgemein verdächtig.

hanslblasta
21
20.11.2011, 17:26
dass das Haus von einem Sachverständigen geschätzt wird,

der Mietvertrag notariell aufgesetzt und beglaubigt wird, schützt ja auch Sie!
bei einem Rechtsstreit hätten Sie (Sie vielleicht nicht, aber Gesetze müßen universal und für alle gelten) sonst unter Umständen schlechte Karten oder trügen die Beweislast, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist;
hat Ihnen noch nie jemand zumindest rechtliche Grundlagen in diesen Dingen vermittelt?

Zizibe
05
18.11.2011, 17:24

Auch die Sachwalter, die kleine Rechtsanwälte sind, machen nichts oder zu wenig. Ich habe mich inzwischen auch entschlossen, die Sachwalterschaft für meine geistes-/psychisch kranke Mutter nicht zu übernehmen, mag sie aber auch nicht mehr im Heim besuchen, weil ich habe eh nichts zu sagen und werde dauernd nur mit Vorwürfen bedacht, obwohl ich genug zahlen durfte. Ist kein Wunder, wenn da kein Besuch mehr kommt.

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