Scheidungsfall

US-Richter zwingt Ehepartner zu Austausch von Facebook-Logins

Eva Zelechowski, 17. November 2011, 15:59

Frau sei mit Kind überfordert - Mann fordert alleiniges Sorgerecht

Wenn Menschen gegen ihre Ex-Partner vor Gericht vorgehen, geht es meist um Besitz oder Geld. Nun hat ein Richter im US-amerikanischen Connecticut in einem Scheidungsfall beide Ehepartner dazu aufgefordert, einander die Zugangsdaten für Facebook und andere Dating-Webseiten zu geben, berichtet Forbes.

Beweismaterial für Gerichtsprozesse

Man kann sich gut vorstellen, dass Beweise, die aus Online-Netzwerken gefischt werden, Gerichtsverfahren und Scheidungen in die Hände spielen. Anwälte können sich praktisch das Beweismaterial aus dem Profil der User ziehen, ohne sich illegal zu machen und ungefragt in den Account einzuloggen. Manchmal aber fordern Richter die Parteien zu einer Aushändigung der Facebook-Passwörter auf. Es stellt sich die Frage: Unter welchen Umständen ist dies gerechtfertigt?

"Erschreckt mich zutiefst"

Im Fall des Urteils vor dem Gericht in Connecticut sagt der beteiligte Scheidungsanwalt Gary Traystman, der überraschenderweise weder über einen Computer noch einen E-Mail-Account verfügt: "Wie einfach es ist, sich die Informationen von Rechnern und durch Prozesse holen kann, erschreckt mich zutiefst."

Alleiniges Sorgerecht

Hintergrund der richterlichen Anordnung sei das Facebook-Profil der vor Gericht stehenden Frau gewesen, in dem der Ex-Gatte in spe Informationen entdeckt hatte, die ihm bei seiner Forderung nach dem alleinigen Sorgerecht halfen. Vor Gericht nutzte er diverse Postings der Frau, aus denen zu lesen war, dass sie als Mutter überfordert sei.

Richterliche Anordnung

Zur weiteren Recherche verlangte der Anwalt des Ehemanns die Zugriffsdaten auf die Konten von Facebook sowie des Dating-Portals Match.com. Letzteres hatte die Frau zunächst verweigert. Auf Anraten ihres Anwalts lenkte sie ein, bat sie ihren Freund per SMS, das Passwort zu ändern, um Postings zu löschen. Daraufhin folgte eine richterliche Anordnung veranlasste zum Austausch der Konto-Zugangsdaten.

Eingriff in Privatsphäre

Das Urteil ist ein Paradebeispiel für Eingriff in die Privatsphäre von BürgerInnen. Äußerst ungewöhnlich - auch für US-amerikanische Verhältnisse - wenn Anwälte ihren Mandaten zur Weitergabe persönlicher Informationen raten.

"Du wirst dein Passwort nicht weitergeben"

Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt, sagt ein Sprichwort, aber sogar in den Privatsphäre-Einstellungen des Facebook-Netzwerks schreibt Regel 8 vor: "Du wirst dein Passwort nicht weitergeben". (Eva Zelechowski, derStandard.at, 17.11.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 37
1 2
ich sag's grad raus
01
18.11.2011, 21:57
"Anwälte können [...] ohne sich illegal zu machen"

Ein neuer Höhepunkt im lowStandard

khaleb
00
20.11.2011, 20:52
Wie einfach es ist, sich die Informationen von Rechnern und durch Prozesse holen kann, erschreckt mich zutiefst.

auch nicht schlecht.
Um beim Standard schreiben zu dürfen, muss man anscheindend nicht mal einen geraden Satz herausbringen können.

ipatov_19
 
00
21.11.2011, 17:14
automatische übersetzung?

Der sich den Wolf tanzt
01
18.11.2011, 13:13
irgendwann wird man in den vereinigten staaten der blödheit...

ohne einen über sieben jahre zurückverfolgbaren arschbookaccount keinen job mehr erhalten. keine wohnung mehr mieten können und kein bankkonto eröffen dürfen. im krankenhaus wird vor einer teuren op erst mal der lebenswandel überprüft (ob sich diese überhaupt lohnt) und wählen darf man auch erst, wenn zuckerberg seine zustimmung gegeben hat.

das wird lustig!

Krisengeschüttelter
00
22.11.2011, 11:03
Ein Narr...

... wer glaubt, dass es hierzulande ganz anders sei!

Heavyweather
00
18.11.2011, 12:56

Haben sie jetzt die Accounts getauscht oder was?
Jetzt kann jeder für den anderen Blödsinn posten...

VoK
11
18.11.2011, 07:26

Sagt schon was aus wenn der Richter zur Beurteilung der Obsorgefähigkeit die (immer ganz ehrlichen!) Kommentare auf Facebook benötigt...

The Informer
03
18.11.2011, 09:51
steht ja nicht da oder?

könnte auch unterstellt werden, diese Informationen zusätzlich verwendet zu haben oder?
Zumindest wurde mal auf einen Vater gehört.
Langsam ändert sich die Einstellung zur "unfehlbaren" Mutter.

VoK
00
18.11.2011, 09:58

Ich hoffe doch dass Sie noch vernünftig genug sind um nicht aus einer einzigen - ausgerechnet aus den USA (!!!!) - Detailinfo eines OB-Verfahrens einen Trend abzuleiten...

Ausserdem läuft das ja gegenseitig - wer weiß was für Sachen am Account des Mannes gefunden werden?

§126c Verfechter K.ing Leissner
00
18.11.2011, 06:09
zwingt

Haelt der Richter denen eine Waffe an den Kopf?

Strammer Max
00
18.11.2011, 09:27

Beugehaft, etc.

§126c Verfechter K.ing Leissner
10
18.11.2011, 09:29

Und wenn mans "vergessen" hat?

Fr.Soundso
00
18.11.2011, 10:50

ernsthaft??

§126c Verfechter K.ing Leissner
00
18.11.2011, 11:38

Eigentlich nicht ernsthaft. Ist aber sicher lustig ^^

In GB ist es ja strafbar das Pw von Verschluesselungssoftware [TrueCrypt] nicht rauszuruecken. Da kann es hilfreich sein es zu "vergessen".

schniggschnagg
 
00
17.11.2011, 23:15
Und wenn der Partner sich weiterhin weigert seine Logindaten rauszurücken?

Wird er dann hingerichtet? Oder ists ein Scheidungsgrund?!

TRockenmilch
03
17.11.2011, 18:26

wasn das?
für sowas gabs bei uns einen dicken fetten fetzen.

Der sich den Wolf tanzt
02
17.11.2011, 18:08
ohne sich illegal zu machen??

PostIt
09
17.11.2011, 18:21
fürchterliches gestammel

oder copy&paste desaster. korrekturlesen hätt jedenfalls nicht geschadet...

typograph
00
17.11.2011, 17:10

Eine Frage wäre auch, ob es rechtlich überhaupt zulässig ist (AGB), seine Login-Daten weiterzugeben, was ich bezweifle ...

AlBundyFan
 
00
18.11.2011, 15:54
jaja

schöner wärs ja noch wenn die AGB eines Privatunternehmens mehr zählen würde als das Urteil eines Gerichts....

WLG
00
18.11.2011, 10:24

keine Frage, der letzte Absatz klärt es:

Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt, sagt ein Sprichwort, aber sogar in den Privatsphäre-Einstellungen des Facebook-Netzwerks schreibt Regel 8 vor: "Du wirst dein Passwort nicht weitergeben".

konterschoppe
 
00
17.11.2011, 16:52

Hatte ich einst bei einem Bewerbungsgespräch.
Die Firma schickte mir in einer eMail die Aufforderung ihnen meinen Facebook-Accountnamen auszuhändigen, um über mich nachforschen zu können, sie haben anscheinend über mich kein Profil gefunden. Nachdem ich ihnen versucht habe mitzuteilen, dass sie das nichts angehe wurde ich nicht mehr kontaktiert. Im Nachhinein bin ich doch eher froh nicht mit solchen Menschen arbeiten zu müssen.

xeda
00
18.11.2011, 14:06

unglaubwürdig!

schniggschnagg
 
01
17.11.2011, 23:17
Welche Firma?!

Oder es ist nur ein G'schichtl!

nihil obstat
02
17.11.2011, 22:12

Name or it didn't happen!

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