Brüssel  - Wer im Ausland in den Verdacht einer Straftat gerät, soll innerhalb der Europäischen Union künftig eine ihm sprachlich verständliche Rechtsbelehrung erhalten. Dadurch sollen Verdächtige in allen EU-Ländern "ihr Recht auf ein faires Verfahren in Strafverfahren geltend machen können", wie EU-Justizkommissarin Viviane Reding am Mittwoch in Brüssel nach einer Einigung der EU-Länder mitteilte.

Verständliche Sprache

Die EU will sicherstellen, dass Polizisten und Staatsanwälte Verdächtigen eine leicht zu verstehende schriftliche Mitteilung über ihre grundlegenden Rechte übergeben, die zudem in einer den Festgenommenen verständlichen Sprache verfasst sein muss.

Der Regelung muss noch das EU-Parlament zustimmen. "Die Rechtsbelehrung soll helfen, Justizirrtümer zu vermeiden und die Zahl der Fälle, in denen Rechtsmittel eingelegt werden, zu verringern", teilte die Kommission mit. Die Regelung ist ein weiterer Schritt im Bemühen der EU um faire Gerichtsverfahren. Bereits angenommen wurde ein Vorschlag, nach dem Verdächtige das Recht auf Übersetzungs- und Dolmetschleistungen haben. Verhandelt wird mit den EU-Ländern und dem Europäischen Parlament noch über einen Vorschlag der Kommission, nach dem Verdächtigen das Recht auf Rechtsbeistand und das Recht auf Benachrichtigung ihrer Familien im Fall einer Festnahme garantiert werden soll. (APA)