Suchoperator

Google Verbatim ermöglicht wortwörtliche Suche

16. November 2011, 11:55
  • Artikelbild
    foto: google

    Zu Verbatim gelangt man über "Mehr Option" am linken Rand der Such-Seite Vergrößern 454x773

Neue Funktion ersetzt den Suchoperator "+" - wird nach und nach für alle Nutzer freigeschaltet

Vor einigen Wochen hat Google den Suchoperator "+" eingestellt. Mit diesem konnte man mehrere Wörter in Suchanfragen verbinden. Doch mit der Einführung der Google+-Seiten wird das "+" zur direkten Suche nach diesen Seiten verwendet.

Weniger als 0,5 Prozent

Google hat den "+" Suchoperator deswegen entfernt, da er bei weniger als 0,5 Prozent aller Suchanfragen verwendet wurde. Die Suchmaschine behauptet in einem Blogeintrag, dass das "+" bei zwei Drittel aller Anwendung falsch benutzt wurde. Anstelle des "+" sollten Anführungszeichen verwendet werden, dabei würden weniger Fehler gemacht.

Verbatim

Seit der Stilllegung des Suchoperators hat Google viele Anfragen nach eine Weg erhalten, um nach exakten Begriffen zu suchen. Darum hat der Suchmaschinenriese die Verbatim-Suche gestartet. Damit kann man die eingegebenen  Begriffe wortwörtlich suchen.

Funktionen deaktiviert

Bei der Verbatim-Suche werden Funktion wie die automatische Rechtschreibkorrektur, die Personalisierung der Suche durch Informationen der besuchten Seiten, die Einbeziehung von Synonymen der Suchbegriffe, sowie die Suche nach ähnlichen Begriffen deaktiviert. Auch die Suche nach Wörtern mit dem gleichen Stamm ist deaktiviert und Füllwörter werden nicht ausgelassen.

Nach und nach freigeschalten

Die Verbatim-Suche findet man auf der Google Such-Seite, wenn man am linken Rand auf "mehr Option" klickt. Die Option wird nach und nach für alle Nutzer freigeschaltet. (soc)

Standardabweichung
00
17.11.2011, 12:08

Das ist wirklich gut, endlich.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.