Höchstgericht bestätigt: Assange darf gegen Auslieferung vorgehen

5. Dezember 2011, 11:49

Wikileaks-Gründer wird vorerst nicht nach Schweden ausgeliefert

London - Großbritanniens High Court, das Oberste Zivilgericht, hat WikiLeaks-Gründer Julian Assange die Erlaubnis erteilt, gegen seine Auslieferung nach Schweden Berufung einzulegen. Damit kann der 40 Jahre alte Australier zunächst nicht nach Schweden ausgeliefert werden, wo gegen ihn wegen des Verdachts auf Vergewaltigung ermittelt wird. Das ist der Startschuss für einen langen Berufungsprozess vor dem Supreme Court, dem Obersten Gerichtshof des vereinigten Königreichs.

Assange war am 7. Dezember in Großbritannien festgenommen worden, nachdem er sich der Polizei gestellt hatte. Er wird beschuldigt, eine Frau vergewaltigt und eine andere sexuell belästigt zu haben.

Assange bestreitet die Vorwürfe. Mehrfach hatte er sie als politisch motiviert bezeichnet. Sie seien von Gegnern seiner Geheimnisse aufdeckenden Organisation aufgebracht worden. Der Londoner High Court hatte Anfang November in zweiter Instanz entschieden, dass der 40-jährige Australier von Großbritannien an Schweden ausgeliefert werden darf. (APA)

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22 Postings
die story waere interessanter

http://tinyurl.com/ctdlqqh

würd ich mal sagen.

händyabhören ost scheinbar big business...

Zusammenfassung:

Ein australischer Staatsbürger ist übermorgen seit einem Jahr in Großbritannien unter Arrest gestellt, weil eine schwedische Behörde ihn zu unbewiesenen Vorwürfen befragen möchte.

Assage ist nicht in Haft, sondern, unter Auflagen (Fußfessel, um 22:00 zu Hause sein, einmal täglich bei der Behörde melden), auf Kaution frei. Die Gerichte könnten sicher etwas schneller arbeiten, das wäre gut, aber er könnte sich ja auch einfach nach Schweden begeben und die Fragen der schwedischen Behörden beantworten, dann ginge es schneller.

oder die schwedischen behörden besuchen ihn ...

...

und die aufdeckungen sind rein zufaellig ueber die staaten... denn ein paar hunderttausend todesopfer sind ja fuer die straftaeter im staatsdienst pille palle

Hurra! Ein Sieg der Demokratie über einen Präservativ.

Vielleicht kann demnächst auch Bradley Manning gegen die Folter klagen, weil er Verbrechen gegen die Menschlichkeit ans Tageslicht gebracht hat.

Aber vermutlich falsches Land.

Es vergeht kaum ein Tag, an dem der Europarat und das EU-Parlament nicht gegen die Folter an einem Helden wettern, oder nicht?

Mittler Weile habe ich das Gefühl, dass unsere Demokratie nur eine Scheindemokratie ist:

Man darf sagen, was man will im Grunde, aber wenn man Schweinereien aufdeckt, wenn man das Fadenscheinige offenbahrt, wenn man zeigt, was real passiert, und welche Auswüchse unsere Werteformen bereits angenommen haben, wenn man also die Wirklichkeit bewusst macht, dann hat man mit Gefängnis und seltsamen Anschuldigungen zu rechnen, denn Sex ohne Kondom als Vergewaltigung zu klassifizieren und deshalb solch einen Aufwand zu betreiben, ist schon ein bisserl absurd. Warum wird er nicht in England befragt?
Nehmen halt schwedische Ermittler einen Flieger nach London. So schwer ist das ja auch wieder nicht. Oder sollens die Fragen, die sie an ihn haben englischen Polizisten schicken, und die ihn befragen, wenns nur darum geht...

Wahrscheinlich liegt es an der Staatsanwältin in Schweden, Ng oder so genannt. Weiß man über deren Verhalten in anderen Fällen etwas?

In einem anderen Fall wurde wegen einem Staatsanwalt eine amerikanische Studentin in Italien wegen Mordes eingesperrt, er hieß Mignini oder so, und hatte eine besonders rege Fantasie aber keinerlei Beweise. Das kam erst nach Jahren heraus, jetzt ist die Studentin frei.

Kann es sein, dass das ähnlich gelagert ist?

Das Problem da ist,

dass die Staatsanwältin außer den Aussagen der Frauen keinerlei Beweise hat, ja keine haben kann - Anwendung von Gewalt wird ihm ja nicht unterstellt, Verletzungen hatten die auch keine. Beide hatten nach eigenen Angaben freiwillig Sex mit ihm. Ob sie ihm gesagt haben, er solle ein Kondom benutzen oder nicht - das wird wohl nicht so ganz nachweisbar sein. In einem normalen Land macht ihn das allenfalls zu einem Arschloch, aber das ist nicht strafbar. Nur in Schweden wird man wegen eines nicht beweisbaren Delikts Sexualstraftäter. Das widerspricht jedem rechtsstaatlichen Prinzip.

Hat doch bislang alles noch nach Plan funktioniert …

… DSK hat man erfolgreich am Schwanz aus dem Verkehr gezogen, fast hätte es den Kachelmann erwischt und Assange ist über die Fussfessel auch jederzeit gut erreichbar, so kann er auch keinen Unfug anstellen.

Wobei die Vorwürfe aus Schweden natürlich eine echte Belustigung für sich sind, die nach meinem Verständnis an Unterhaltungswert kaum zu toppen sind. Kommt dann so etwas bei raus wie „Wikileaks geplatzte Verhüllung“

http://qpress.de/?p=1271

Also Jungs, immer fein aufgepasst wo ihr euren Prengel reinhalten wollt, manchmal lauert hinter dem Loch eine scharfe Mausefalle und diese Falle scheint inzwischen gesellschaftlich völlig akzeptiert zu sein und so kann man dann die HERRschaften am Schwanze durch die Arena zerren … (°!°)

Angesichts Ihrer Vorstellungswelt könnte der Link für Sie persönlich interessant sein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vagina_dentata

Geni(t)al, danke für den Link …

… für war der Begriff hat es in sich, beißendes Teil … (°!°)

Korrekterweise

wurde er der minderschweren Vergewaltigung angeklagt. Eine Sache, die's nur in Schweden gibt. Im Prinzip heißt das nur, er hat gegen den Willen der Partnerin kein Kondom verwendet. Was ihn gegebenfalls zum Arschloch macht. Inwiefern das strafrechtlich relevant sein soll, gar eine, wenn auch minderschwere, Form der Vergewaltigung, erschließt sich meinem Rechtsverständnis nicht. Zumal da ja zwangsläufig nur Aussage gegen Aussage stehen kann...

achaj

beischlaf im tiefschlaf der frau unter vermeidung der verwendung eines kondoms
um genau zu sein.

angeblicher Tiefschlaf während oder in Folge einvernehmlichen Geschlechtsverkehrens.

Man kann jedem in Schweden nur raten, sofort bei Verlassen des öffentlichen Raumes und Betreten des Zimmers eine Videokamera aufzustellen und die Parnerin hineinsprechen zu lassen, dass sie nicht durch irgendwelche Substanzen beeinträchtigt ist, ohne jeglichen Zwang aus freien Stücken und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte der Videoaufzeichnung und den sexuellen Handlungen selbst zustimmt. Dann hat man(n) in Schweden eine echte Chance, im Falle späterer schlechter Laune der Partnerin ohne Vergewaltigungsverurteilung davonzukommen.

da irren Sie sich

das gibts auch bei uns
heisst aber sexuelle nötigung und wird in ungefäghr demselben strafmaß geandet.

Das hat mit

sexueller Nötigung nicht das geringste zu tun. Eine Nötigung kann nur bestehen, wenn jemand Druck ausübt, um jemand anderen zu einer sexuellen Handlung zu bewegen. DAS ist hier nicht passiert. Forensische Beweise gibt es nicht, nur nicht ganz stringente Aussagen von Frauen, die freiwillig (!) mit ihm Sex hatten - allerdings im Gegensatz zu ihm ein Kondom wollten.
Das hat im Strafrecht nichts verloren: Die Sache lässt sich zwangsläufig nur über die Glaubwürdigkeit der Beteiligten entscheiden, damit ist Willkür Tür und Tor geöffnet.

und die sache mit dem strafrecht

da gebe ich Ihnen durchaus recht, aber nur dann, wenn gleichzeitig maßnahmen gsetzt werden um mit mehr bewusstheit in situationen zu gehen, die idee*weils nicht bewiesen ist, hat die frau auch nicht daran zu leiden* ist halt bequem

soweit ich nachgelesen habe

setzt freiwilliger sex zustimmung voraus, und das ist wohl im tiefschlaf nicht gegeben

@Chaucer

... Da Sie ja auch die juristische Komponente generell ansprechen: eine weitere Gelegenheit, um seine Ansicht diesbezüglich mitzuteilen, finden Sie etwa auf www.checkmycase.com ...

By the way: gerade auch einen Fall etwa zu Assange und Schweden kann man dort vorfinden:

http://www.checkmycase.at/index.php... s/view/738

wann hat diese farce ein ende?

.. bis einer weint !?

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