Christkind für Mitarbeiter

iPod und Vignette sind abgabenfrei

15. November 2011, 17:19
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    foto: asfinag

Wichtig ist, dass die Zuwendung an alle Mitarbeiter gleichermaßen geht. Geldzuwendungen sind aber steuerpflichtig

Wien - Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, das gilt auch in Betrieben. Kurz vor Weihnachten ist es daher für viele Unternehmen besonders erfreulich, dass Geschenke an Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt sein können. So sind Sachzuwendungen bis zu 186 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und abgabenfrei. Das erfuhr die APA am Dienstag aus der Wirtschaftskammer (WKÖ).

Dabei muss aber Vorsicht gelten: Geldzuwendungen und geldwerte Vorteile sind grundsätzlich sehr wohl steuerpflichtig, nur Sachzuwendungen unterhalb der Grenze von 186 Euro nicht. Geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen und die dabei empfangenen Sachzuwendungen sind lohnsteuerfrei. Darunter fallen auch Gutscheine und Geschenkmünzen. Entgegen einer Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates gelten nach Meinung des Finanzministeriums auch Autobahnvignetten als Sachzuwendung, so die WKÖ.

Wichtig ist, dass die Zuwendung an alle Mitarbeiter gleichermaßen geht. Individuelle Zuwendungen wie etwa anlässlich einer besonders guten Arbeitsleistung oder eines Geburtstages sind nicht gestattet. Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Ausgenommen sind lediglich Aufmerksamkeiten. Voraussetzung für die Umsatzsteuerpflicht ist, dass für das Geschenk ein gänzlicher oder teilweiser Vorsteuerabzug möglich war. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist der Einkaufspreis beziehungsweise die Selbstkosten.

Zu unterscheiden ist, wer Geschenkempfänger ist, da für Mitarbeiter und Kunden unterschiedliche Regelungen gelten. Weihnachtsgeschenke für Kunden und Geschäftspartner sind üblicherweise nicht als Betriebsausgabe absetzbar. Derartige Kosten sind "nicht abzugsfähiger Repräsentationsaufwand". Werbegeschenke können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, wenn sie eine "geeignete Werbewirkung entfalten" können, heißt es aus der WKÖ. Darunter fallen unter anderem Kugelschreibern, oder Wein, wenn die Firmenaufschrift oder das Firmenlogo zu sehen ist. APA)

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12 Postings
Entfesselter Prometheus
24
15.11.2011, 21:15
Ein trauriger Höhepunkt der Zivilisation

Auch heuer wieder werden wohl tausende Vignetten zu Weihnachten verschenkt werden. Steuern zu verschenken, ist wahrlich

Emiliano Zapata
 
03
15.11.2011, 20:21
und welche firma macht ihren mitarbeitern so teure geschenke

die vignette kostet immerhin 76€ - und da das geschenk ja an alle mitarbeiterInnen gehen muss, wird das für grössere betriebe recht teuer...
also werd ich auch heuer nur eine nette email mit weihnachtswünschen bekommen und mir spätestens im februar selbst die vignette kaufen müssen...

at00624
00
16.11.2011, 10:04
180Euro Gutschein

na da hab ich ja Glück ich bekomme seit jahren einen Gutschein über 180Euro zu Weihnachten.

haben 600 Mitarbeiter...

O5
00
16.11.2011, 04:29

Das sind weniger als 0,3% des Medianbruttojahreseinkommens. Also nicht wirklich "groß" (aber natürlich auch nicht wirklich "klein").

blablabla blablabla
11
16.11.2011, 00:43
in welcher Schnorrer-Firma arbeiten Sie denn,

unglaublich .......

Der Kirk der jetzt eine Tochter hat
10
15.11.2011, 23:22

Ganz einfach, um die 76 euro ist dein gehalt kleiner, weil wenn die firma dir diese 76 euro als weihnachtsgeschenk gibt fallen keine sozialabgaben und lohnsteuern an ;-)

IncontinentIceweasel
11
15.11.2011, 21:29
76€

das ist eine stunde eines nasebohrenden angestellten... also gar nix.

Don schlau on
23
15.11.2011, 20:58
Was ist das für eine minderwertige größere Firma

der 76€ pro Nase zu teuer sind.

Gerade größere Firmen könne sich Geschenke leichter Leisten. Ein größere Firma hat auch entspreche Gewinne

Ob sie das aber wollen, ist eine andere Frage

Mann40
01
15.11.2011, 19:28

das könnte das AMS bei Arbeitslosen sofort umsetzen, anstatt der unseligen Zwangskurse, die noch dazu horrendes Geld kosten....

Milieubedingter-Hojac oder besser Saualm-Haider?
00
15.11.2011, 17:33
Wow, das sind aber Neuigkeiten für de APA

"....So sind Sachzuwendungen bis zu 186 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und abgabenfrei. Das erfuhr die APA am Dienstag aus der Wirtschaftskammer....."
Brauchts dafür echt APA und WK?

florus flagrantius
01
16.11.2011, 09:32
der journalist der apa wollte sich wieder mit einem vertreter der wk auf ein achterl zusammensetzen

und damit es in die spesen rechnung fehlt, bedarf es eines " leistungsbezugs" - so wie diesen artikel

Dramaqueen
00
16.11.2011, 09:12
Sicher! Die müssen ja einen Grund fürs Geschäftsessen im Haubenlokal haben

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