Wichtig ist, dass die Zuwendung an alle Mitarbeiter gleichermaßen geht. Geldzuwendungen sind aber steuerpflichtig
Wien - Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, das gilt
auch in Betrieben. Kurz vor Weihnachten ist es daher für viele
Unternehmen besonders erfreulich, dass Geschenke an Mitarbeiter unter
bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt sein können. So sind
Sachzuwendungen bis zu 186 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und
abgabenfrei. Das erfuhr die APA am Dienstag aus der Wirtschaftskammer
(WKÖ).
Dabei muss aber Vorsicht gelten: Geldzuwendungen und geldwerte
Vorteile sind grundsätzlich sehr wohl steuerpflichtig, nur
Sachzuwendungen unterhalb der Grenze von 186 Euro nicht. Geldwerte
Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen und die dabei
empfangenen Sachzuwendungen sind lohnsteuerfrei. Darunter fallen auch
Gutscheine und Geschenkmünzen. Entgegen einer Entscheidung des
Unabhängigen Finanzsenates gelten nach Meinung des Finanzministeriums
auch Autobahnvignetten als Sachzuwendung, so die WKÖ.
Wichtig ist, dass die Zuwendung an alle Mitarbeiter gleichermaßen
geht. Individuelle Zuwendungen wie etwa anlässlich einer besonders
guten Arbeitsleistung oder eines Geburtstages sind nicht gestattet.
Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter unterliegen grundsätzlich der
Umsatzsteuer. Ausgenommen sind lediglich Aufmerksamkeiten.
Voraussetzung für die Umsatzsteuerpflicht ist, dass für das Geschenk
ein gänzlicher oder teilweiser Vorsteuerabzug möglich war.
Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist der Einkaufspreis
beziehungsweise die Selbstkosten.
Zu unterscheiden ist, wer Geschenkempfänger ist, da für
Mitarbeiter und Kunden unterschiedliche Regelungen gelten.
Weihnachtsgeschenke für Kunden und Geschäftspartner sind
üblicherweise nicht als Betriebsausgabe absetzbar. Derartige Kosten
sind "nicht abzugsfähiger Repräsentationsaufwand". Werbegeschenke
können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, wenn sie eine
"geeignete Werbewirkung entfalten" können, heißt es aus der WKÖ.
Darunter fallen unter anderem Kugelschreibern, oder Wein, wenn die
Firmenaufschrift oder das Firmenlogo zu sehen ist. APA)