Der Mann, der am 18. Mai 2010 den achtjährigen Fabian auf einem Zebrastreifen in Wien-Döbling ungebremst überfahren und zu Tode gebracht hatte, muss nicht ins Gefängnis. Ein Drei-Richter-Senat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) leistete am Dienstagnachmittag der Berufung des 52-jährigen Gemüsehändlers Folge und wandelte die vom Erstgericht verhängte dreimonatige unbedingte Freiheitsstrafe in eine unbedingte Geldstrafe von 9.000 Euro (180 Tagessätze zu je 50 Euro) um. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich.

Der Unglückslenker war im vergangenen November wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu insgesamt einem Jahr Haft, davon neun Monate bedingt verurteilt worden. In der damaligen Verhandlung hatte er sich "nicht schuldig" bekannt. Es oblag einem gerichtsmedizinischen Gutachten, dem Mann nachzuweisen, dass er sich nach der morgendlichen Einnahme eines blutzuckersenkenden Medikaments zum Unfallzeitpunkt in einem schläfrigen Zustand befunden haben dürfte. (APA)