Wien - Heute wurde im Ministerrat die Novelle zum Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KaKuG) beschlossen. Damit soll das Angebot an Spitalsleistungen besser an den tatsächlichen lokalen Bedarf angepasst werden, wie Gesundheitsminister Alois Stöger betont. Wenn in einer Region bestimmte Angebote fehlen, z.B. Augen- oder HNO-Versorgung, sollen diese eingerichtet werden können - im Abtausch gegen bestehende Strukturen, die in ihrem derzeitigen Umfang oft nicht mehr notwendig sind. Auch die einseitigen fachlichen Parallelstrukturen und die Bettenzahlen werden flexibler gestaltbar. 

Reduzierung von Fachabteilungen durch Länder

Die Länder sollen mit der Gesetzesnovelle nun entscheiden, ob einzelne Fachabteilungen reduziert werden, wenn es dafür keinen Bedarf gibt. Planbare Leistungen sollen dafür an Tages- und Wochenkliniken ausgelagert werden.

"Kranke Menschen können oft keine weiten Wege zurücklegen. Die Gesundheitsversorgung soll in der Nähe der Patientinnen und Patienten erhalten bleiben oder sogar noch näher zu ihnen gebracht werden. Die Länder bekommen ein gutes Werkzeug in die Hand, um die Versorgung der Bevölkerung in den Regionen zu verbessern", so der Gesundheitsminister.

"Dadurch können mehr medizinische Fächer als bisher angeboten und Betten sinnvoll umgeschichtet werden.", erklärte der Gesundheitsminister. Beispiele dafür seien etwa Spitäler in großen Schigebieten, die Umschichtungen von der Chirurgie zugunsten der Unfallchirurgie vornehmen könnten oder der generelle Ausbau der Altersmedizin in den Krankenanstalten. "Natürlich muss auch in Zukunft jedes kleine Spital rasche und kompetente Erstversorgung rund um die Uhr anbieten. Wichtig ist, dass die regionale Grundversorgung zu jeder Zeit sichergestellt ist", so Stöger. 

Ärztekammer befürchtet Ausdünnung der Leistungen

Im Ö1 Mittagsjournal übt die Ärztekammer scharfe Kritik an den Gesetzesnovelle. Eine Rund-Um-die-Uhr-Versorgung sei nun gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben. Eine "Ausdünnung der Leistungen" sei die Folge, weil es dann vielleicht eine eigene HNO-Abteilung geben werde, der HNO-Arzt komme aber nur für einige Stunden pro Woche in das Spital. Die Versorgung in den Randregionen sei damit nicht mehr abgesichert. Zudem werde die Ausbildung der Ärzte schwieriger und Mehrfach-Primariate, also die Leitung von mehreren Abteilungen durch eine Person, würden mit der Gesetzesänderung legalisiert.

Ob die Länder die neue Möglichkeit auch nutzen, bleibt allerdings abzuwarten. So lassen sich Niederösterreich und das Burgenland auch von massiver öffentlicher Kritik nicht davon abhalten, in Hainburg und Kittsee zwei Spitäler zu betreiben, die zwar durch eine Landesgrenze getrennt, aber trotzdem nur zwölf Kilometer voneinander entfernt sind. Und in der Steiermark musste die Landesregierung die geplante Schließung der Chirurgien in Bad Aussee und Mürzzuschlag 2009 auf Druck der betroffenen Gemeinden absagen. (red, derStandard.at, 15.11.2011, APA)