Beschlossen

Anti-Terror-Paket: Ermittlungsbefugnisse werden erweitert

15. November 2011, 12:47

Neue Tatbestände im Strafgesetzbuch - "Erweiterte Gefahrenerforschung" auch bei Einzeltätern

Wien - Mit den Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) ist das Anti-Terror-Paket der Regierung nun komplett. Dieses sieht neben den erweiterten Ermittlungsbefugnissen auch neue Tatbestände im Strafgesetzbuch (StGB), wie etwa die "Gutheißung einer terroristischen Straftat" vor. Mit dem Anti-Terror-Paket hat die Koalition auf die Terroranschläge im vergangenen Juli in Norwegen reagiert. Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen im kommenden Jahr.

Die am Dienstag vom Ministerrat beschlossene Novelle zum SPG sieht unter anderem vor, dass Behörden künftig auch bei einzelnen Verdächtigen sogenannte Erweiterte Gefahrenerforschung vornehmen können. Bisher war dies nur bei Tätergruppen der Fall. Konkret geht es um die Überwachung von Personen, die sich öffentlich für Gewalt aussprechen bzw. sich Kenntnisse verschaffen, mit denen Terroranschläge verübt werden können.

Neue technische Methoden

Neue Ermittlungsmethoden bekommt die Polizei durch die Anwendung von "technischen Mitteln mit Übertragung von Signalen". Dabei handelt es sich konkret um Peilsender, die an einem Fahrzeug angebracht werden können, anstatt die Person direkt zu verfolgen. Und auch Standortdaten von Begleitpersonen sollen künftig erhoben werden dürfen. Dies könnte laut Innenministerium etwa bei einer Entführung aber auch bei einem angedrohten Selbstmord von Nutzen sein.

Keine Richtergenehmigung notwendig

Die erweiterten Überwachungsmöglichkeiten sollen nicht durch den Richter genehmigt werden, jedoch soll der Rechtsschutzbeauftragte informiert werden. Bei befürchteten Verstößen gegen den Datenschutz kann dieser Beschwerde bei der Datenschutzkommission einlegen. Auch die Löschungsverpflichtung von Daten ist künftig klar definiert: Einmal erhobene Daten dürfen nur dann länger gespeichert bleiben, wenn es noch Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung gibt. Sonst müssen sie nach spätestens einem Jahr gelöscht werden.

Gutheißung von terroristischen Straftaten verboten

Der erste Teil des Anti-Terror-Pakets, die Änderungen im StGB, wurden bereits Mitte Oktober vom Nationalrat beschlossen. Sie sehen vor, dass die Aufforderung zu bzw. die Gutheißung von terroristischen Straftaten - zum Beispiel Hasspredigten - künftig strafrechtlich relevant sind, wenn dies vor mindestens 30 Personen passiert. Bisher war dies ab 150 Personen der Fall. Weiters wird auch die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat künftig strafbar sein. Der Strafrahmen beträgt bis zu zwei Jahren.

Konkret heißt es: Wer künftig ein Medienwerk, "das nach seinem Inhalt dazu bestimmt ist, zur Begehung einer terroristischen Straftat (...) anzuleiten" oder solche Informationen im Internet in einer Art anbietet bzw. zugänglich macht, um zur Begehung eines Terrorakts "aufzureizen", macht sich strafbar. Es drohen bis zu zwei Jahre Haft. Gleiches gilt für jene, die sich so ein Medienwerk oder solche Informationen aus dem Internet beschaffen, um eine entsprechende Straftat zu begehen.

Delikt der Verhetzung verschärft

Beim Delikt der Verhetzung sind ebenfalls Änderungen geplant: Strafbar macht sich künftig auch, wer zu Gewalt oder einer sonstigen feindseligen Handlung gegen jemanden wegen des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung aufruft. Sind derzeit nur Gruppen geschützt, soll nun auch Hetze gegen Einzelpersonen wegen ihrer Zugehörigkeit zu so einer Gruppe strafbar sein. Auch hier drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Laut Bundeskanzler Werner Faymann wird allerdings zum Sicherheitspolizeigesetz noch ein Hearing des Innenausschusses geben, um die in der Begutachtung geäußerten Datenschutzbedenken zu klären. Den Abgeordneten sei es natürlich "unbenommen", auch nach dem Regierungsbeschluss noch Bedenken zu formulieren, so der Bundeskanzler.(APA)

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24 Postings
Simon Peer
00
12.12.2011, 21:18
Hetze gegen Ausländer

Aus dem vorletzten Absatz geht hervor, dass "wer zu Gewalt oder einer sonstigen feindseligen Handlung gegen jemanden wegen des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung aufruft" sich künftig strafber macht.
Allerdings finde ich nichts über Hetze gegen nicht in Österreich geborene Mitbürger. Diese gab es ja in so manchem Wahlkampf schon...

Simon Peer
00
12.12.2011, 21:21

*strafbar

JohnFSebastian
01
15.11.2011, 19:48
mich graust...

... vor dieser regierung, mich graust vor einer staatsverwaltung, die ihre bürger nach us-amerikanischer faschistischer unsitte als potentielle gangster und terroristen betrachtet, mich graust davor, dass bürgerrechte auf zuruf des rechten mob und diverser scharfmacher und überwachungsequipmentherstellerfirmen eingeschränkt werden (obwohl es exakt KEINE nennenswerte terrorismusgefahr auf österreichischem boden gibt), mich graust vor einer parteipolitisch agierenden innenministerin, die offenbar keine sozialpolitische weitsicht besitzt und aus welchen gründen auch immer das ende des demokratisch-menschenrechtlich legitimierten rechtsstaates einläutet....

JohnFSebastian
03
15.11.2011, 19:51

... mich graust vor einer spö, die nichts mehr tut, um die unmenschlichen grauslichkeiten einer extremrechtskonservativ agierenden övp unter führung eines katholischen fundamentalisten einzudämmen, mich graust vor diesem land in zunehmendem maße.

JohnFSebastian
01
15.11.2011, 19:54

oder anders gesagt: diese staatsverwaltung (als "regierung" erkenne ich dieses konstrukt aus lobbyistInnen nicht mehr an) schafft sich ihre terroristen durch solche maßnahmen selber. das ist aber eh vielleicht das ziel des ganzen.

justsmile2
01
15.11.2011, 16:28
wurm83
 
00
15.11.2011, 15:48
also

daher wir ja alle mittlerweile wissen, dass die amis beim irak gelogen haben mit den atomwaffen...war das ja eigentlich ein terroristischer akt ...oder?

also verhaftet österreich dann jeden ami der bei uns einreist und sich nciht distanziert?

VI SHU
00
15.11.2011, 15:47
thought crime

ab 1.1.2012 auch in AT erhältlich!

bladerunner
06
15.11.2011, 15:12

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Ich sehe es als meine Pflicht an, Terrorist zu sein (in diesem Gesetzesrahmen).

zimbo
 
00
15.11.2011, 15:08
Wer waren doch nochmals gleich die Politiker, die erfreut/erleichtert war als Bin Laden bei der Terroraktion angeblich ermordet wurde ?

wurm83
 
01
15.11.2011, 14:56
Gutheißung von terroristischen Straftaten verboten

also wenn ich jetzt sagen wir: "ich finde der osama konnte sich nciht anders wehren als mit 09.11" sagen würde, dann mache ich mich strafbar?

immerhin lesen das hier ja weit mehr als 50 leute...

Azdak111
00
15.11.2011, 16:33

ich hab jetzt weg geschaut. um was gehts?

JohnFSebastian
02
15.11.2011, 19:58

ich sage sogar: die us-amerikanische staatsregierung oder teile davon haben 9/11 aus diversen egozentrischen gründen geschehen lassen oder sogar aktiv verursacht. bin laden war ein "immanuel goldstein" á la "1984". nur, dass die "hasswoche" jetzt schon über 10 jahre lang dauert.

Azdak111
00
16.11.2011, 12:16

jesas, jetzt hab i hingschaut...

Leck-o-mio
04
15.11.2011, 14:03
Bonjour, Polizeistaat!

Nikolaus Lackner
07
15.11.2011, 13:55
Die Demokratie ist gerade dabei ...

... neuerlich die autoritären Beete anzulegen auf denen das Unkraut des Faschismus erst so richtig ausgiebig wuchern kann.

Alles schon mal dagewesen, jedoch haben wir anscheinend nichts daraus gelernt.

Ein rabenschwarzer Tag für Österreich.

Lichtfreak
04
15.11.2011, 13:47
Meinungsfreiheit

Und weg ist sie ...

Wer will jetzt noch eine Demo organisieren? (!!!)

Ravenhorst
11
15.11.2011, 13:43
haben wir keine anderen Sorgen?

Schuldenberg, Bildungs-Stau, notwenige Heeresreform. Und unsere Politiker befassen sich mit einem Randthema. Da wird mal wieder von den wahren Problemen abgelenkt!!

zimbo
 
00
15.11.2011, 15:30
Wieso, die Abschaffung der Meinungsfreiheit ?

Damit sich die Unzufriednen nicht organisieren können.

Fortan alle glücklich in und mit der EU und den Politikern sowieso.

Andersdenkende sind terrorverdächtig, werden weggesperrt.

bratak
02
15.11.2011, 13:42

gilt das gesetz auch für die rechte bevölkerung ... ?

Leck-o-mio
01
15.11.2011, 14:02
Nein, nur für Tierschützer, Menschenrechtler, Umweltschützer usw.

derschonwieder
05
15.11.2011, 13:35
Somit hätte also Breivik nicht nur die Bestätigung daß er etwas "erreicht" hat, der Beschluß ist auch noch in seinem Sinn.

zimbo
 
01
15.11.2011, 13:24
Wenn Terrorstaaten im Deckmantel des Hilfseinsatzes fremde Länder in Schutt und Asche legen, Verschleppen und Foltern, steht die Kritik daran nun unter Verbot ?

Wie soll eine echte Friedensorganisation da ihre Arbeit machen ?

Oder ist das alles Kalkül ?

JohnFSebastian
02
15.11.2011, 19:59

es ist kalkül.

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