Wien - Keine Antworten in der Sache, aber ein Seitenhieb auf die Gemeinden: So lässt sich die Reaktion von Finanzministerin Maria Fekter im Rahmen einer Anfragebeantwortung zur Auseinandersetzung zwischen der Stadt Linz und der Bawag rund um ein Franken-Swap-Geschäft zusammenfassen. Auf Fragen der Abgeordneten Dietmar Keck (SP) und Jakob Auer (VP) zur Einhaltung des Bankwesen- und Wertpapieraufsichtsgesetzes sowie zur Aufsicht durch FMA und Notenbank und etwaiger Sonderprüfungen wegen der 417 Millionen Euro hohen Verluste infolge des Derivatengeschäftes hält sich die Ministerin durch die Bank bedeckt.

"Die Fragen betreffen nicht den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen", heißt es einmal. Dann heißt es wieder, eine Beauftragung der Finanzmarktaufsicht in der Causa sei "nicht beabsichtigt", weil damit die Unabhängigkeit der FMA tangiert werde. Aufsehenerregendes enthält die Stellungnahme der Ministerin dennoch. Dann wollten die Abgeordneten noch wissen, was Fekter zu tun gedenke, damit Banken den Gemeinden derart riskante Finanzderivate nicht mehr anbieten dürfen. Dazu die ebenso wie die Mandatare aus Oberösterreich stammende Ressortchefin: Vergleichbar mit den Vorgaben der Bundesfinanzierungsagentur wäre es "wesentlich zielführender, das bei der ÖBFA bereits etablierte Verbot von Geschäften mit spekulativem Charakter im Wege der förderalen Gemeindeaufsicht der Länder lückenlos zu etablieren und durchzusetzen", schreibt Fekter in der Anfragebeantwortung. Bei der ÖBFA waren 2008 spekulative Veranlagungen durch den Rechnungshof aufgedeckt worden, die ein Verlustpotenzial von 380 Millionen Euro ergeben hatten. Daraufhin wurde die Finanzierungsagentur an die kurze Leine genommen. Seither soll der Drohverlust deutlich zurückgegangen sein.

In diese Richtung geht ein Beschluss des oberösterreichischen Landtags, der vergangene Woche ein Spekulationsverbot für Gemeinden einstimmig beschlossen hat. Die Novelle der Gemeindeordnung und Stadtstatute erlaubt den Kommunen künftig nur mehr "unverdächtige" Kreditgeschäfte innerhalb der gesetzlichen Verschuldungsgrenzen. Fremdwährungsgeschäfte sind demnach genehmigungspflichtig. (as, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 15.11.2011)