Der Deutsche-Bank-Chef könnte Prozessbetrug begangen haben
München - Gegen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann wird
wegen des Verdachts auf Prozessbetrug ermittelt. Dabei geht es nach
Angaben von Anwälten der Bank um Aussagen, die der Vorstandschef im
milliardenschweren Schadenersatzprozess rund um die Pleite des
Kirch-Konzerns gemacht hat. Ein Sprecher der Bank sagte,
die Staatsanwaltschaft München habe von Dienstag bis Freitag
Vorstandsbüros und die Rechtsabteilung durchsucht. Die Aktion sei
noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft konnte zunächst
keine Angaben machen.
Ermittelt wird nach Angaben der Deutschen Bank auch gegen
Aufsichtsratschef Clemens Börsig, den Ex-Vorstandsvorsitzenden Rolf
Breuer und den früheren Personalchef Tessen von Heydebreck. Ihnen
werde zudem uneidliche Falschaussage vorgeworfen. "Die Deutsche Bank
und die Betroffenen halten die Beschuldigungen für haltlos und das
Vorgehen der Staatsanwaltschaft für unverhältnismäßig", sagte der
Sprecher weiter. Man gehe davon aus, dass die Ermittlungen ohne
Ergebnis bleiben.
Die Anwälte der Bank machten die Ermittlungen im Rahmen des
Kirch-Prozesses publik. In dem milliardenschweren
Schadenersatzverfahren stellten sie am Montag vor dem
Oberlandesgericht München einen Befangenheitsantrag. Der Vorsitzende
Richter Guido Kotschy vertagte daraufhin die Beweisaufnahme und die
mündliche Verhandlung. Die als Zeugin geladene Verlegerin Friede
Springer durfte kurz nach ihrer Ankunft im Gerichtssaal gleich wieder
gehen. Erst müsse über den Befangenheitsantrag entschieden werden,
ehe der Prozess fortgesetzt werden könne, sagte der Richter.
Interview soll Kreditwürdigkeit beschädigt haben
Die Juristen der Deutschen Bank werfen dem Gericht unzulässige
Absprachen mit der Staatsanwaltschaft vor. Anwalt Manfred Wolf sagte,
bei einer Akteneinsicht habe sich gezeigt, dass es seit März Kontakt
gebe. Die Akteneinsicht hatten die Anwälte nach den
Hausdurchsuchungen bei der Deutschen Bank beantragt. Dabei stießen
sie nach eigenen Angaben aufseiten, die aus dem normalen - für alle
Prozessbeteiligten zugänglichen - Schriftsatz ausgegliedert worden
seien.
Kirch-Anwalt Peter Gauweiler nannte den Befangenheitsantrag einen
"Pfiff aus dem allerletzten Loch", mit dem die Vernehmung der Zeugin
Springer habe verhindert werden sollen. "Der Antrag ist absurd."
In dem seit Jahren erbittert geführten Streit geht es im Kern um
ein Interview von Ex-Bank-Chef Rolf Breuer aus dem Jahr 2002, in dem
er über die Kreditwürdigkeit Kirchs gesagt hatte: "Was man alles
lesen und hören kann, ist, dass der Finanzsektor nicht bereit ist,
auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder Eigenmittel zur
Verfügung zu stellen." Aus Sicht Kirchs führte diese Aussage die
Insolvenz seines Medienimperiums herbei, weil die Banken in der Folge
den Geldhahn zudrehten. Der Medienunternehmer überzog die Deutsche
Bank mit Klagen und forderte Schadenersatz in Milliardenhöhe. Im
Sommer starb Kirch, hatte aber vor seinem Tod im Sommer alles in die
Wege geleitet, dass der Prozess weitergehen kann. (Reuters)