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Die Bezeichnung "Legal High" steht für eine Vielzahl von psachoaktiven Substanzen. Die abgebildete Mischung aus Kräutern und Gewürzen ähnelt etwa dem Wirksoff THC aus Cannabispflanzen.

AP Photo/Kelley McCall

Wien - Chemische und natürliche psychoaktive Stoffe, die ihrer ursprünglichen Intention nach für Forschungs- und nicht für Konsumzwecke bestimmt sind und waren, sollen in Österreich ab 1. Februar 2012 illegal sein. Am Dienstag soll ein entsprechender Gesetzesentwurf den Ministerrat passieren. Das "Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz" (NPSG) sieht für Händler Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren vor. Konsumenten sollen straffrei bleiben.

Bisher wurden und werden die Stoffe - meist von Jugendlichen - als sogenannte "Legal Highs" konsumiert. Dabei wurde gesetzliche Grauzone genützt, um sich zu berauschen. Dem soll das neue Gesetz nun zuvorkommen. Händler und Erzeuger sollen durch strafrechtliche Konsequenzen abgeschreckt werden.

Strukturen chemisch verändert

Das bisherige Problem waren unüberschaubar große Mengen an verfügbaren Substanzen, rasche Fluktuationen und Veränderungen der molekularen Strukturen, unerforschte Auswirkungen und Gesundheitsgefahren durch den Konsum sowie das Fehlen jeglicher Qualitätssicherung bei der Herstellung der einschlägigen Produkte.

Die Chemikalien zum Einnehmen oder Schnupfen und Kräutermischungen zum Rauchen wurden - meist per Internet - als "legale Alternative" zu den üblichen und verbotenen Drogen angeboten. Bisher hinkten die Regierungen europaweit mit Verboten einzelner Inhaltstoffe hinterher - diese wurden nach einem etwaigen Verbot einfach leicht abgeändert um die Substanzen weiter legal an die Konsumenten zu bringen.

Flexibles Verbotsinstrument

In Österreich werden ab Februar ganze chemische Verbindungsklassen erfasst und verboten. Welche Substanzgruppen verboten werden, will Gesundheitsminister Alois Stöger per Verordnung festlegen, die jeweils an sich laufend ändernde Marktbedingungen angepasst werden kann.

Die Konsumenten sollen durch das NPSG aber geschützt und nicht kriminalisiert werden. Stöger sprach in einer Aussendung von einer "großen Gesundheitsgefährdung". Justizministerin Beatrix Karl will für die Verbraucher "Prävention, Information und Stärkung des Risikobewusstseins in den Vordergrund" stellen.

Ab Februar machen sich Hersteller und Vertreiber von "Legal Highs" in Österreich strafbar. Voraussetzung ist der Vorsatz, die Stoffe mit psychoaktiver Wirkung einzusetzen. Wird der Straftatbestand erfüllt, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu rechnen. Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe sind vorgesehen, wenn die Straftat eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von mehr als zehn Menschen herbeiführt. Die Strafuntergrenze beträgt ein Jahr. (APA)