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Wien - Welche Länder sind besonders anfällig für das Vestecken von Schwarzgeldern - von der einfachen Steuerhinterziehung bis hin zu Drogendelikten? Die Weltbank liefert in einer neuen Studie Ergebnisse, die das verbreitete Bild nicht so ganz bestätigen. Zwar steigen in der Untersuchung Steueroasen wie Virgin Islands oder Liechtenstein schlecht ab, abgehängt werden sie aber deutlich von den USA.

Analysiert wurden anhand von Gerichtsakten sowie direkt bei Staatsanwälten und anderen Korruptionsjägern eingeholten Informationen 150 Fälle in 80 Ländern, bei denen Schwarzgelder über 817 Hilfskonstrukte wie Trusts, Stiftungen oder Scheinfirmen im Spiel waren. Es ging dabei um ein Vermögen von 56,5 Milliarden Dollar. Die USA liegen als Standort derartiger in kriminelle Handlungen verwickelte Firmen mit 102 Fällen an der Spitze, gefolgt von den British Virgin Islands, Panama und Liechtenstein.

Bereits auf Rang sechs rangiert mit Großbritannien das zweite Land, das zu den führenden Industriestaaten (G-8) zählt, die sich den Kampf gegen unsaubere Jurisdiktionen auf die Fahnen geheftet haben. Am zwölften Platz scheint dazu noch Jersey auf, die Isle of Man - ebenfalls eine der unter Londons Schutzmacht stehenden Kanalinseln - findet sich ebenfalls auf der "Top"-20-Liste der Weltbank-Studie wider.

In einer Zusatzauswertung wurden außerdem die Jurisdiktionen der in die Korruptionsfälle involvierten Banken und Finanzdienstleister festgehalten. Auch hier liegen die USA in Führung, wo 107 schwarze Konten bei den insgesamt 150 Korruptionsfällen eine Rolle spielten. Einen großen Sprung bei der Beleuchtung der Finanzströme macht die Schweiz, die mit 76 involvierten Depots den zweiten Platz einnimmt, gefolgt von Großbritannien. Mit Jersey, Zypern und Liechtenstein finden sich drei weitere europäische Finanzplätze unter den Top Ten.

Die zweifelhafte Rolle der USA erhärtet sich laut Weltbank-Bericht noch durch eine weitere Untersuchung: Die Studienautoren versuchten international Firmen zu gründen, ohne die Identität des Eigentümers anzugeben. In 41 von 102 Versuchen, bei denen Anwälte und andere Dienstleister angefragt wurden, gelang das Unterfangen. Die USA lieferten dabei das schlechteste Ergebnis: Ganze drei von 27 Kanzleien verlangten einen verlässlichen Identitätsnachweis. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 14.11.2011)