Strafrechtsexperte

Kindesmissbrauch und die Frage der Verjährung

Kommentar der anderen | Frank Höpfel, 13. November 2011, 18:06
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    Ob Kirchenskandal oder Kinderheimaffäre: Der Verfolgbarkeit länger zurückliegender Straftaten sind grundrechtliche Grenzen gesetzt - nicht aber der Wahrheitsfindung.

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    Frank Höpfel: Plädoyer für alternativen Justizmechanismus.

Ist die aktuell oft erhobene Forderung nach einer rückwirkenden Strafrechtsänderung bei Sexualdelikten gegen Unmündige unangemessen? Von Frank Höpfel

Informationsmängel in Bezug auf die österreichische Rechtssituation erschweren die Debatte über die massenhaft bekanntgewordenen schweren Übergriffe auf Kinder in Klöstern und Kinderheimen. Dies gilt insbesondere für die Frage der Verjährung.

Beschränken wir uns auf Delikte, die seit 1. 1. 1975, dem Datum des Inkrafttretens des damals "neuen" Broda'schen Strafgesetzbuches ("StGB") begangen worden sind, stellt sich die Faktenlage wie folgt dar: Beim Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (ursprüngliche Bezeichnung: "Beischlaf mit Unmündigen") tritt die Verjährung, wenn die Tat zu einer schweren Gesundheitsstörung geführt hat, 20 Jahre nach dem letzten Delikt ein.

Seit dem Strafrechtsänderungsgesetz 1998 beginnt diese Frist bei Sexualdelikten gegen Minderjährige erst mit der Volljährigkeit des Opfers und seit den Änderungen im Jahr 2009 noch weitere zehn Jahre später zu laufen, also mit Vollendung des 28. Lebensjahres. Die Begründung dafür ist, dass ein minderjähriges (und vor allem: ein unmündiges) Opfer typischerweise viele Jahre braucht, sich das ihm angetane Leid bewusst zu machen, darüber zu sprechen und insbesondere den Schritt zur Anzeigeerstattung zu gehen. Insofern ist es gleichgültig, wann und wie lange das Opfer die Übergriffe zu erleiden hatte.

Bei den genannten Fristverlängerungen wurde verfügt, dass sie auf alle Taten Anwendung finden sollten, deren Verfolgbarkeit nicht bereits verjährt war. Der Zeitpunkt der letzten Tat darf daher nicht vor dem 1. 10. 1978 gelegen sein. Darüber noch hinauszugehen und für strafbar zu erklären, was bereits verjährt war, stünde hingegen mit dem Rückwirkungsverbot (Artikel 7, Europäische Menschenrechtskonvention) im Widerspruch.

Im internationalen Vergleich hat unsere Regelung schon das äußerste Maß erreicht. In lange zurückliegenden Fällen sind nämlich solche Beweisschwierigkeiten zu befürchten, dass eine gleichmäßige Strafrechtspflege fast ausgeschlossen erscheint. Dann aber können die Gerechtigkeitserwartungen der Opfer wie der Allgemeinheit nicht mehr erfüllt werden. Die manchmal vorgebrachte Analogie zum Mord (unverjährbar) lässt sich nicht rechtfertigen.

Nach geltendem Recht hat ein Opfer also praktisch bis kurz vor Ende seines 48. Lebensjahres Zeit, sich an die Behörden zu wenden. Mit der ersten Vernehmung des Verdächtigen als Beschuldigter oder einer Antragstellung der Staatsanwaltschaft an das Gericht auf Durchführung einer sogenannten kontradiktorischen Vernehmung des Opfers (unter Beteiligung des Beschuldigten) ist die Verjährung unterbrochen. Damit sind aber, wie gesagt, nur Taten erfasst, die ab dem 1. 10. 1978 begangen oder fortgesetzt wurden.

Für ältere Fälle wäre m. E. die Einrichtung eines alternativen Justizmechanismus sinnvoll: Eine "Wahrheitskommission" mit bundesweiter Zuständigkeit sollte Licht in die Vergangenheit der Kinderheime bringen. Da es verschiedene Träger gibt, bedarf die Organisation dieser Wahrheitskommission einer eigenen Rechtsgrundlage. Unabhängig von Organen zur Kontrolle der Bundes- oder Landesverwaltung (von der Volksanwaltschaft bis zu einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss) sollte ihre Arbeit auf einer rein zivilrechtlicher Ebene vor sich gehen. Hier bildet, anders als im Strafrecht, die Verjährung (derzeit: 30 Jahre) keine solche Barriere, sondern könnte sogar verlängert werden.

Lässt man rückwirkend Schadenersatzansprüche für noch ältere Übergriffe zu, so ist nur darauf zu achten, dass dann kein Vorwurf strafrechtlicher Art daraus wird. Andererseits wäre unbedingt danach zu trachten, die Gefahr von Selbstjustiz zu vermeiden. - Die Quadratur des Kreises? Ich denke nicht: Die Wahrheitskommission könnte reumütigen Tätern eine Möglichkeit einräumen, sich symbolisch zu entschuldigen; dies unter einem völligen Verzicht auf die Öffentlichkeit des Verfahrens. Hingegen sollte sie zumindest in ihrem amtlichen Bericht die Identität solcher festgestellter Verantwortlicher verzeichnen, die nicht bereit sind, zu ihren Verfehlungen zu stehen. Eine darüber hinausgehende Sanktion (öffentliches Benennen im Sinne eines "name and shame") würde ein echtes Strafverfahren und eine Verurteilung verlangen. Dies aber ist in weitem Umfang, wie aufgezeigt, wegen Verjährung ausgeschlossen.

Auch für einen alternativen Bearbeitungsprozess ist von entscheidender Bedeutung, dass man Opfern bei Interesse eine Teilnahme ermöglicht. Um dafür eine geeignete Form zu finden, kann auf die Erfahrungen zurückgegriffen werden, die man mit der Prozessbeteiligung von Opfern im Strafverfahren gemacht hat. Die dort entwickelten Regelungen können auch außerhalb des Strafrechts Verwendung finden. Mit Videotechnik und Identitätsschutz ist es gelungen, die belastende Wirkung einer Zeugenaussage wesentlich zu reduzieren. So konnte die Aussagewilligkeit von Opfern und damit die Wahrheitsfindung gefördert werden.

Die Rechte der mutmaßlichen Schädiger sind zwar gleichzeitig im Auge zu behalten. Da es sich aber um kein Strafverfahren handelt, ist die Transparenz nicht im selben Maße herzustellen wie für die klassischen Verteidigungsrechte. Die Aussagen können also in schonendster Form durchgeführt werden. Nur für die Kommission selbst wird das Minenspiel eines mutmaßlichen Opfers sichtbar bleiben müssen. (Frank Höpfel, DER STANDARD-Printausgabe, 14.11.2011)

Autor

Frank Höpfel lehrt als Ordinarius für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Wien und war Richter am Jugoslawien-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag.

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countdawn
00
16.11.2011, 11:23
Kirche besteht auf Einwand der Verjährung

Der Schönborn- und Kirchenanwalt Dr. Kuhn pocht zivilrechtlich auf den Einwand der Verjährung. (Dokument liegt vor!) Es gibt daher keine Chance auf gerechte Entschädigung von Betroffenen in Österreich, was die Kirche zur Verantwortung ziehen und zum Umdenken zwingen könnte.
Das heißt: Vertuschung von Verbrechen, was leicht zu erreichen ist - zumindest so lange bis Verjährung eingetreten ist, zahlt sich aus. Sexuelle Gewalt gegen Kinder mit heiligen Pfaffenhänden und der Drohung mit der Hölle in der Beichte wird daher auch weiterhin wegen der Traumatisierung der Betroffenen und der gesellschaftlichen Tabuisierung völlig ohne Schaden für die Kirche möglich sein!
Halleluluja! In Ewigkeit Samen!

diephysikerin
01
14.11.2011, 19:05
Weil hier oft "Mord verjährt nicht" zu lesen ist...

Die Strafbarkeit von Mord (und anderen mit lebenslanger Haft bedrohten Straftaten) verjährt zwar nicht, jedoch wird nach 20 Jahren die Strafe von "lebenslänglich" auf "20 Jahre" gesenkt. Ich frage mich, warum...

peter schmidt
 
10
15.11.2011, 22:23
Die Bestimmung erscheint mir sehr logisch.

Wer in der Zwischenzeit 20 Jahre lang nichts mehr gemacht hat, wird sich wohl geändert haben und sollte daher nicht mehr die volle Härte des Gesetzes sondern nur noch einen Teil spüren.

diephysikerin
01
15.11.2011, 22:46

Genau das Gegenteil ist der Fall: wer sich in der Zwischenzeit weitere Gewaltverbrechen zu Schulden kommen hat lassen (aber keinen Mord), kann dann für den verjährten Mord nicht mehr lebenslänglich ausfassen. Das ist gleichsam ein automatisch mildender Umstand.

bluebeard's 8th wife.
10
15.11.2011, 10:09
weil man für ein verbrechen, dass nur noch schwer bewiesen werden kann,

nicht lebenslänglich in den häfn gehen soll.

de facto wird man nach so langer zeit nur mehr mit einem geständnis des täters eine verurteilung erreichen können.

diephysikerin
01
15.11.2011, 10:25

Was soll das bedeuten "nur schwer bewiesen"? Vor Gericht gibt es nur alles oder nichts. Wird der Mord nicht bewiesen, so geht der oder die Angeklagte als freier Mensch nach Hause. Wird der Mord bewiesen, so darf aber der oder die MörderIn nach 20 Jahren nur mehr auf max. 20 Jahre verurteilt werden und nicht mehr lebenslänglich ausfassen.

Ingrid Goeschl
00
14.11.2011, 20:52

Stimmt, eine sehr seltsame Bestimmung.

Aber nicht wenige unserer Gesetze sind seltsam.

molekühl
00
15.11.2011, 16:54

Ich nehme mal an, dass man die besondere Schwere der Schuld etc. (bin kein Jurist) dann wohl nicht mehr vernünftig beurteilen kann.

der tueftler
14
14.11.2011, 15:44
instrumentalisierung der opfer

die opfer werden leider auch durch diese diskussion instrumentalisiert. wenn man jedem, der gegen eine völlige abschaffung der verjährung auftritt, unterstellt, selbst kinder vergewaltigt zu haben (ein poster weiter unten), dann versucht man das schreckliche leid der opfer für eigene zwecke einzusetzen. die verjährung ist natürlich kein institut zum schutz von tätern, sondern hat ganz andere ziele. über die kann man diskutieren, wie das der autor hier tut.
populisten versuchen immer anhand besonders schlimmer aktueller fälle gesetze zu verschärfen, aber würde man das tun, dann müsste so mancher verbrecher (auch weniger schlimme) bereits hundert mal zum tode verurteilt werden, nur um rachegelüste zu befriedigen.

Anton J. Helmreich
42
14.11.2011, 16:40
lieber tüftler

da ich wohl angeprochen bin möchte ich was klarstellen

ich habe niemandem unterstellt kinder vergewaltigt zu haben - dies wäre nämlich ebenfalls eine straftat

ich habe nur gesagt, dass ich keinen anderen grund sehe dafür zu plädieren - also für die verjährung - speziell, wenn mans mit mord vergleicht

grade kinder als missbrauchsopfer sind oft traumatisiert, zumal die tat überwiegend im engsten familienkreis oder zumindest durch vertrauenspersonen passiert und üblicherweise durch massiven psychoterror begleitet wird...

dies hat zur folge, dass es jahre bis jahrzehnte braucht, bis sich das opfer - wenn überhaupt - an die öffentlichkeit wagt.

also wo wenn nicht hier ist eine verjährung kontraproduktiv

J. Reichhart
42
14.11.2011, 15:22
eine verjährung bei schweren gewaltverbrechen

- und kindesmissbrauch zählt in allen fällen zur schwersten seelischen und körperlichen traumatisierung! - eine solche verjährung ist eine schande.

die psychologie der befürworter socher verjährung kann ich mir nur schwer vorstellen. es gibt nämlich keinen vernünftigen grund dafür!

flapsig gesagt, ist am ehesten noch vorstellbar, dass auf seiten der justiz die vertuschung eigener fehler bei der strafverfolgung oder die bequemlichkeit, sich der mühe bei der ermittlung alter fälle, am ehesten plausibel sind.

auf seiten aller anderen sehe ich nur einen grund: man ist selber täter oder fühlt eine verwandtschaft und damit sympathie mit solchen.

bluebeard's 8th wife.
10
15.11.2011, 10:12
in einer strafrechtsordnung wie unserer haben auch die beschuldigten rechte -

auch wenn das für aufgewühlte geister schwer zu verstehen sein dürfte.

sie können natürlich auch einen strafprozessordnung verlangen, in der die aussage des beschuldigten überhaupt kein gewicht mehr hat. historisch gab's das schon mal, man nannte das inquisitionsprozess.

Ingrid Goeschl
10
15.11.2011, 12:34

Niemand verlangt hier die Inquisition, geht's ein bissl sachlicher auch?

Wir diskutieren darüber, dass es unangebracht ist, dass so schwere Verbrechen verjähren.

Das jemand, dem - egal ob auf Grund der langen Zeit oder aus anderen Gründen - ein Verbrechen nicht nachgewiesen werden kann, nicht verurteilt wird, ist ohnedies klare Basis unserer Rechtsprechung und macht das Argument der mangelnden Beweismöglichkeit nach einer bestimmten Frist deshalb auch überflüssig.

Die Wurzel der auseinanderklaffenden Meinungen liegt darin, dass die einen Kindsmissbrauch als Schwerverbrechen sehen und die anderen als Bagatelle.

Ich gebe zu ich zähle mich zu den Ersteren.

wahnwelt
 
10
14.11.2011, 14:50
Auch bei Mord wäre Verjährung sinnvoll

Weil man bei uns da auf Verjährung verzichtet ist natürlich jede Argumentation zugunsten von Verjährungsbestimmungen angreifbar. Warum sollen andere Verbrechen oder Vermögensschäden verjähren, wenn man sie eindeutig nachweisen kann? Weil es die Gesellschaft so will ist dann eben die einzige Begründung. Denn sexuelle Gewalt ist wie alle Gewalt schwer verkraftbar und traumatisierend, und imho nicht mehr als andere Gewalt. Der eine kommt davon los, der andere nicht.

ilrio xxxxx
 
00
14.11.2011, 13:46
kindermissbrauch soll gleich behandelt werden

wie kriegsverbrechen in der nazi-zeit. also keine verjährung.

R. Lexer
00
16.11.2011, 09:24

Mord war aber auch schon in den 30ern allgemein anerkannt ein Verbrechen.

Was heute strafbarer "Kindesmissbrauch" ist, war vor ein paar Jahrzehnten dagegen nicht unbedingt absehbar.

stephan huber1
10
14.11.2011, 12:09
warum eigentlich nicht?

In lange zurückliegenden Fällen sind nämlich solche Beweisschwierigkeiten zu befürchten, dass eine gleichmäßige Strafrechtspflege fast ausgeschlossen erscheint. Dann aber können die Gerechtigkeitserwartungen der Opfer wie der Allgemeinheit nicht mehr erfüllt werden. Die manchmal vorgebrachte Analogie zum Mord (unverjährbar) lässt sich nicht rechtfertigen.

Anton J. Helmreich
32
14.11.2011, 14:01
blödsinn

warum sollte die beweisführung bei lange zurückliegender kinderschändung schwerer zu führen sein, als bei lange zurückliegendem mord

und inwifern lässt sich die analogie zu mord nicht rechtfertigen.

aus vielerlei gründen ist eine verjährung bei mord sogar eher noch sinnvoll als bei kindesmissbrauch.

nur ein beispiel:
üblicherweise wird ein mord unmittelbar entdeckt ein kondesmissbrauch oft erst jahre bis jahrzehnte später

so schauts aus

für mich gibts nur einen grund um für verjährungsfristen für kinderschänder zu plädieren, nämlich dann, wenn man selber was zu befürchten hat diesbezüglich

Ja, dürfen's denn das ?
11
14.11.2011, 14:56
warum sollte die beweisführung bei lange zurückliegender kinderschändung schwerer zu führen sein, als bei lange zurückliegendem mord

Weil bei Mord objektiv festgestellt werden kann, dass ein Verbrechen vorliegt - anhand der Leiche. Es geht "nur" darum, den Täter zu finden.

Bei möglichem Kindesmissbrauch hingegen geht es nicht nur darum, einen Täter zu finden - sondern man muss auch klären, ob überhaupt ein Missbrauch stattgefunden hat. Und das wird immer schwieriger, je länger die mögliche Tat zurückliegt.

Anton J. Helmreich
12
14.11.2011, 15:12
bei mord gibt es eine leiche

auch hier muss objektiv festgestellt werden, ob es sich um einen natürlichen tod, unfall, totschlag , notwehrüberschreitung oder mord handelt....

bei missbrauch ist dafür meisst der täter bekannt

und die tatsache alleine, dass etwas schwierig ist, rechtfertgt noch lange nicht, dass man es nicht tut...

Anton J. Helmreich
38
14.11.2011, 10:50
kindesmissbrauch ist MORD an der seele !!

daher ist eine verjährung schlicht falsch

das opfer lebt auch ein leben lang mit der tat - warum der täter nicht !!!!

lucky luke III.
01
14.11.2011, 15:04
populismusfalle

Sie haben den Artikel nicht gelesen? zumindest das Argument zum Mord nicht verstanden...und: der täter lebt so oder so mit der tat...auch wenn nach 30 Jahren nichts mehr zu beweisen ist und er einen Freispruch bekommt...allerdings wäre das schlimm für das Opfer!!

Erwin Wolfram
01
14.11.2011, 10:24
...

in nazistaaten wird ueblicherweise gesundheitsschaden gegen die opfer verwendet. ich habe aber in den rechtsordnungen die zitierten bestimmungen nicht gefunden. ich vermute viel eher, dass sich die justiz an den opfern, die ja schon "verfahren" hatten reinwaschen will und verhindern will, dass sie fuer die grob fahrlaessige bearbeitung in den letzten jahrzehnten zur verantwortung gezogen wird. ich kenne eine derartige vorgangsweise gut, sie ist in den institutionen dieser diktatur ueblich.

wahnwelt
 
92
14.11.2011, 09:44
Die Verjährung hat ja auch noch die Komponente, dass

sich jemand durch eine anständige Lebensführung von seiner Schuld quasi reinwäschen kann. Das ist sozusagen Motivation für den Straftäter, sich wieder anständig zu benehmen. Die Strafe füer ihn besteht darin, dass er sich 20 bis 30 Jahre fürchten muß, enttarnt zu werden. . Wenn er bis in alle Ewigkeit verfolgt werden kann, sowieso sein Leben lang damit rechnen muß, im Gefängnis zu landen, fällt eine Motivation weg, seinem Treiben ein Ende zu setzen.

Anton J. Helmreich
34
14.11.2011, 10:46
wissen sie was sie ausser keine ahnung noch haben

nix

und warum sollte das für einen kinderschänder gelten und für einen mörder nicht ?
mord ist eher eine einzeltat
kinderschänder sind serientäter...

mein gott - mir würde noch so viel zu ihrem schwachsinn einfallen, aber wer sowas dämliches schreibt ist eh nicht wert...

und ihr nik passt wirklich verdammt gut

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