Ende Dezember ist noch eine Verhandlungsrunde zwischen den Bürgerinitiativen und den Gemeinderatsfraktionen geplant. Im Jänner könnte dann der Gemeinderat der Stadt Salzburg einen fertigen Entwurf zur Novellierung des Stadtrechtes an den Landtag übermitteln.

Nach derzeitigem Verhandlungsstand wird der Kompromiss zwischen Parteien und Bürgerinitiativen mehrheitlich - gegen die Stimmen der ÖVP - gefasst werden. Da das Stadtrecht in der Landesverfassung festgeschrieben ist, ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Landesparlament die letzte Hürde zur Umsetzung des Bürgerbeteiligungsmodells.

Hohe Barrieren

Das feingliedrige Konzept teilt sich in drei Etappen: Gelingt es einer Initiative, Unterstützungserklärungen wahlberechtigter Stadt-Salzburger im Gegenwert eines Gemeinderatsmandates - nach den Wahlen 2009 liegt die Wahlzahl derzeit bei rund 1500 Stimmen - vorzulegen, kann sie einen Antrag im Gemeinderat einbringen. Beim Gegenwert von zwei Mandaten kommt es zu einem stadtweiten Bürgerbegehren. Für beide Stufen sind Verhandlungen zwischen der Stadtregierung und den Einreichern zwingend vorgesehen. Die Einreicher sind zudem verpflichtet, ihre Anliegen mit konkreten Lösungsvorschlägen einzubringen. Die Stadt finanziert Öffentlichkeitsarbeit und Abwicklung.

Bleibt alles ergebnislos, soll es zu einer Bürgerabstimmung kommen. Hier spießt es sich bei den Verhandlungen. Der mögliche Kompromiss: Die Bürgergruppen müssen Unterstützungen im Wert von vier Mandaten vorlegen. Die Abstimmung ist gültig, wenn sich zehn Prozent der Wahlberechtigen beteiligen. Als letzten Ausweg kann der Gemeinderat das an sich bindende Ergebnis mit einer Dreiviertelmehrheit kippen. (neu, DER STANDARD, Printausgabe, 14.11.2011)