ÖGB-Frauenchefin Ruprecht appelliert an Firmen - Sanktionen ab Jahreswechsel
Wien - Seit März ist das neue Gleichbehandlungsgesetz in
Kraft und damit auch die verpflichtende Angabe des Mindestgehalts und
einer möglichen Überzahlung in Stellenanzeigen. Die wenigsten
Unternehmen aber - nämlich nur rund fünf Prozent - erfüllen diese
Pflicht, kritisierte ÖGB-Frauenchefin Brigitte Ruprecht im Gespräch
mit der APA. Sanktionen drohen erst ab 1. Jänner 2012, Ruprecht
appellierte aber an die Firmen: "Die Unternehmen haben bereits jetzt
die gesetzliche Verpflichtung."
Nur 94 Angaben bei 1959 Inseraten
Die ÖGB-Frauen nahmen Ende August die Stellenausschreibungen in
vier österreichischen Tageszeitungen unter die Lupe. Von 1.959
Inseraten fanden sich in nur 94 davon auch die korrekte Angabe des
Einkommens, weniger als fünf Prozent, stellte Ruprecht fest. An den
Wochenenden 29./30. Oktober sowie 5./6. November wiederholten die
ÖGB-Frauen die Untersuchung. Von nun 1.649 Inseraten machten
lediglich 88 Angaben über das zu erwartende Mindestgehalt, knapp über
fünf Prozent. "Eigentlich ist das ein verheerendes Ergebnis und ein
Skandal. Das ist Gesetz und die Betriebe halten sich nicht daran",
zog Ruprecht ein negatives Fazit.
"Es tut sich fast nichts. Wir vermuten, dass sich viele Betriebe
drüber hinweg 'schwindeln' wollen, weil erst ab 1. Jänner gestraft
wird", so die Gewerkschafterin. Neben den zahlreichen
Negativbeispielen gebe es aber auch einige Best-Practice-Beispiele
wie etwa die OMV, Hofer, die Caritas, Bipa, McDonald's oder auch das
Parlament. "Diese machen es vorbildlich", meinte die
ÖGB-Frauenvorsitzende. Ein in den Medien genanntes Inserat vom
SPÖ-Parlamentsklub ohne Angabe des zu erwartenden Einkommens ist den
ÖGB-Frauen zwar nicht untergekommen. Ruprecht betonte jedoch: "Auch
die SPÖ unterliegt dem Gesetz." (APA)