Einkommensangabe

Nur fünf Prozent erfüllen Pflicht in Inseraten

12. November 2011, 08:55

ÖGB-Frauenchefin Ruprecht appelliert an Firmen - Sanktionen ab Jahreswechsel

Wien - Seit März ist das neue Gleichbehandlungsgesetz in Kraft und damit auch die verpflichtende Angabe des Mindestgehalts und einer möglichen Überzahlung in Stellenanzeigen. Die wenigsten Unternehmen aber - nämlich nur rund fünf Prozent - erfüllen diese Pflicht, kritisierte ÖGB-Frauenchefin Brigitte Ruprecht im Gespräch mit der APA. Sanktionen drohen erst ab 1. Jänner 2012, Ruprecht appellierte aber an die Firmen: "Die Unternehmen haben bereits jetzt die gesetzliche Verpflichtung."

Nur 94 Angaben bei 1959 Inseraten

Die ÖGB-Frauen nahmen Ende August die Stellenausschreibungen in vier österreichischen Tageszeitungen unter die Lupe. Von 1.959 Inseraten fanden sich in nur 94 davon auch die korrekte Angabe des Einkommens, weniger als fünf Prozent, stellte Ruprecht fest. An den Wochenenden 29./30. Oktober sowie 5./6. November wiederholten die ÖGB-Frauen die Untersuchung. Von nun 1.649 Inseraten machten lediglich 88 Angaben über das zu erwartende Mindestgehalt, knapp über fünf Prozent. "Eigentlich ist das ein verheerendes Ergebnis und ein Skandal. Das ist Gesetz und die Betriebe halten sich nicht daran", zog Ruprecht ein negatives Fazit.

"Es tut sich fast nichts. Wir vermuten, dass sich viele Betriebe drüber hinweg 'schwindeln' wollen, weil erst ab 1. Jänner gestraft wird", so die Gewerkschafterin. Neben den zahlreichen Negativbeispielen gebe es aber auch einige Best-Practice-Beispiele wie etwa die OMV, Hofer, die Caritas, Bipa, McDonald's oder auch das Parlament. "Diese machen es vorbildlich", meinte die ÖGB-Frauenvorsitzende. Ein in den Medien genanntes Inserat vom SPÖ-Parlamentsklub ohne Angabe des zu erwartenden Einkommens ist den ÖGB-Frauen zwar nicht untergekommen. Ruprecht betonte jedoch: "Auch die SPÖ unterliegt dem Gesetz." (APA)

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22 Postings
Bernd Senf for Wirtschaftsminister
07
13.11.2011, 17:14

Interessant, dass der Standard über etwas berichtet, was er selbst missachtet. Hier das nächstbeste Stellenangebot vom Standard: http://derstandard.at/anzeiger/... ?ID=145505

Eine Gehaltsangabe sehe ich weit und breit nicht.

fizcaraldo
00
13.11.2011, 13:43

So schwammig wie das Gesetz formuliert ist bringt das gar nichts. Wenn ich schreibe "Der Stundenlohn liegt je nach Qualifikation des Bewerbers zwischen 1€ und 1000€" habe ich das Gesetz erfüllt.

Herzerzog Johann
57
13.11.2011, 09:40
Also wird in Zukunft ...

... ein neuer Textbaustein weite Verbreitung finden:
Der KV-Lohn beträgt x.xxx,- Euro, eine Überzahlung ist möglich.
Ist fast so sinnlos wie der mit Beipackzettel, Arzt oder Apotheker.

turn of a friendly card
04
13.11.2011, 14:31
Ganz im Gegenteil!

In jedem Dienstzettel oder Dienstvertrag muss die Einstufung im KV angeführt sein.
Die Unternehmen müssen sich überlegen was sie wollen.
Ist die Einstufung, welche ja das Tätigkeitsfeld und die Verantwortung des Jobs definiert, in der Kategorie "Befehle ausführen ohne Verantwortung, da wenig Ausbildung erforderlich", kann sich auch der zukünftige Mitarbeiter ein Bild machen, was das Unternehmen erwartet.
Die Transparenz diesbezüglich ist mE zu begrüßen.
Damit können BEIDE Parteien frei entscheiden und ergründen, welche Leistung/Anforderung zu diesem Preis zu bekommen ist.

Unsinnigkeiten, wie suchen Akademiker mit jahrzehntelanger Praxis zum Lohn eines Hilfsarbeiters, hören endlich auf.

Arbeitsmarkt gemäß Angebot und Nachfrage!

So

Der Österreicher
01
14.11.2011, 00:25

Und wie wollen sie in dem Inserat die jeweiligen Kollektivverträge pro Dienstjahr dazuschreiben?

turn of a friendly card
00
14.11.2011, 10:17
Beschäftigungsgruppe zählt

Wieviele Dienstjahre ist nur mehr Detail und ist ja von KV zu KV unterschiedlich, was gerechnet wird. Aber zu wissen, welcher Beschäftigungsgruppe der Job entspricht (siehe Musteranhang KV Industrie und Handel) sagt BEIDEN Parteien genug, um die Anforderungen beurteilen zu können.

http://www2.wkstmk.at/wko.at/in... 101217.pdf

http://www2.wkstmk.at/wko.at/in... 101217.pdf

Die Unternehmen bzw. deren Berater/Leaser schreiben soviel Unsinn in Inserate, also kann die Nennung des Kollektivvertrages und die entsprechende Beschäftigungsgruppe für die ausgeschriebene Position ja keine Hexerei sein :-)

turn of a friendly card
00
14.11.2011, 10:56
Sorry

nun tatsächlich KV Handel Angestellte:

http://metrobetriebsrat.files.wordpress.com/2011/01/k... l-2011.pdf

oder Wirtschaftstreuhänder
http://www.kwt.or.at/PortalDat... T_2011.pdf

oder bei den IT-lern heißt es nicht Beschäftigungsgruppe sondern Tätigkeitsfamilie
http://www.wko.at/ubit/kv/I... V_2011.pdf

usw.usf.

Die Unternehmen stehen im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter. Wer am attraktivsten ist bzw. es versteht dem Kandidaten zu vermitteln, dass er/sie (nicht nur lt. HR Flugblatt) zu den grundsätzlich wichtigsten Aspekten des Unternehmens gehört, gewinnt folglich auch die optimalsten Mitarbeiter.

Herzerzog Johann
00
13.11.2011, 18:13

Ein Stelleninserat ist weder Dienstzettel noch Dienstvertrag.

turn of a friendly card
00
14.11.2011, 10:28

Schon klar, aber wer Personal sucht, folglich findet, wird sich ja schon bei der Budgetierung darüber Gedanken gemacht haben, was der Platz kosten darf.

Das Unternehmen kennt ja seinen KV und die gewünschte Beschäftigungsgruppe. Bei den ganzen Personalberatern klingts nicht so als ob die in Erfahrung gebracht haben, welchem KV das beauftragende Unternehmen unterliegt bzw. ob die Anforderungen mit der Bezahlung in irgendeinen Zusammenhang zu bringen sind.

Die Personalberaterfuzzisinserate nach der eierlegenden Wollmilchsau werden vielleicht zu Gunsten von seriösen und konkreten Jobangeboten zurückgehen.

Guybrush Threepwood
00
13.11.2011, 09:21

Wie hoch ist eigentlich die Strafe bei Verstößen ab 1. Jänner 2012?

Männe
31
13.11.2011, 01:36
Na endlich ist das strafbar! Bravo ÖGB-Frauen!

Michael B
013
12.11.2011, 20:24
Wie könnte man auch lautstark über "Fachkräftemangel" lamentieren,

wenn jeder gleich sähe, WAS man zu ZAHLEN bereit ist?

default-user
00
12.11.2011, 19:51
es ist davon auszugehen

daß die angabe des 'mindestgehalts' in vielen fällen eher abschreckung wäre. natürlich will man andererseits das geld auch nicht vor sich hertragen.

ProfKreuzundQuer
11
12.11.2011, 17:50
super wenn sie anführen "man bekomme kollektiv gehalt gezahlt", aber auch mehr ...

lächerlich unsere firmen - intransparent wie halt alle, gehts ums geld.

wir werden nur noch wie die zitronen ausgequetscht ... und oben sprühen die boni.

irrsinnigerweise am höchsten, werden mitarbeiterInnen entlassen .... scheint das produktivste in unserer heutigen gesellschaft zu sein.

bravo personalcontroller - viel gelernt auf der uni, der fh oder gar im unternehmen.

Carlos Clementin
01
12.11.2011, 17:06

Das macht die Inserate nur noch "lustiger" ... die Angaben sind mehr als nur ein Witz.
Besser wäre es wenigstens die KV-Branche anzugeben, da weiss man auch nach welchem Kollektiv bezahlt wird, weiters die Verwendungsgruppe bei Einstieg. Die KV Tabellen sollten dann bei AK abrufbar sein und nicht gesperrt bei der WKÖ.

Karl Labruni
01
12.11.2011, 19:00
Ein Gehalt nach KV is eh ein Witz!

Mehr als Nasenbohren gibts bei so einem Gehalt von mir nicht!

Carlos Clementin
01
12.11.2011, 22:32

Ja, das ist klar ... wär beim mir auch ca. 50% des normal gezahlten Gehaltes
--- aber hilft zumindest den untersten Einkommenschichten nicht als Regalbetreuer bei Kassierarbeit eingestuft zu werden :-)))

Andreas W
00
12.11.2011, 14:10
Wen wundert's?

Diese Angaben sind ja geradezu abschreckend!

Post(er)
20
12.11.2011, 14:01

"verpflichtende Angabe des Mindestgehalts und einer möglichen Überzahlung"

Steht das nicht eh im Kollektivvertrag?
Versteht hier jemand den Sinn dieser Maßnahme?

Cogito Ergo Dumm
01
12.11.2011, 14:22
Der Kollektivvertrag regelt üblicherweise nur das Minimum.

In etlichen Branchen kriegen Sie für dieses Minimum keinen Hund hinterm Ofen hervor, das Mindestgehalt ist da höher als der kollektivvertragliche Mindestlohn.

Clemo
00
12.11.2011, 15:04

Ja, das stimmt schon. Nur warum muss man das angeben?
In England ist das durchaus üblich (40.000 Pfund plus Fringe benefits etc), aber bei uns? Was soll der Mehrwert sein?

Cogito Ergo Dumm
05
13.11.2011, 09:56
Der Mehrwert ist,

dass man sich erspart seine Bewerbung für Stellen abzugeben, die finanziell unterm Hund sind. Und dass die Firmen gleich wissen, ob sie die crème de la crème anziehen wollen, die 2. Reihe oder die Hinterbänkler.

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