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Weniger Bonus, mehr Fixgehalt: ORF-Direktoren Richard Grasl, Kathrin Zechner, Wrabetz

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Wien - "Die prassen und wir bluten": ORF-Betriebsratschef Gerhard Moser hat schon eine griffige Formel für Direktorenverträge ab 2012. Trotz Personalabbau und Sparkurs verordne sich das Management "gleich zum Start zehn Prozent Gehaltserhöhung".

2006 vereinbarte der Stiftungsrat 350.000 Euro für den ORF-General, 250. 000 für Direktoren und rund 180.000 für Landesdirektoren, seither mit der Inflation valorisiert auf rund 400.000 abwärts. Dazu 15 Prozent Erfolgsbonus.

Die neuen Verträge liegen fix um zehn Prozent über den bisher gültigen. 3,75 Prozent Erfolgsbonus winken jenen, die fünf Jahre durchdienen, wenn der ORF Quotenziele und positive Ergebnisse erreicht und sein Eigenkapital um 20 Millionen steigert. Automatische Inflationsanpassung entfällt, erst ab dem vierten Jahr ist sie Thema, sofern der Euro inzwischen 14 Prozent weniger wert ist. Bei Ablöse werden nicht mehr, wie bei Infodirektor Elmar Oberhauser die vollen fünf Jahre bezahlt. Extra Abfertigung entfällt. Das Management soll den ORF 25 Prozent künftig weniger kosten. Schon das Gesetz kürzte die Zahl der Direktoren von sechs auf vier.

ORF-Chef Alexander Wrabetz schließt einen Antrag auf Gebührenerhöhung schon im Dezember nicht aus. Zehn Prozent mehr (etwa soviel weniger Wert ist der Euro seit der letzten Erhöhung 2008) nennt er zu hoch. Die Anpassung müsse aber auch die Inflation der folgenden fünf Jahre berücksichtigen.

Benimmregeln für ORFler

Die Stiftungsräte beschlossen ihren Verhaltenskodex: Sie müssen ORF-Aufträge zu ihrem wirtschaftlichen Vorteil melden, diese und entdeckte Verstöße werden veröffentlicht. Wissen Räte von Aussicht auf einen Direktorenjob, müssen sie sich bei der Generalswahl enthalten. Diesen Sommer wählten Direktorenanwärter mit.

Stiftungsratschefin Brigitte Kulovits-Rupp erreichte strengere Regeln für Nebenjobs von ORF-Mitarbeitern: nicht mehr als drei Moderationen pro Jahr für einen Auftraggeber, ab zwölf Nebenjobs pro Jahr muss sie der General genehmigen. Berichte über solche Events müssen Vorgesetzte genehmigen. (fid, DER STANDARD; Printausgabe, 11.11.2011)