Justiz

374 Schusswaffen bei Zugangskontrollen zu Gerichten abgenommen

10. November 2011, 16:15
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    foto: apa/dpa/anspach

    An Gerichten sind keine Waffen erlaubt: Trotzdem wurden im Vorjahr 374 Schusswaffen und fast 40.000 Hieb- und Stichwaffen bei Zugangskontrollen abgenommen.

Fünf Mio. Euro für Ausweitung vorgesehen

Wien - Zutrittskontrollen bei Gericht scheinen bitter notwendig zu sein. Allein im Jahr 2010 wurden dabei 374 Schusswaffen, 39.862 Hieb- und Stichwaffen sowie 111.020 sonstige gefährliche Gegenstände abgenommen, berichtete Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) am Donnerstag im Budgetausschusses des Nationalrats. Für 2012 sind für die Ausweitung des Kontrollsystems fünf Mio. Euro vorgesehen.

Laut Parlamentskorrespondenz legte Karl auch eine Zwischenbilanz der elektronischen Fußfessel vor. 455 Personen hätten bisher diese Art der Haft absolviert, es habe an den insgesamt 40.000 Hafttagen keinerlei sicherheitsrelevante Vorfälle wie Fluchten gegeben. Die Einführung des Systems habe 200.000 Euro gekostet, pro Person und Tag würden 4,50 Euro an Kosten anfallen. Karl kalkulierte die bisher mit dem elektronischen Hausarrest verbundenen Einsparungen für die Justiz mit rund vier Mio. Euro.

Die neue Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) schlägt sich laut Karl mit rund 3,5 Mio. Euro pro Jahr zu Buche (80 Prozent davon Personalkosten, der Rest Sachaufwand). Von den 21 dafür vorgesehenen Planposten habe man bisher nur 15 besetzen können.

Für Personalausgaben hat das Justizressort 35 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung, insgesamt sollen kommendes Jahr 594 Mio. Euro für 11.151 Bedienstete ausgegeben werden. (APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 190
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f_ad
00
22.12.2011, 13:45

Die meisten Morde, Mordversuche, udgl passieren im Familienumfeld (Eifersucht, Ehedramen, Rache an den Eltern, Kindern...). Dass aber an den Bezirksgerichten wo vor allem Familienrecht umgesetzt wird (1. Instanz) keine Wachposten vorgesehen sind (nur ab einer bestimmten Größe des BG, bzw. Anzahl der dortigen Richter) ist dann richtig absurd.
An kleineren Gerichten werden ebenso Prozesse geführt, die mit sehr viel Emotionen verbunden sind. Und Emotionen lösen genau das aus, was in der ersten Zeile steht.

favonius
00
20.11.2011, 17:01
Waffen haben nur einen Zweck: Verletzen oder Töten!

bula sagt
00
18.11.2011, 15:35
die elektronischen schleusen

werden ja vom personal privater firmen bedient. und die "machen" auch die statistik.
da sie weiter im geschäft bleiben wollen, muss ein bedrohungsszenario gegeben sein.
erst vorige woche habe ich gefährliche gegenstände wie hausschlüssel, geldbörse, mindestens sieben münzen, den nitrospray, einen kugelschreiber und einige hundesnacks ins kontrollkörbchen eines wiener bg gelegt.
ergibt mindestens 11 stück bedrohlicher utensilien.
da lob` ich mir die "zwergengerichte" am land (zb waldviertel). da klebt ein zettel an der tür " das betreten des gerichts mit waffen ist verboten".

Promille Prolet
01
18.11.2011, 14:05
wahrscheinlich

handelt es sich um dienstwaffen von polizisten, die als zeugen in strafrechtsprozessen aussagen mußten, und die dienstwaffen vorschriftsmäßig am eingang abgegeben haben, und sie nach ihrer aussagen ganz einfach wieder abgeholt haben...

Martin Rosenkranz
13
14.11.2011, 21:24
Anonymaus
11
14.11.2011, 09:00
Ich erinnere an den Grund der Zugangskontrolle

Beim Amoklauf von Urfahr tötete 1995 der Pensionist Rudolf K. (* 1932) nach einem gescheiterten Prozess am Bezirksgericht Urfahr-Umgebung in Oberösterreich seinen freigesprochenen Kontrahenten, zwei Richter, einen Verteidiger und eine Zeugin. Zwei weitere Menschen wurden schwer verletzt.

kann man gern ein paar unwegbarkeiten in kauf nehmen

supermike
04
15.11.2011, 11:56
Die Zugangskontrollen sind auch absolut ok und auf jedenfall zu unterstützen

Was aber nicht ok ist, einen schlecht recherchierten Artikel zu schreiben mit zu wenig Informationen.
Keiner weis ob das legale oder illegale Schusswaffen waren. Ob die - wie bei Legalwaffen vorgesehen - freiwillig abgegeben oder - bei Illegalen Waffen üblich - unfreiwillig abgenommen wurden.

Fakt ist: Verbrecher sind nicht so blöd mit illegalen Schusswaffen ins Gericht zu kommen (ein paar Ausnahmen gibts natürlich immer aber nicht 374) deshalb liegt der Schluss nahe, dass es sich dabei um korrekt abgegebene Legalwaffen von Waffenpassbesitzern handelte und die fehlende Korrektur dieses Artikels lässt darauf schließen, dass es auch so ist.
Dieser Artikel ist mal wieder eine Hetze gegen die unbescholtenen Legal Waffenbesitzer - mehr nicht

Tststs
30
15.11.2011, 23:21
Der Artikel ist ein Bericht über

das Ergebnis eines parlamentarischen Rechenschaftsbericht, schließlich kostet die Kontrolle ja was. Ob einer mit einer legalen oder illegalen Waffe ins Gericht will, ist sowas von Powidl: er hat dort mit gar keiner irgendwas verloren.

bula sagt
00
18.11.2011, 15:15
das ist - wie zu oft - eine von vielen apa meldungen

und die sind meist nur abgeschreibsel einer presseaussendung des ministeriums, des pressereferenten einer partei oder eines politikers.
daher als objektive nachricht mit vorsicht zu geniessen.
und da auch - selbsternannte - qualitätsmedien keinerlei zusatzrecherche wollen, können oder dürfen steht es so da, wie es gewollt wurde.

panda3000
10
15.11.2011, 12:38

Ich bezweifle, dass es der norm entspricht, das man immer seine Waffe bei sich hat, nur weil man diese legal besitzen darf...besonders wenn man in eine Gerichtsverhandlung sparziert...

...achso das posting ist ironisch gemeint...tut mir leid, die hab ich irgendwie übersehen.

supermike
12
15.11.2011, 14:35
Wenn man legal Waffen führen darf

muss man die zwangsweise auch dauernd bei sich führen weil es laut WaffG verboten ist diese z.B. im Auto einzusperren bevor man ins Gericht geht.
Und zu Hause im Tresor eingesperrt wird die nicht viel bringen...
Aus diesem Grund muss in Gebäuden mit Waffenverbot (wie bei Gericht) auch die Möglichkeit gegeben sein, die Waffe dort gegen eine Quittung abzugeben und diese wieder abzuholen.

milchtrinker
02
15.11.2011, 20:49

"Und zu Hause im Tresor eingesperrt wird die nicht viel bringen... "

Was soll eine Waffe denn bringen?

Horstl Schorschl
00
18.11.2011, 07:32
Tote !?

Selfdefense
05
14.11.2011, 10:31
wobei sich die Anwältin Ks

auf einen von vorne herein aussichtslosen Prozess (den mehrere Anwälte bereits zu führen abgeöehnt hatten) eingelassen hatte.

Nach dem Vorfall hatte sie stundenland das Telefon im Gerichtsaal durch Gespräche mit ihrer Kanzlei blockiert (damals gab es noch kein Handy), womit die Polizei von einer Geiselnahme ausgehen musste.

Aufgrund dieser Verzögerung sind Opfer, die noch gelebt haben, hilflos verblutet.

der tueftler
110
13.11.2011, 22:35
der teufel steckt im detail:

wurden diese waffen freiwillig abgegeben? etwa von berechtigten personen, die eben im gerichtsgebäude nicht die waffe tragen dürfen? dann wäre das keine zeile wert. im gericht ist richtigerweise das tragen einer waffe verboten. daher ist es auch korrekt, diese abzugeben.
oder wurden diese waffen am eingang vom metalldetektor erkennt und anschließend abgenommen? dann sind die träger entweder idioten oder verbrecher. jeder, der mit einer schusswaffe ins flugzeug will, wird festgenommen; genau so sollte es auch bei gericht geschehen! das gleiche gilt natürlich auch für äxte, säbel usw...

Bioberni31
00
18.11.2011, 08:21
Und wenn man von Berufswegen

Holzfäller ist darf man die Axt nicht mitnehmen? Und die Motorsäge mit dem 2m-Schwert muß auch im Auto bleiben?? Das ist Faschismus pur ....

raff1
00
15.11.2011, 19:57
ich habe eine freiwillig abgegeben,

die restlichen 373 wurden mir abgenommen.

supermike
01
15.11.2011, 14:39
Jeder, der mit einer schusswaffe ins flugzeug will, wird festgenommen

Nicht korrekt. Wenn er nachweisen kann, dass die Waffe legal ist und er über die notwendigen Papiere verfügt, wird diese separat verpackt im Gepäck oder beim Piloten mittransportiert. Auch Munition kann als Gepäckstück aufgegeben werden wobei die Menge da nach Gewicht beschränkt ist.
Das wissen Legalwaffenbesitzer die Flugreisen zu Wettbewerben oder zur Jagdausübung machen aber, klären sowas im Vorfeld und vermeiden so das ganze Theater.

der tueftler
00
15.11.2011, 15:00
es geht darum, dass...

...die gleichen kriterien und rechtsfolgen wie im flugbetrieb auch bei gericht angewendet werden. wenn jedes jahr wirklich zigtausende verbotene gegenstände abgenommen werden, dann läuft etwas falsch. ich unterstelle, dass nicht jede waffe gefunden wird, fehler sind nie zu vermeiden und wer wirklich etwas anstellen will, der lässt sich was einfallen. daher muss eine drastischere drohung her. zuerst gehört am eingang eine pictogramm mit einer durchgestrichenen pistole etc. das versteht jeder, auch menschen, die nicht deutsch sprechen). wer dagegen verstößt, ist zunächst verdächtig, dass er mit der waffe etwas anstellen wollte. ok, es kann auch sein, dass ein berechtigter nur vergessen hat, die waffe abzugeben, aber das muss er nachweisen!

supermike
00
15.11.2011, 17:06
pictogramm

Da hast du 100% Recht.
Bringt man so ein Schild bei jedem Gericht am Eingang an (Schusswaffen, Hieb und Stichwaffen etc verboten aber in Bildform), würde sich das Thema nämlich zum Großteil von selbst erledigen.
Schild + versperrbare Boxen wie am Flughafen, Bahnhof, Schwimmbad etc und "danach" die Schleuse. Mehr brauchts nicht.
Damit wäre das Sicherheitspersonal entlastet und könnte genauer kontrollieren um die wirklichen schwarzen Schafe auszusortieren.
Dann würde auch die Statistik endlich wieder besser aussehen !!!

r41|\|3r
00
15.11.2011, 09:42

nagelschere und mineralwasserflasche nicht vergessen, alles hochsubversive und gefährliche gegenstände

Hackbrett Schorsch
00
14.11.2011, 20:17

Also Taxler, die vor den Kadi zitiert werden? :)

m+m
00
14.11.2011, 13:30

wahnsinn - für mich sind die zahlen irre - rechnen sie das mal hoch wie viele fälle das pro gerichtstag/stunde sind
ihrem posting zu urteilen ist anscheinend das tragen von waffen in österreich bei manchen bevölkerungsgruppen ziemlich normal - offensichtlich müssen diese personen oft zu gericht ;-)

Bernardo31
24
13.11.2011, 20:14
den anteil der waffentragenden

bitte als nationalitätenliste nach anzahl veröffentlichen! danke!

tramezzino
12
14.11.2011, 15:43

in tschetschenien wirst du ohne waffe gar nicht engelassen...

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