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Schuldenbremse: Vorschläge der Regierungsparteien

Grafik: APA

Wien - In der Diskussion um eine Schuldenbremse hat die SPÖ diese Woche erstmals Bereitschaft signalisiert, sich für ein derartiges Instrument nun doch auch erwärmen zu können. Die Ideen von ÖVP und SPÖ zu dieser Maßnahme, die laut Beschluss der EU-Staats- und Regierungschefs von Ende Oktober bis Ende 2012 ohnehin von jedem der Euro-Mitgliedsstaaten eingerichtet werden muss, weisen allerdings noch einige Unterschiede auf.

Die SPÖ hatte eine Schuldenbremse bis vor kurzem noch abgelehnt. Den diese Woche vollzogenen Schwenk erklärte Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (SPÖ) damit, dass sich die Euro-Länder ja laut Beschluss vom EU-Gipfel vom 26. Oktober dazu verpflichten, eine Art Schuldenbremse einzuführen, mit der der Stabilitäts- und Wachstumspakt in nationales Recht umgesetzt wird. Konkret heißt es in Punkt 26 des Gipfel-Beschlusses, dass bis Ende 2012 jedes Euro-Land Vorschriften "vorzugsweise auf Verfassungs- oder gleichwertiger Ebene" erlassen muss, um den Stabilitäts- und Wachstumspakt der Union in einzelstaatliches Recht umzusetzen.

SPÖ: Positionen an ÖVP übermittelt

Die SPÖ hat am Donnerstag ihre Positionen offiziell an die ÖVP übermittelt. Inhaltlich orientiere sich das SPÖ-Papier an den bisherigen Aussagen von Schieder, der zwar das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts in der Verfassung festschreiben will, nicht aber eine starre Schuldenobergrenze. Man hoffe nun auf "konstruktive Verhandlungen", hieß es aus dem Büro des Staatssekretärs.

Die Eckpunkte hat Schieder aber schon grob umrissen. Er will keine starre Schuldengrenze in der Verfassung festschreiben, da man dann im Falle von Krisen nicht mehr "flexibel" genug wäre.

Die SP-Vorstellungen sehen eine "Ausgabenbremse" vor: Sofern die Schuldenquote über 60 Prozent des BIP liegt, müssen Ausgaben langsamer steigen als das nominelle BIP. Ausnahmen soll es nur geben, wenn einnahmeseitige Maßnahmen zusätzliche Ausgaben kompensieren. Ausgenommen davon sollen laut Schieder "variable Ausgaben" sein, etwa für Arbeitsmarktpolitik, Bildung und Forschung. Darüber hinaus wünscht sich die SPÖ eine "Abgabensenkungsbremse": Liegt die Schuldenquote über 60 Prozent, so soll eine reine Steuersenkung verboten sein.

Ausnahmen soll es im Falle von Krisen geben: Mittels einfacher Parlamentsmehrheit sollen abweichende Maßnahmen beschlossen werden können, Schieder nannte hier etwa Banken- oder Konjunkturpakete wie jene von 2009 oder 2008.

ÖVP: Schuldenbremse gemäß Maastricht-Kriterien

Die ÖVP hatte schon vor mehreren Wochen einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet und an die SPÖ übermittelt. Dieser Vorschlag sieht vor, dass eine Schuldenobergrenze gemäß Maastricht-Kriterien in die Verfassung geschrieben wird. Diese sehen derzeit vor, dass die Staatsschuldenquote 60 Prozent nicht überschreiten dürfen. Auch die Kriterien betreffend des gesamtstaatlichen Defizits sollen Verfassungsstatus erhalten - die Maastricht-Kriterien erlauben derzeit maximal drei Prozent Defizit. Beide Punkte erfüllt Österreich derzeit nicht, die Schuldenquote liegt 2011 bei 73,6 Prozent des BIP, beim Defizit erwartet das Finanzministerium 3,6 Prozent.

Da Österreichs Staatsverschuldung derzeit die Maastricht-Kriterien nicht erfüllt, soll laut VP-Plänen die 60 Prozent-Grenze erst dann in Verfassungsrang, sobald diese erstmals unterschritten ist.

Bis dahin gelten die strengen Defizit- und Schuldenabbau-Regeln der EU. Diese sollen laut VP-Vorschlag in ihrer Gesamtheit ebenfalls in Verfassungsrang gehoben werden. Österreich muss derzeit wegen eines Verfahrens wegen "übermäßigem Defizit" (läuft seit 2010) bis 2013 sein Defizit auf drei Prozent drücken.

Überprüfunf durch Rechnungshof und Statistik Austria

Darüber hinaus sieht das sogenannte "Six Pack" der EU (tritt entweder 2014 oder 2015 in Kraft) vor, dass auch für Staaten, deren Gesamtverschuldung 60 Prozent des BIP übersteigt, ein Verfahren schlagend werden kann, wonach ein solches Land ein Zwanzigstel (fünf Prozent) des über dieser Schwelle liegenden Schuldenbergs drei Jahre lang reduzieren muss.

Für Österreich bedeutet dies dann eine jährlich notwendige Reduktion der Verschuldung um rund 0,75 Prozent des BIP pro Jahr. Auch diese Regelung (Six Pack) will die Finanzministerin in Verfassungsrang heben. Und auch die EU-Vorgabe, mittelfristig "nahezu ausgeglichen oder im Überschuss" zu bilanzieren, soll Verfassungsstatus erhalten.

Überprüft werden soll die Einhaltung von Rechnungshof und Statistik Austria. Und auch das VP-Papier sieht Ausnahmen vor, und zwar im Falle von Naturkatastrophen oder "außergewöhnlichen Notsituationen". Dies müssen EU-Vorgaben entsprechen und außerdem von einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat abgesegnet werden. Betroffen davon wären etwa auch Maßnahmen wie die Banken- und Konjunkturpakete der vergangenen Jahre. (APA)