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Es soll genau definiert werden, wer sich SchönheitschirurgIn nennen darf.

Foto: REUTERS/Toshiyuki Aizawa

Wien - Ein Gesetzesentwurf, der die Schönheitsoperationen strenger regeln soll, wird noch in diesem Jahr in Begutachtung gehen. Neben einer strengeren Ausbildung für Ärzte und Ärztinnen, die Schönheitsoperationen vornehmen wollen, werden solche Eingriffe in Zukunft für unter 14-Jährige verboten werden, führte Gesundheitsminister Alois Stöger in einer Vorab-Meldung des Nachrichtenmagazins "News" aus. Wann das Gesetz in Kraft treten soll, ist noch nicht bekannt, sagte Sprecher des Ministers.

Verbot für unter 14-Jährige

Die wichtigsten Punkte: Für Ärzte/Ärztinnen, die Schönheitsoperationen vornehmen wollen, wird es strengere Ausbildungskriterien geben. Die allgemeine Bezeichnung für "Beauty-Docs" wird es nicht mehr geben. Es wird genau definiert, wer sich SchönheitschirurgIn nennen darf und welche Ausbildung dafür vorliegen muss.

Für unter 14-Jährige sind solche Eingriffe verboten, auch wenn die Eltern zustimmen. Für Jugendliche bis 18 Jahren, die einen solchen Eingriff vornehmen wollen, soll es in Zukunft eine ausführliche psychologische Beratung geben. Für Jugendliche gilt auch ein kostenloser Rücktritt von Operationen. Der gesamte Beratungs- und Operationsvorgang muss ab nun streng dokumentiert werden. Gewinnspiele von Schönheitsoperationen werden ebenso verboten wie die Bewerbung von solchen Eingriffen.

Stöger hatte bereits vor dem Sommer seine BeamtInnen damit beauftragt, rechtliche Vorgaben auszuarbeiten. Es gibt zwar Leitlinien der Gesellschaft für plastische Chirurgie, die sind allerdings nicht verpflichtend. (APA)