Nach einem Monat Erfahrung klagen Diakonie und Volkshilfe über akuten Geldmangel
Wien - Die Caritas als eine der erfahrensten Hilfsorganisationen macht
bei der im Oktober gestarteten, flächendeckenden
Asylwerber-Rechtsberatung gar nicht mit. Denn mit den Pauschalsätzen,
die der Staat bezahlt, komme man bei weitem nicht aus.
"Gute Rechtsberatung, die menschenrechtlichen Qualitätskriterien
entspricht, wäre doppelt so teurer", sagt Caritas-Generalsekretär Bernd
Wachter. Der Bund überweist den neuen Rechtsberatern pro betreutem
Flüchtling und Verfahrensstadium 191 bis 194 Euro. Der Rechtsbegleiter
steht dem Schutzsuchenden im gesamten Asylverfahren kostenlos zur
Verfügung, von der Zulassung über die erste zur zweiten Instanz.
Von dem Geld muss der Berater bezahlt, müssen Fahrt-, Dolmetscher- und
Logistik-Kosten für die gesamte Beratungsorganisation beglichen werden:
laut Wachter viel zu knapp kalkuliert. "Wie knapp das ist, wird klar,
wenn man sich vergegenwärtigt, dass eine Asylverhandlung in zweiter
Instanz im Asylgerichtshof sieben bis zehn Stunden dauern kann - für den
Berater sieben bis zehn Arbeitsstunden", bestätigt dies Christoph Riedl
von der Diakonie.
Als Vorsitzender der "Arge Rechtsberatung" spricht Riedl aus der
Innenperspektive: Im Unterschied zur Caritas beteiligt sich die Diakonie
zusammen mit der Volkshilfe als "Arge" an der staatlichen Asylberatung,
die durch die EU-Rückführungsrichtlinie erzwungen worden ist.
Darüber hinaus ist nur noch der Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ)
mit im Boot. Dieser hatte die anderen NGOs in den vergangenen Jahren
mittels Unterbietens fast vollständig aus der staatlich finanzierten
Ausländerbetreuung verdrängt, etwa in den Schubhaften. Auch die Höhe der
neuen Rechtsberatungspauschale hat im Endeffekt der VMÖ bestimmt, denn
der Zuschlag wurde nach dem Billigstbieterprinzip erteilt - und diese
Summe alsdann per Verordnung festgelegt.
VMÖ-Obmann Günter Ecker streut der Diakonie und der Volkshilfe im
Standard-Gespräch Rosen: "In der Asylwerber-Rechtsberatung bahnt sich
eine wirklich professionelle Zusammenarbeit an." Von Geldmangel hingegen
will er nichts wissen: "Im Gegenteil, im Zuge des Ausschreibeverfahrens
ist es gelungen, den Pauschalsatz für die Beratung zu verdreifachen."
Ursprünglich nur 75 Euro
Tatsächlich waren in den ersten Gesetzesentwürfen knappe 75 Euro pro
Flüchtling und Verfahrensstadium umhergegeistert. Aber laut einem
Sprecher des Innenministeriums handelte es sich dabei um eine
Kalkulation auf reiner Stundenlohnbasis: "Im Unterschied zu jetzt war
das keine All-inclusive-Summe. Reise-, Dolmetscher und
Organisationskosten waren darin nicht enthalten."
Die derzeitigen Pauschalbeträge seien keineswegs üppig, sondern im
Gegenteil "alles andere als kostendeckend", bekräftigt Riedl von der
Diakonie: "Vernünftige Rechtsberatung, die sich für den Einzelfall Zeit
nimmt, kann man damit nicht machen." Nur mithilfe von Spendengeldern sei
derzeit ein Auskommen zu finden - "und es ist fraglich, ob das den
Vorgaben in der EU-Rückführungsrichtlinie entspricht".
Diese nämlich bestimme: "Die Mitgliedstaaten - und nicht Private -
stellen sicher, dass Rechtsberatung kostenlos gewährt wird."(DER STANDARD Printausgabe, 10.11.2011)