Washington - Ein US-Berufungsgericht in Washington hat die von Präsident Barack Obama initiierte Gesundheitsreform für verfassungskonform erklärt. Die Verpflichtung aller US-Bürger sich bis 2014 krankenzuversichern, "greift sicher in die persönlichen Freiheiten ein, aber nicht mehr als die Verpflichtung aller Restaurants und Hotels, jeden Kunden zu bedienen, egal welcher ethnischen Herkunft er ist", schrieb der Richter am Dienstag in seinem Urteil. Die Vorgabe stelle keine Verletzung der Verfassung dar. Auch der Rest der Reform befinde sich im Einklang mit der Verfassung.

Die Gesundheitsreform ist eines der wichtigsten innenpolitischen Anliegen Obamas. Das komplexe Gesetz wurde nach erbittertem Streit im Frühjahr 2010 mit knapper Mehrheit vom Kongress verabschiedet. Besonders umstritten ist das sogenannte individuelle Mandat - also die Verpflichtung jedes Bürgers, gegen Androhung einer Strafzahlung bis zum Jahr 2014 eine Krankenversicherung abzuschließen.

Seit mehr als einem Jahr bahnen sich Klagen gegen die Reform ihren Weg durch die Instanzen des US-Rechtssystems. Im August erklärte ein Bundesberufungsgericht in Georgia die Versicherungspflicht für verfassungswidrig, Bundesberufungsgerichte in Ohio und Virginia hatten die Gesundheitsreform dagegen nicht beanstandet.

Am kommenden Donnerstag wird der Oberste Gerichtshof über die Annahme des Falls entscheiden, dem Gericht liegen mehrere Anträge zur Aufnahme des Rechtsstreits vor. Auch Obama hatte Ende September an den Supreme Court appelliert, nach uneinheitlichen Urteilen in niedrigeren Instanzen für rechtliche Klarheit zu sorgen. (APA)