Kinderschutzpaket abgesegnet

8. November 2011, 18:00

Kritik von Juristen - Faymann: "Beitrag zur Prävention"

Wien - Der Ministerrat segnete das von Justizministerin Beatrix Karl (VP) vorgelegte Kinderschutzpaket am Dienstag ab - trotz scharfer Kritik von Strafrechtlern und der Rechtsanwaltskammer. Das Paket sieht strengere Sanktionen für Gewalttaten Erwachsener gegen Unmündige (bis 14 Jahre) vor.

Für alle Delikte werden Mindeststrafen von zumindest zwei Monaten vorgesehen. Künftig sind also auch leichte Körperverletzung oder Quälen beziehungsweise Vernachlässigen Unmündiger oder Wehrloser mit mindestens zwei bzw. drei Monaten Freiheitsstrafe zu ahnden. Bereits bestehende Mindeststrafen (etwa für Mord, Körperverletzung, Quälen mit schweren Folgen, Raub) werden verdoppelt. Die Möglichkeit der Geldstrafe wird beschränkt - und die Anwendung von Gewalt gegen Kinder soll bei der Strafbemessung als besonders erschwerend gelten. Außerdem werden "Grooming" (Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen über das Internet) und die wissentliche Betrachtung von Kinderpornografie unter Strafe gestellt.

Mangelndes "Augenmaß"

Rechtsexperten befürchten den "kontraproduktiven Effekt" - dass diese oft innerfamiliären Gewalttaten noch weniger angezeigt werden, wenn höhere Strafen drohen.

Außerdem wird mangelndes "Augenmaß" beklagt: Künftig könne eine Mutter, die ihrem Kind - weil es sich von der Hand losreißt und auf die Straße springt - einen "Klaps auf den Hintern" gibt, mit zwei Monaten Haft bestraft werden. Karl entgegnet: "Es wird nichts strafbar, was es nicht schon ist" - und bekommt Rückendeckung von Bundeskanzler Werner Faymann (SP): "Ein wichtiger Beitrag zur Prävention." (APA, mro, DER STANDARD; Printausgabe, 9.11.2011)

6000
00
9.11.2011, 14:57

strafe nutzt selten! auch wenn es nur einen erweiterten teil des aufwachsens von kindern betrifft: aber zu "Vernachlässigen Unmündiger" - reden sie mit ma 11 abteilungen, wie selten mehr ein strafantrag gestellt wird, wenn alimente nicht gezahlt werden oder alimente erhöht werden würden, wenn sich ein elternteil gar nicht kümmert - oder verfahren verschleppt werden, weil gutachter die unterlagen nicht erhalten. siehe selbständiger bereich. /

belgma
 
00
9.11.2011, 13:54
"Ein wichtiger Beitrag zur Prävention."

??????

höhere strafen sind also ein wichtiger beitrag zur prävention? mhm ... vor allem bei gewaltverbrechen .... bitte, lieber bundeskanzler, rettens weiterhin irgendwelche sparbüchln (oder reden sie es sich zumindest ein), aber strafe als abschreckung bei gewaltverbrechen funktioniert äußerst selten!!!!

annabrecht
00
9.11.2011, 13:38
Selbst erwachsene Opfer von Gewalt

befassen sich eher selten mit dem Strafausmaß für das jeweilige Delikt. Minderjährige schon gar nicht. Sobald eine emotioniale Beziehung zur/zum TäterIn da ist, ist eine große Hemmschwelle da, mit irgendjemandem zu reden. Egal, ob das eine wie immer geartete Strafe für die/den TäterIn nach sich zieht oder nicht. Dementsprechend glaube ich nicht, dass diese Änderung großartige Auswirkungen haben wird. Grundsätzlich befürworte ich einen höheren Strafrahmen für Delikte gegen Leib und Leben im Vergleich zu dem bei Eigentumsdelikten. Das zumindest geht in die Richtung eines Signals dafür, was das höhere Gut ist bzw. sein sollte.

Floaschkas
01
9.11.2011, 11:59
Die Festsetzung von Mindeststrafe 2 Monate Haft für leichte Körperverletzung von Kindern ist eine bizarre Alibiaktion! - und drückt nur die Hilflosigkeit des Staates angesichts des Problems und seiner Verbreitung aus.

Der Staat wird hier selbst in vorbildhafter Weise aus seine Hilflosigkeit und Verzweiflung heraus zum Gewalttäter, der die Gewalt-Muster und -Dynamiken nur anheizt. Die überforderte Mutter soll 2 Monate Sitzen, das Kind und seine Geschwister werden 2 Monate fremduntergebracht - super Traumatisierung für das(die) Kind(er), super Stigmatisierung für diese Mutter, oder Vater oder KindergärtnerIn, HeimbetreuerIn - das schafft wohl die richtige Atmosphäre in den Familien und Heimen, es sind ja nicht die Familien oder Heime jener Beamten und Politiker, welche sowas ersinnen, und auch nicht deren Geld (für die Fremdunterbringungen etc. etc.).

Reine demagogische Politik der Emotionen: die Gerichte in differenzierter Strafbemessung einschränken.

socke schorsch
04
8.11.2011, 21:17
kontraproduktiv

was fehlt, sind:
-
BESSER aufgestellte
krisen-PRÄVENTION-anlaufstellen,
damit es erst nicht soweit kommt,
die besonders NACH-PARTNERSCHAFTLICHE
konflikte, die in (sexualisierter) gewalt münden
könnten, besser angehen
-
entsprechende weiterbildungen der JAs
UND familiengerichte
-
DRINGEND BESSERE personalschlüssel
derselben und
-
BESONDERS:
drastisch besser geschultes personal
in anlaufstellen UND familiengerichten,
um DER NUN DROHENDEN instrumentalisierung
von gewaltvorwürfen durch die eltern gerade nach trennungen entgegenzuwirken.

es wird symptomatisch agiert,
das hauptproblem wird weder
(familien-)psychologisch, noch
know-how-seitig angegangen,

wirklich fatal.
eine armutserklärung.
die gerichte werden überrollt werden.
und die kinder.

Erwin Wolfram
03
8.11.2011, 23:17
...

hauptsache ministerien und richter haben sich auf kosten der opfer abgesichert... um gerechtigkeit geht es nicht - es geht um finanziell eintraegliche untersuchungen... ist es nicht sehr strafbar??

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