Wien - Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) sieht Bedenken gegen die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz mit den nun erfolgten Präzisierungen ausgeräumt. Insbesondere bei den erweiterten Möglichkeiten der Behörden zur Observation sei nun klargestellt, dass dies nur mittels eines Peilsenders geschehen dürfe und nicht, wie befürchtet, etwa durch einen sogenannten Trojaner auf dem Computer, sagte sie am Dienstag.

Mehrere Organisationen hatten während der Begutachtungsphase des Gesetzes Bedenken geäußert, unklare Bestimmungen im ersten Entwurf könnten Missbrauch zur Folge haben, etwa durch Online-Überwachung. In der nun überarbeiteten Version sei nun klar definiert, dass es sich dabei um den Einsatz "technischer Mittel mit Übertragung von Signalen" handeln dürfe. Einen Peilsender könne man etwa am Auto eines Verdächtigen befestigen, um dessen Wege bei starkem Verkehr nachverfolgen zu können.

Keine Verhinderung von Versammlungen

Bei der Ermittlung von Standortdaten sei es nun auch möglich, eine Begleitperson überwachen zu können. Als Anwendungsmöglichkeit nennt Mikl-Leitner etwa einen angekündigten Selbstmord. "Ganz klar definiert" sei nun auch die Löschungsverpflichtung von Daten, zudem sei auch der Datenschutzbeauftragte immer eingebunden.

Als "völligen Humbug" bezeichnete die Innenministerin die Kritik von NGOs, dass die Polizei mit dem SPG Neu künftig Versammlungen verhindern könne. Daran werde sich nichts ändern: "Das fällt alles unter das Versammlungsrecht."

Insgesamt sieht Mikl-Leitner in der Novelle ein Werkzeug, "um Österreich noch sicherer zu machen" und betont, eine Balance zwischen Instrumenten zum Schutz der Bevölkerung und der Privatsphäre des Einzelnen gefunden zu haben. (APA)