Deutschland folgt EU-Vorbild und führt SIEC-Test ein, Österreich sollte folgen
Vor der Umsetzung von Unternehmensfusionen müssen Wettbewerbsbehörden die
Auswirkungen auf den Wettbewerb prüfen. 2004 hat die EU den sogenannten
SIEC-Test ("significant impediment of effective competition") in der
Fusionskontrolle eingeführt, der im Wesentlichen dem in den USA üblichen
SLC-Test ("substantial lessening of competition") entspricht. Der bis dahin in
Europa allein gebräuchliche Marktbeherrschungstest, der nur auf die Marktanteile
der Parteien abstellt, wurde Teil des SIEC-Tests. Nun beabsichtigt auch
Deutschland die Einführung des SIEC-Tests in das nationale Wettbewerbsrecht.
Der SIEC-Test basiert auf den Überlegungen zum "more economic approach",
wonach bei der Anwendung der Wettbewerbsregeln die wirtschaftliche
Betrachtungsweise mehr in den Mittelpunkt gestellt werden soll. Demnach ist ein
Zusammenschluss zu untersagen, wenn dadurch wirksamer Wettbewerb erheblich
behindert wird. Zwar bleibt der Marktbeherrschungstest bestehen, es wird daher
auch weiterhin geprüft, ob durch einen Zusammenschluss eine marktbeherrschende
Stellung entsteht oder verstärkt wird (wobei in Österreich die Marktbeherrschung
ab einem Marktanteil von 30 Prozent angenommen wird). Durch den SIEC-Test kann
darüber hinaus geprüft werden, ob es unabhängig von der Höhe der Marktanteile
tatsächlich zu einer spürbaren Einschränkung des Wettbewerbes kommt. Trotz
Überschreiten der Marktanteilsgrenzen kann nämlich ausreichender Wettbewerb
gegeben sein - oder es kann zu einer erheblichen Wettbewerbsbeschränkung kommen,
ohne dass die kritischen Marktanteilsgrenzen erreicht werden.
Einer dieser "Gap-Fälle" betraf die Entscheidung der EU-Kommission zur
Übernahme von Telering durch T-Mobile Austria im Jahr 2006. In Bezug auf
Marktanteile entstand keine Marktbeherrschung; der SIEC-Test ergab aber, dass
wegen des aggressiven Marktverhaltens von Telering durch dessen Übernahme ein
für den Gesamtmarkt essenzieller Wettbewerbsdruck verlorengehen würde. Die
Fusion konnte erst nach Erfüllung von Auflagen, die diese Bedenken teilweise
abschwächten, durchgeführt werden.
Für Kritiker führt der SIEC-Test zu Rechtsunsicherheit für Unternehmen,
lassen sich doch die einzelnen Kriterien zur Prüfung der erheblichen
Wettbewerbsbehinderung, die auf die Lage im Gesamtmarkt abstellen, weniger
präzise vorhersagen. Hier sollen europäische und nationale Leitlinien
verlässliche Orientierungshilfen bieten, um die Erfolgsaussichten geplanter
Fusionen besser abschätzen zu können.
Die Entwicklung in Deutschland macht den SIEC-Test auch in Österreich zum
Thema. Das Festhalten an starren Marktanteilen alleine berücksichtigt den von
den Mitbewerbern ausgeübten Wettbewerb nicht oder nur ungenügend. Durch den
SIEC-Test werden die Auswirkungen auf die Wettbewerbsintensität und das
Marktergebnis insgesamt erfasst. Seine Einführung auch in Österreich wäre ein
Schritt zu einem modernen Wettbewerbsrecht. (Martin Eckel, DER STANDARD, Printausgabe, 9.11.2011)
Mag. Martin Eckel, LL.M. ist Partner und Kartellrechts-Experte bei e|n|w|c
Rechtsanwälte.