Neue Variante

Kaution garantiert, Geld garantiert weg

Martin Putschögl, 9. November 2011, 06:15
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    foto: michael grabscheit / pixelio.de

    Beim Einzug in eine neue Wohnung fallen meist hohe Kosten auf einmal an - für Provision, Kaution, Einrichtung etc.

    (Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de)

Ein junges österreichisches Start-Up bietet seit kurzem Kautionsgarantien an - Doch Mieterschützer raten davon ab

Wer in eine (private) Mietwohnung neu einzieht, ist meist damit konfrontiert: mit dem Hinterlegen einer Kaution nämlich. Diese soll den Vermieter dagegen absichern, dass der Mieter die Miete plötzlich nicht mehr überweist. Oder dass er sie beim freiwilligen oder unfreiwilligen Auszug so hinterlässt, dass einiges zu tun bleibt, um sie wieder bewohnbar zu machen.
Bis zu sechs Monatsmieten darf der Vermieter von einem neu einziehenden Mieter an Kaution verlangen, dies wurde in einem OGH-Urteil entschieden. Üblich sind allerdings "nur" drei Monatsmieten.

Weniger Kosten zu Beginn

Weil das immer noch - eben abhängig von der jeweiligen Monatsmiete - eine schöne Stange Geld sein kann, sieht ein neues österreichisches Start-Up-Unternehmen hier eine Marktlücke: Die erst heuer gegründete dieMietkaution.at GmbH bringt eine neue Variante ins Spiel, "die Mietern die oft sehr hohen Anfangskosten beim Einzug in eine neue Wohnung deutlich reduzieren hilft", erklärt Geschäftsführerin Claudia Slupetzky im derStandard.at-Gespräch. Im Detail handelt es sich bei dem Modell um eine "Kautionsgarantie", ähnlich einer Bankgarantie, die dem Vermieter den Erhalt der Kaution lediglich garantiert, anstatt dass er sie ausgehändigt bekommt.

"Wenn jemand beispielsweise eine Kaution von 2000 Euro zu zahlen hätte, dann erspart er sich diese Zahlung mit unserem Modell. Er überweist lediglich vier Prozent dieser Summe (80 Euro, Anm.) jährlich an uns, plus einer einmaligen Gebühr von 50 Euro." Als Gegenleistung für diese Zahlungen wird eine Bonitätsprüfung des Mieters durchgeführt, die Hausverwaltung des Mieters bekommt also die Garantie, dass sich der Mieter die Kaution leisten könnte.

Schaden trägt der Mieter

In dem Fall, dass nach dem Auszug des Mieters ein Schaden entdeckt wird, bekommt der Vermieter diesen vom Versicherungspartner von dieMietkaution.at, der VAV Versicherung, ersetzt - und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Kaution. Die Versicherung hält sich dann ihrerseits am Mieter schadlos, er muss für den Schaden also in jedem Fall aufkommen. Es handle sich deshalb eben nicht um eine Versicherung, betont Slupetzky, sondern bloß um eine Garantie.
Übersteigt der Schaden die vereinbarte Kautionssumme, kann dann auch der Vermieter noch - ohne den Umweg über die Versicherung - vom Mieter den Restbetrag einfordern.

Geschäftsführerin Slupetzky bewirbt das Modell mit dem Hinweis darauf, dass sich der Mieter die Kaution zu Beginn erspart - zu diesem Zeitpunkt habe man schließlich meist ohnehin hohe Kosten zu tragen, für Maklerprovisionen, Möbel etc. Das Produkt wird deshalb nun offensiv vermarktet, teilweise auch über Makler, die dafür eine Provision erhalten. Auch die nachträgliche Umwandlung der schon bezahlten Kaution in eine Kautionsgarantie sei möglich, wenn der Vermieter zustimme.

Das Geld ist weg

Der große Nachteil gegenüber den herkömmlichen Varianten - Kaution in bar oder als Sparbuch - liegt aber auf der Hand: Das Geld, das jährlich für die Kautionsgarantie bezahlt wird, ist weg - der Mieter erhält es nicht mehr zurück. Abhängig davon, wie lange er in der Wohnung bleibt, kann hier schnell ein Betrag von mehreren hundert bis zu 1000 Euro oder sogar mehr zusammenkommen.

Mieterorganisationen raten deshalb davon ab, sich auf die neue Variante einzulassen. "Meiner Ansicht nach ist das ein perfides Versicherungsmodell: Man zahlt ein, aber wenn die Versicherung schlagend wird, dann holt sich die Versicherung erst recht den gesamten Betrag vom Mieter zurück", sagt Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung (MVÖ).

Rechtlich betrachtet wird die Sache für ihn außerdem höchst problematisch, weil mit der Versicherung ein dritter Vertragspartner hinzukommt. "Wenn die Hausverwaltung feststellt, dass bei der Wohnung nach der Rückgabe was nicht in Ordnung ist und sie sich den Betrag von der Versicherung holen will: Welche Möglichkeit hat dann der Mieter, das Ganze zu beeinspruchen, und wer ist überhaupt das direkte Gegenüber des Mieters, wenn es zum Rechtsstreit kommt?", gibt er zu Bedenken.

Rückzahlung samt Zinsen ist üblich

In dem Fall, dass die Wohnung nach Vertragsende völlig einwandfrei zurückgegeben wird, hat der Mieter nämlich üblicherweise Anspruch auf Rückzahlung der vollen Kaution. Und dies sei seit 2009 noch viel einfacher als davor, weil die Rückforderung nun im Außerstreitverfahren möglich ist. Streitgegner ist dabei der Vermieter; „ist ein Dritter mit im Spiel, ist die Rechtsgrundlage eine viel kompliziertere", so Niedermühlbichler.

"Für den Mieter ist das eine sehr teure Angelegenheit", so das Fazit des MVÖ-Präsidenten. Er rät eher dazu, bei hohen Mieten auf eigene Faust eine Bankgarantie mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung zu vereinbaren, "oder ansonsten ein vinkuliertes (Anm.: abgetretenes) Sparbuch, dadurch ist der Mieter auch gut abgesichert". Wird die Kaution auf einem Sparbuch übergeben, hat der Mieter auch das Recht auf Auszahlung der entstandenen Zinsen. (Martin Putschögl, derStandard.at, 9.11.2011)

Kommentar posten
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Mietrechts Experte
11
14.11.2011, 16:43
Garantie

Warum die spiessigen Ösis sich immer in die Hose machen, wenn was Neues auf den Markt kommt.
Ist doch im Endeffekt mit Auto-Leasing vergleichbar.
Und das macht auch jeder. Liquitität kostet halt was.

Wolf X
10
15.11.2011, 10:31
Wie Auto-Leasing?

Also nur für Firmen interessant! Beim Leasing geht es doch hauptsächlich um steuerliche Vorteile und tatsächlich wird Autokauf über Leasing überwiegend von Firmen genutzt. Private nehmen diese Finanzierung wegen der deutlich höheren Kosten und zahlreicher anderer Nachteilen nur ganz selten in Anspruch und finanzieren ihr Auto günstiger über einen Kredit.

Dass Liquidität etwas kostet, ist richtig. Aber jährlich 155 Euro für 2.000 Euro nur für eine Garantie, ohne dass echtes Geld fließt, sind schon ein bisschen heftig.

Susi Siebenstern
00
15.11.2011, 22:24
FALSCH!

laut österreichischem Leasingverband leasen
ca 43 % Private
ca 50 % Kommerzielle
Autos.
Der Rest wird von der öffentlichen Hand geleast

Und genau da sind wir wieder beim Thema!

Wer das Geld für ein Auto hat wird das Auto cash zahlen. Wer es nicht hat least das Auto und zahlt dafür Zinsen!
Wer das Geld für eine Mietkaution nicht cash hat oder lieber damit Möbel kauft oder den Makler bezahlt, wird eine Kautionsgarantie der
VAV Versicherungen beantragen.

Denn eine Bankgarantie bekommt man nur wenn man im Gegenzug die Liquidität am Konto nachweisen kann.

Und anstatt 2000 Euro Kaution nur 12,90 Euro pro Monat zu zahlen finde ich persönlich in dieser schweren Zeit hilfreich, aber für sie sind anscheinend 2000 Euro nur Peanuts.

Saurer Zivi
01
16.11.2011, 20:25
auch privat geleaste Fz können steuerrechtlich abgesetzt werden, viele EPU sind nämlich nicht protokolliert oder eingetragene Vereine.

wenn also dort "Vorn. Nachname" als Leasingnehmer steht, ist damit die ausschließlich private Nutzung überhaupt nicht erwiesen.

Saurer Zivi
20
14.11.2011, 22:02
Hr "Experte", ...

"Liquitität" ... ist das ein Derivat der Liquidität?

Susi Siebenstern
01
15.11.2011, 09:07
Oberlehrer...

Könnte man hier mal sachlich bleiben und zum Thema posten. (auch "spiessige Ösis" find ich etwas unpassend)
Der "Mietrechts Experte" hat aber im Grunde Recht mit seinem Autoleasing-Vergleich.
Man least ein Auto, zahlt dafür Geld und fährt. Das kostet logischerweise was. Dafür muss man aber nicht den Gesamtpreis des Autos am Tisch legen. Man zahlt sozusagen für die Nutzung.
Der Vergleich ist gut.

RS69
 
01
14.11.2011, 22:32

Ausser der Tippfehler fällt Ihnen nichts ein?

Saurer Zivi
00
16.11.2011, 11:29
oh ja, mir fällt noch viel ein:

und zwar eine gute nachricht für mieterinnen u mieter!

zb. dass sich der zinsanspruch aus der kaution am standardfall einer sparbuch-einlage/ eines sparkontos bemisst.

was das zb. fürs klagswesen bedeutet ist auch klar:

während geldforderungen aus Ansprüchen auf basis des MRG lediglich mit 4% über die gesamte verzugszeit zu fordern sind, wird im falle der kaution sehr wohl eine jährliche kapitalisierung anzunehmen sein.

das heißt, etwaige forderungen von vorenthaltenen zinsen müssen so berechnet werden, dass die - dann vom gericht festgestellten - zinsen dem grundkapital am jahresende zugeschlagen werden. danach erfolgt die verzinsung von neuem.

das ist mE eindeutig aus 16b zu entnehmen.

unvorgreiflich der E des OGH.

RS69
 
00
16.11.2011, 14:43

"während geldforderungen aus Ansprüchen auf basis des MRG lediglich mit 4% über die gesamte verzugszeit zu fordern sind" - das heisst im wesentlichen ab dem Zeitpunkt, wo Sie ausgezogen sind und die Kaution zurückgefordert haben, die der Vermieter ausihrer Sicht ungefertigt zurückhält - wenn Sie Recht bekommen.

IUnd genau wie sie schreiben: "am standardfall einer sparbuch-einlage/ eines sparkontos bemisst." - also nichts gebunden oder besonders gut verzinst - sondern eben Standard. Schön dass Sie's jetzt auch bestätigen.

Saurer Zivi
00
16.11.2011, 17:01
alles, was ich hier gesagt hab, ist: sparzinsen sind keine verzugszinsen!

re bindung und mindest/maximalzinssatz werden wir wohl E des OGH abwarten müssen.

es kann dann auch so kommen, dass der vermieter zu genau den bedingungen des abgeschlagenen sparbuchs verpflichtet wird, wenn aus dem pfand keinerlei forderungen abgeleitet werden können. also keinerlei beanstandung geltend gemacht werden kann.

damit ist nämlich der hauptzweck besonders gut erfüllt - den vermieter vor schaden der immobilie zu schützen und den mieter vor zinsverlust.

mE steht es dem Verm. eben NICHT zu, einen Barerlag auszubedingen und danach Bindung u Zinssatz gegen den Wunsch des Mieters selbst zu wählen.

Prader (2009) sieht das Weisungsrecht des Mieters zwar nicht gegeben, doch kann der OGH auch einer anderen Ansicht folgen.

RS69
 
00
16.11.2011, 17:09

Die Kaution ist nun mal ein wesentlicher Punkt des Mietvertrages.

Die Kaution ist eben nicht in Ihrer Verfügung oder in Ihrem Einflussbereich. Deswegen können Sie da auch nicht besonderes Verlangen. Derzeit gibt es keine hinweise, dass der Vermieter die Konditionen Ihres Sparbuches matchen muss, sondern eben nur "übliches" erforderlich ist.

Ein in die Hand gedrücktes Sparbuch ist auch keine Sicherheit im rechtlichen Sinn. Auf die Frage der Vinkulierung haben's offensichtlich keine Antwort.

Wenn Sie vorher wissen, dass Sie die Kaution nicht überweisen werden, ist das übrigens vorsätzliche Täuschung. Schlüssel werden's nie bekommen, und Ihre Klage hat wohl auch wenig erfolgsaussicht.

stefan1981
00
20.11.2011, 08:22

meiner meinung nach sollten kautionen nur in form einer bankgarantie oder durch bargeld hinterlegt werden können.

alles andere ist für den vermieter gefährlich.

RS69
 
00
20.11.2011, 10:38

Das Gesetz schreibt dem Vermieter ja nicht vor, anderes als Bargeld zu nehmen.

Saurer Zivi
00
16.11.2011, 18:06
als lesetipp re vinkulierung: https://www.mietervereinigung.at/App_Uploa... re_pdf.pdf interessant in diesem Zusammenahang auch:

S 8/8.:

"Die Kaution ist fruchtbringend anzulegen. Je nachdem welches Mietverhältnis abgeschlossen wurde (befr/unb.), MUSS (!) der entsprechende Zinssatz gewählt werden. Es ist zudem zu beachten, ob im Vertrag ein Kündigungsverzicht vereinbart wurde u welche Zinssätze am Markt gerade möglich sind. Wenn Sie daher eine Barkaution hinterlegt haben, dann ist es ratsam 1x/Quartal die Zinssätze abzufragen u diese aufzuheben, da es bei lang andauernden MV sonst schwierig sein wird, die richtige Verzinsung der Kaution zu kontrollieren."

Dachte zuerst eine eigene Broschüre zur Kaution ist überflüssig, seit der Diskussion in diesem Forum bin ich anderer Meinung.

Wenn Sie eine Barkaution annehmen, wird's jedenfallls für beide komplizierter.

RS69
 
00
16.11.2011, 20:02

Nachdem sowohl befristete als auch unbefristete Mietverhältnisse gekündigt werden können, kann die Bindung maximal die Kündigungsfrist betragen - da die Kaution ja sofort zurück zu stellen ist.

Also ein ungebundenes Sparbuch, oder Bundesschätze auf 3 Monate automatisch verlängert.
Alles andere würde einer sofortigen Rückstellung der Kaution ja entgegen stehen. (ausser es gäbe einen Kündigungsverzicht).

Bei Sparbuchübergabe haben's eher das Problem des Nachweises als bei Überweisung - die ist dokumentiert. Ich würde ein Sparbuch auch erst bei der Bank prüfen, bevor Sie den Schlüssel bekommen. Genau aus der Mühe heraus würd ich grundsätzlich keine Sparbücher akzeptieren, ist ja auch im Handling mühsam.

Saurer Zivi
00
16.11.2011, 20:49
ein Trugschluss drängt sich hier auf:

die bindefrist ist nicht die kündigungsfrist, sondern die vertraglich vereinbarte frist des vertrages, wie bereits erörtert.

bundesschätze ist weniger mühsam? wenn sie nur 3m binden, setzen Sie sich genau den o.a. vorwürfen aus u dürfen sich am ende womöglich vor der schli- herumstreiten.

es kristallisiert sich folgendes procedere heraus: Wenn Sie unbedingt bares haben wollen, bieten Sie dem Mieter 3, 4, 5 veranlagungsoptionen auf spb, das Sie in seinem u Ihrem Namen (Kopie des MV) zu den gewünschten Bedingungen eröffnen.

Werden Forderungen fällig, können Sie zugreifen. das geht zu lasten des Mieters.

geht alles glatt, händigen Sie das spb - bei laufender bindung!- bei rückstellung in der bank nach zinsnachtrag vor beiden aus.

RS69
 
00
16.11.2011, 22:53

Aber Sie haben Recht - es kristallisiert sich ein Procedere heraus:

Solange die Kaution ncht am Konto einlang, gibt's keinen Schlüssel.

Leute wie Sie verursachen, dass es immer weniger unbefristete Mieten gibt.

Und Leute wie Sie werden wohl oft umziehen, weil jeder solche Mieter bei der ersten Gelegenheit wieder los wird.

Vielleicht spricht sich's irgendwann - wenn sich die Vermieter vernetzen auch herum - und immer weniger vermieten an Leute wie Sie die sagen, dass Sie sich vertraglich darauf einigen die Kaution zu überweisen, und dann wenn der Vermieter nicht vorsichtig genug ist Ihr Wort einfach brechen.

RS69
 
00
16.11.2011, 22:49

Was ist die vertraglich vereinbarte Frist eines unbefristeten Vertrages?

Und bei einer befristeten Miete ist es auch nötig, Ihnen bei vorzeitiger Kündigung die Kaution gleich zurück zu geben - also kann sie nicht gebunden werden.

Bundesschätze sind weniger mühsam. Noch nie probiert? Einfach einmal hinlegen (zb 3M), dann werden's automatisch wieder veranlagt bis sie's holen.

Warum sollte ich dem Mieter mehrere Varianten anbieten? Den Aufwand zahlt keiner.

Sie dichten da Dinge ins Gesetz hinein, die nicht drinnen stehen.

Die einzige Notwendigkeit ist, die Kaution fruchtbringend zu veranlagen. Der Mieter hat zwei Möglichkeiten: Woanders mieten. Den Weg über die Schlichtungsstelle.

Saurer Zivi
00
17.11.2011, 08:39
Niemand dichtet irgendwas. Den Materialien entnehm ich, dass die urspr. Version "bestmögliche Verzinsung" durch "fruchtbringend" ersetzt wurde, ausschließlich weil man dem Verm. nicht zumuten wollte, ständig den Kapitalmarkt zu beobachten u hin- u

her zu transferieren.

Wünscht der Mieter eine best. Veranlagung, zb bei unbefr. MV (dieses kann zb durch "Kündigungsverzicht" limitiert werden), so gibt es keinen Grund mehr für den Verm., diese Wünsche nicht zu berücksichtigen. Es ist immerhin Geld des Mieters, nicht Ihres!

Bundesschätze sind nicht nur mickrig, sondern veranlagen nicht-kapitalisierend (sofern Sie über zb 1 J. anlegen).

Leider werden die ersten E wohl erst in 2012-13 an die Instanzen LG, OGH kommen.

Schli-stellen werden Ihnen sehr wohl eine viel längere Frist bei "unbefr." MV unterstellen. Gemäß Mietervereinigung kann dann ein Beweisverfahren darüber abgehalten werden, wie die tatsächlichen Marktzinsen pro Quartal waren.

Da sind dann die Bundesch. zu wenig.

RS69
 
00
17.11.2011, 18:45

"Den Materialien entnehm ich, dass die urspr. Version "bestmögliche Verzinsung" durch "fruchtbringend" ersetzt wurde"

Auf den Gedanken, dass die Intention des Gesetzgebers war, es so festzulegen: "Das Geld muss fruchtbringend, aber nicht bestmöglich veranlagt werden." kommen SIe nicht?

Nachdem es so im Gesetz steht, muss eben nicht bestmöglich sondern "nur" fruchtbringend veranlagt werden. Wäre Bestmöglich gemeint gewesen, hätten sie's wohl im Gesetz rein geschrieben. Haben's aber nicht, sondern bewusst auf "Fruchtbringend" geändert.

Der Mieter kann wünschen was er will - genau da wird im Gesetz explizit geschrieben, dass nru fruchtbringend nötig ist.

K.Tax
11
14.11.2011, 12:01
Schwachsinn

1. Ein alt eingesessenes Versicherungsunternehmen wie die VAV Versicherungen sind sicherlich nicht unseriös.

Unseriös empfinde Aussagen von Wolf X und wenn ich eine Versicherung wäre, sogar geschäftsschädigend.

2. Zum Preis.Was heisst hier Falschaussagen. Der Preis steht auf der Homepage, er ist für jedermann ersichtlich und die Recherche einfach schwach.
Letztlich zählt die Info vom Unternehmen auf der Homepage und nicht was Journalisten schreiben.

3. Der Vertrag wird zwischen dem Mieter und der Versicherung abgeschlossen und nicht mit der diemietkaution.at.
Das ist doch klar und eindeutig und auch auf der Homepage ersichtlich.

Das ganze ist Transparent!

Mich ärgern solche schwachsinnigen Kommentare und ich halte wenig davon

Susi Siebenstern
00
12.11.2011, 17:27
was soll daran faul sein????

....da wäre dann wohl das Versicherungunternehmen VAV ein unseriöses Unternehmen, dieses ist doch der Garantiegeber und nicht diemietkaution.at.
Die vertreiben das Produkt doch nur, oder?

Ich versteh diese Aufregung nicht.

Im übrigen steht doch im Artikel dass der Preis für diese Garantie 4 % plus 50 Euro ist und nicht dass die Verzinsung 4 % entspricht.

......LESEN!.......

Ich sehe auf der Homepage 4 % plus 75 Euro, ist zwar auch nicht ganz richtig, aber Papier ist ja geduldig

Wolf X
10
13.11.2011, 14:26
Oberfaul!

Der Vertrag über die Mietkaution wird doch nicht mit der VAV abgeschlossen, sondern ganz offensichtlich mit der Firma "Die Mietkaution Vertriebs GmbH". Die VAV kann dem Kunden doch völlig egal sein.

Im Artikel steht: 4 % plus einer EINMALIGEN Gebühr von 50 Euro. Bei 2.000 Euro Kaution eine jährliche Zahlung von 80 Euro plus einmalig zusätzlich 50 Euro. Also 130 + 80 + 80 + 80 usw.

Auf der Homepage ergibt sich bei 2.000 Euro Kaution eine "Prämie pro Jahr" in Höhe von 155 Euro. Also 155 + 155 + 155 + 155 usw.

Wer auch nur die Grundrechnungsarten beherrscht, wird erkennen, dass auch 80 Euro (4 %) plus 50 Euro nicht 155 sind. Das ist hochgradig unseriös!

RS69
 
00
14.11.2011, 22:33

Das ist kein verbindliches Angebot, sondern ein ZEitungsartikel.

So nebenbei: Was konkret wäre das Risiko für den Mieter?

Wolf X
10
15.11.2011, 10:47
Ein Zeitungsartikel

mit einem Interview mit einer Geschäftsführerin, die falsche Angaben über die Kosten dieses Finanzierungsmodells macht.

Die Risken des Mieters:
Zu hohe Kosten, keine Verzinsung des Geldes, unzufriedener Vermieter weil kein echtes Geld geflossen ist, fragwürdige Rechtssicherheit, im Anlassfall muss die Kaution dann doch aufgetrieben werden, im Streifall ungünstige Rechtsposition (man streitet um Geld, das jemand anderer bezahlt hat), zweijährige Bindungsfrist, keine Fixprämie (kann jederzeit erhöht werden),...

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