Graz - Die erste Gläubigerversammlung im Fall des
Privatinsolvenzverfahrens von Wolfgang Auer-Welsbach hat am Dienstag im Grazer
Bezirksgericht West stattgefunden: Einige Anwälte, die zusammen Tausende
geschädigte Mandanten vertreten, haben gemeinsam mit der zuständigen Richterin
die kommenden Termine festgelegt: Das Verfahren wird erst wieder am 21. Februar
2012 fortgesetzt. Die Frist für die Anmeldung von Ansprüchen endet am 24.
Jänner.
Das Gericht hatte rund 9.000 Geschädigten des AvW-Strafverfahrens Ende Jänner
in seinem Schuldspruch erklärt, dass über die 500 Euro hinausgehenden Ansprüche
von den Gläubigern in Zivilverfahren verfolgt werden müssten. Doch als selbst
dieser vergleichsweise geringe Betrag von Hunderten Geschädigten, die teilweise
Tausende Euro verloren hatten, nicht einbringlich war, stellten manche von ihnen
den Antrag auf ein Schuldenregulierungsverfahren.
Keine Inhalte
Bei der ersten Gläubigerversammlung wurden noch keine wesentlichen Inhalte
besprochen, sondern lediglich neue Termine festgelegt. Der zuvor beschlossene
zweite Verfahrenstag musste abberaumt werden, da die Vorbereitungszeit zu knapp
sei, erklärte der Klagenfurter Rechtsanwalt Oliver Lorber, der rund 300
Geschädigte vertritt. Darum wird das Verfahren erst wieder im neuen Jahr
fortgesetzt.
Die AvW Gruppe AG und die AvW Invest AG sind seit Mai 2010 im Konkurs, der
55-jährige Auer-Welsbach wurde nach einem Geständnis zu acht Jahren Haft unter
anderem wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs und Untreue verurteilt. Er sitzt
zwar seine Strafe in der nahen Justizanstalt Graz-Karlau ab - weshalb auch beim
Bezirksgericht Graz-West das Konkursverfahren eröffnet wurde -, war aber zur
ersten Gläubigerversammlung weder geladen noch erschienen. (APA)