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Ab 0,8 Promille wird es so richtig teuer - es sei denn, man schiebt das Fahrrad
"Drei weiße Gespritzte, drei Krügerln Bier - wenn man unterwegs ist, trinkt man das ja schnell irgendwo", sagt Johannes Frey. Der 34-Jährige verzichtet in solchen Fällen auch nicht darauf, mit dem Rad nachhause zu fahren. "Warum? Ist doch besser, als mit dem Auto zu fahren", meint der Wiener. Der Gesetzgeber sieht das anders: Er macht keinen Unterschied, ob man mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille hinter einem Lenkrad oder auf dem Sattel sitzt. Die Strafe beträgt in beiden Fällen mindestens 800 Euro.
Auch Johannes Frey hätte so viel bezahlen müssen. Doch er konnte nicht - die Strafe entsprach ungefähr seinem Monatslohn als Leiharbeiter in einem Callcenter. Sein Antrag auf Ratenzahlung wurde abgelehnt - dafür müsse man ein Mindesteinkommen vorweisen, das über Freys Gehalt liege, erfuhr er bei der Polizei. Also blieb nur ein Ausweg: eine Woche Gefängnis.
"Wie ein Krimineller"
Vergangene Woche wurde Frey aus dem Polizeianhaltezentrum Roßauer Lände entlassen. "Schon heftig" sei es drinnen gewesen, erzählt er. "Man wird wie ein Krimineller behandelt." Frey glaubt, selbst einschätzen zu können, wann er nicht mehr fahrtauglich ist: "Mit 1,5 Promille würde ich sicher nicht aufs Rad steigen. Aber mit 0,9 Promille schon."
Seit Juli hat die Wiener Polizei die RadfahrerInnen im Visier. Mit einer "Schwerpunktaktion Radfahren" werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gezielt geahndet, auch Alkoholmessungen werden nun häufiger als früher durchgeführt.
60 alkoholisierte Radfahrer
Das Ergebnis der "Aktion scharf": 60 Anzeigen wegen alkoholisierten Radfahrens. Wie viele Alkoradler knapp über der Verbotsgrenze von 0,8 Promille lagen und in wie vielen Fällen eine stärkere Alkoholisierung vorlag, weiß die Polizei nicht: Dazu führen wir keine Statistik, sagt Sprecherin Adina Mircioane gegenüber derStandard.at. Insgesamt habe es 187 verkehrspolizeiliche Anzeigen gegeben, 199 Organstrafmandate seien verhängt worden, so Mircioane.
Für RadfahrerInnen gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille, die Mindeststrafe liegt bei 800 Euro, die Strafhöhe steigt jedoch relativ stark: So kann eine Alkoholisierung von bis zu 1,19 Promille bereits mit 3700 Euro bestraft werden, wenn man nicht zum ersten Mal erwischt wird. Ab 1,2 Promille werden Strafen ab 1200 Euro bis zu 4400 Euro verhängt. Die Höchststrafe liegt bei 5600 Euro. Wer den Alkotest verweigert, muss mit Strafen zwischen 1600 und 5900 Euro rechnen.
"Hälfte der Strafe würde reichen"
Dass die Strafen für Alko-AutolenkerInnen und Auto-RadlerInnen gleich hoch sind, sorgt bei Radfahr-VertreterInnen für Kritik. "Das ist unverhältnismäßig", sagt Alec Hager von der Interessensgemeinschaft Fahrrad. Alkoholisierte AutofahrerInnen seien weitaus gefährlicher als angeheiterte RadfahrerInnen - "die Strafhöhen sollten dem realen Gefährdungspotenzial angeglichen werden", fordert Hager. Heißt konkret? "Die Hälfte der Strafe würde reichen", so Hager.
Einen anderen Vorschlag hat Luis Rosenberg: Der Wiener, der zurzeit in Deutschland studiert, wurde bei seinem letzten Wien-Besuch mit 0,82 Promille im Blut mit 880 Euro abgestraft. "Ich habe Glück, weil ich von meinen Eltern unterstützt werde. Aber was sollen andere Studenten machen, die mit 900 Euro im Monat auskommen müssen?" Rosenberg wünscht sich einen Ersatz-Sozialdienst für Alko-RadlerInnen: "Zwei, drei Wochen unbezahlte Arbeit in einem Wohnheim" sollten alternativ zur Geldstrafe möglich sein, findet der 22-Jährige.
Wäre Rosenberg in seiner Uni-Stadt Berlin nach drei Krügerln Bier radelnd aufgehalten worden, wäre er heute übrigens um 880 Euro reicher: In Deutschland werden RadfarhrerInnen bis 1,6 Promille nur dann abgestraft, wenn sie durch ihr Fahrverhalten auffallen - beispielsweise durch Schlangenlinien-Fahren oder verzögerte Reaktion.
Kein Ende der "Aktion scharf"
Eingeführt wurden die Rad-Schwerpunkt-Kontrollen mit der Begründung, Wien-UrlauberInnen fühlten sich durch aggressive RadfahrerInnen gestört (derStandard.at berichtete). Mit dem Ende der Sommer-Saison soll die "Aktion scharf" dennoch kein Ende nehmen: Laut Wiener Polizei wird sie in den Wintermonaten mit gleicher Kontrollfrequenz fortgesetzt. (Maria Sterkl, derStandard.at, 9.11.2011)
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Finde ich auch. Wieso sollte das Blödsinn sein? (an pepe123" gerichtet)
Es gibt jede Menge Staaten mit 0,0%o Regelungen.
Selbst sternhagelvolle Tram- oder U-Bahn-Fahrgäste, die die halbvollen Bierdosen, wenn sie aus dem Gleichgewicht kippen, über die Fahrgäste der nächsten zwei Sitzreihen schütten, sind nur eingeschränkt lustig.
Selbst Taxler verdirbt's die Nacht, wenn jemand die Sitze vollreihert.
angeordneten Kontrollen? Sicher sehr sinnvoll und dem Gefährdugspotenzial total angemessen die RadfahrerInnen Schwerpunktmäßig über lange Zeit zu kontrollieren. Nicht falsch verstehen, ich bin schon der Meinung, dass alle VerkehrsteilnehmerInnen kontrolliert gehören. Aber von der Verteilung der Häufigkeiten her passt es halt überhaupt nicht.
Da wird darüber geklagt, wie ein Verbrecher behandelt zu werden, aber Gesetze gelten für Radfahrer eben auch! Außerdem, wie haftet denn ein Radfahrer, wenn er einen Sach- oder gar Personenschaden (in alkoholisiertem) Zustand verursacht? Womöglich gar nicht, er fährt vermutlich weiter, da er (als normaler Verkehrsteilnehmer) keine Versicherung zahlt. Wird zeit, dass man den Rad-Rowdys endlich mal den Garaus macht. Deshalb sind diese Kontrollen absolut zu begrüßen.
selten so einen schwachsinn gelesen:
1. radler haben eine haftpflichtversicherung normalerweise eine haftpflichtversicherung im rahmen der haushaltsversicherung. dass sie keine extra versicherung brauchen, liegt einfach an den geringen schäden die sie im vergleich zu autlern anrichten.
2. wenn radler alkoholisiert unterwegs sind gefährden sie vorallem sich selbst. logik und jede unfallstatistik belegt das. das fahrerflucht argument (=unfälle werden nicht aufgenommen …) trifft wenn dann nur bei unfällen zu bei denen ohnehin nichts oder nicht viel passiert.
1.1) mag sein, daß die HHV dafür aufkommt, aber erstens reicht die Versicherungssumme sicher net aus, wenn z. B. ein vollbesetzter Bus dem bsoffenen Radler gach ausweichen muß und umkippt.
1.2) da Radler keine Nummerntaferln tragen müssen und Zivilisten das Anhalten von Verdächtigen an sich verboten ist, ist die Chance, daß die Versicherung überhaupt in Leistung genommen wird, angesichts des unerkannt auf seinem Veloziped verschwundenen Unfallverursachers nur marginal; u. a. auch deswegen, weils mangels Zulassungsnummer auch keine Daten übers Radl gibt, die mit Lackspuren etc. zu einer Ausforschung führen könnten.
2) Könntest Du bitte wenigstens EINE von diesen "jeden" Unfallstatistiken konkret zitieren??
hier statistik dazu
_http://www.statistik.at/web_de/st... 19874.html
was nicht davon hervorgeht ist wieviele alkoholisiert waren und wie stark
haben sie eine statistik wie haeufig ein bus einem radfahrer ausweicht und dabei umstuerzt? das beispiel hat so viel wert wie was passiert wenn der buss fahrer von einen ankommenden kometen getroffen wird der von einer metallmuelltonne abgeprallt ist. SOLLTE ein radfaher so unachtsam sein und vor dem bus fahren hat er eine extrem hohe wahrscheinlichkeit das er niedergefahren wird(rein statistisch aus den gefaerdungen von radfahrern) wobei das immer noch besser ist als von einem PKW. der buss wird bremsen. und als insasse werden sie durchgeschuettelt, koennten wenn sie sich nicht festhalten niederstuerzen oder ein schleudertrauma bekommen, das sie dann im zuge eine schmerzensgedlprozesses dem verschulder gegenueber geltend machen koennen
kofferraumdeckel, rücklichter, hinterer kotflügel
am boden lagen teile einer fahrradleuchte und einige bruchstücke eines fahrrades
kosten für mich: 2.300,-. euro
soviel zu geringem schaden
Ach ja: der Radfahrer beging Fahrerflucht
Und?
Autofahrer (egal ob bsoffen oder nuechtern) begehen ebenso des oefteren Fahrerflucht, teilweise auch bei schwerverletzten Unfallgegnern. Das haengt mehr vom Menschen ab als vom Gefaehrt
http://www.youtube.com/watch?v=i33oSzqFlCs
artikel der dem posting zugrunde liegt geht. daher nochmal:
60 strafen wegen alko-radelns in wien
thema also: radfahrer
das auch autofahrer besoffen fahren wurde ja nicht bestritten, war aber auch nicht thema de artikels
zum ersten punkt. bei alkoholisierung springt jede versicherung ab.
zum zweiten punkt. ist würde es auch toll finden, wenn mir als autofahrer ein radler vors auto fährt. das ist sicher toll zu verarbeiten, vor allem wenn er sich dabei tödliche verletzungen zuzieht (selbiges gilt für taxler, busfahrer, bimfahrer, ...)
und alle hattens das neue bambooride http://www.bambooride.com/site/
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