Ab 0,8 Promille wird es so richtig teuer - es sei denn, man schiebt das Fahrrad

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"Drei weiße Gespritzte, drei Krügerln Bier - wenn man unterwegs ist, trinkt man das ja schnell irgendwo", sagt Johannes Frey. Der 34-Jährige verzichtet in solchen Fällen auch nicht darauf, mit dem Rad nachhause zu fahren. "Warum? Ist doch besser, als mit dem Auto zu fahren", meint der Wiener. Der Gesetzgeber sieht das anders: Er macht keinen Unterschied, ob man mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille hinter einem Lenkrad oder auf dem Sattel sitzt. Die Strafe beträgt in beiden Fällen mindestens 800 Euro.

Auch Johannes Frey hätte so viel bezahlen müssen. Doch er konnte nicht - die Strafe entsprach ungefähr seinem Monatslohn als Leiharbeiter in einem Callcenter. Sein Antrag auf Ratenzahlung wurde abgelehnt - dafür müsse man ein Mindesteinkommen vorweisen, das über Freys Gehalt liege, erfuhr er bei der Polizei. Also blieb nur ein Ausweg: eine Woche Gefängnis.

"Wie ein Krimineller"

Vergangene Woche wurde Frey aus dem Polizeianhaltezentrum Roßauer Lände entlassen. "Schon heftig" sei es drinnen gewesen, erzählt er. "Man wird wie ein Krimineller behandelt." Frey glaubt, selbst einschätzen zu können, wann er nicht mehr fahrtauglich ist: "Mit 1,5 Promille würde ich sicher nicht aufs Rad steigen. Aber mit 0,9 Promille schon." 

Seit Juli hat die Wiener Polizei die RadfahrerInnen im Visier. Mit einer "Schwerpunktaktion Radfahren" werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gezielt geahndet, auch Alkoholmessungen werden nun häufiger als früher durchgeführt.

60 alkoholisierte Radfahrer

Das Ergebnis der "Aktion scharf": 60 Anzeigen wegen alkoholisierten Radfahrens. Wie viele Alkoradler knapp über der Verbotsgrenze von 0,8 Promille lagen und in wie vielen Fällen eine stärkere Alkoholisierung vorlag, weiß die Polizei nicht: Dazu führen wir keine Statistik, sagt Sprecherin Adina Mircioane gegenüber derStandard.at. Insgesamt habe es 187 verkehrspolizeiliche Anzeigen gegeben, 199 Organstrafmandate seien verhängt worden, so Mircioane. 

Für RadfahrerInnen gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille, die Mindeststrafe liegt bei 800 Euro, die Strafhöhe steigt jedoch relativ stark: So kann eine Alkoholisierung von bis zu 1,19 Promille bereits mit 3700 Euro bestraft werden, wenn man nicht zum ersten Mal erwischt wird. Ab 1,2 Promille werden Strafen ab 1200 Euro bis zu 4400 Euro verhängt. Die Höchststrafe liegt bei 5600 Euro. Wer den Alkotest verweigert, muss mit Strafen zwischen 1600 und 5900 Euro rechnen.

"Hälfte der Strafe würde reichen"

Dass die Strafen für Alko-AutolenkerInnen und Auto-RadlerInnen gleich hoch sind, sorgt bei Radfahr-VertreterInnen für Kritik. "Das ist unverhältnismäßig", sagt Alec Hager von der Interessensgemeinschaft Fahrrad. Alkoholisierte AutofahrerInnen seien weitaus gefährlicher als angeheiterte RadfahrerInnen - "die Strafhöhen sollten dem realen Gefährdungspotenzial angeglichen werden", fordert Hager. Heißt konkret? "Die Hälfte der Strafe würde reichen", so Hager.

Einen anderen Vorschlag hat Luis Rosenberg: Der Wiener, der zurzeit in Deutschland studiert, wurde bei seinem letzten Wien-Besuch mit 0,82 Promille im Blut mit 880 Euro abgestraft. "Ich habe Glück, weil ich von meinen Eltern unterstützt werde. Aber was sollen andere Studenten machen, die mit 900 Euro im Monat auskommen müssen?" Rosenberg wünscht sich einen Ersatz-Sozialdienst für Alko-RadlerInnen: "Zwei, drei Wochen unbezahlte Arbeit in einem Wohnheim" sollten alternativ zur Geldstrafe möglich sein, findet der 22-Jährige.

Wäre Rosenberg in seiner Uni-Stadt Berlin nach drei Krügerln Bier radelnd aufgehalten worden, wäre er heute übrigens um 880 Euro reicher: In Deutschland werden RadfarhrerInnen bis 1,6 Promille nur dann abgestraft, wenn sie durch ihr Fahrverhalten auffallen - beispielsweise durch Schlangenlinien-Fahren oder verzögerte Reaktion. 

Kein Ende der "Aktion scharf"

Eingeführt wurden die Rad-Schwerpunkt-Kontrollen mit der Begründung, Wien-UrlauberInnen fühlten sich durch aggressive RadfahrerInnen gestört (derStandard.at berichtete). Mit dem Ende der Sommer-Saison soll die "Aktion scharf" dennoch kein Ende nehmen: Laut Wiener Polizei wird sie in den Wintermonaten mit gleicher Kontrollfrequenz fortgesetzt. (Maria Sterkl, derStandard.at, 9.11.2011)