Schlupfloch zu Online-Überwachung geschlossen - Voraussichtlich kommende Woche im Ministerrat
Wien - Nach teils heftiger Kritik mehrerer Organisationen
wird die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) entschärft.
Präzisiert wird etwa der Begriff der "erweiterten Gefahrenforschung".
So soll im neuen Entwurf ein Schlupfloch, das Online-Überwachung ohne
richterliche Genehmigung ermöglichen hätte können, geschlossen
werden, bestätigte das Innenministerium am Dienstag einen Bericht des Ö1-"Morgenjournals". Kommende Woche könnte das SPG
Neu in den Ministerrat kommen.
Die Novelle zum SPG, deren Begutachtungsphase im Oktober endete,
ist Teil des "Anti-Terror-Pakets" der Regierung. Sie soll die
Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terroristen
erweitern und ist die österreichische Antwort auf die Anschläge in
Norwegen. Bereits beschlossene Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB)
machen künftig auch die Aufforderung zu bzw. die Gutheißung von
terroristischen Straftaten strafbar. Das Innenministerium ist nun
"optimistisch", dass auch die Polizeibefugnisse den Ministerrat
passieren könnten. Allerdings gebe es zuvor noch Gesprächsbedarf mit
dem Koalitionspartner SPÖ.
Im neuen SPG-Entwurf wird präzisiert, dass man zur "erweiterten
Gefahrenerforschung" nur technische Geräte wie Peilsender benützen
dürfe. Kontrolliert werden soll dies weiterhin nur durch den
Rechtschutzbeauftragten, nicht aber durch einen Richter. Der
Rechtschutzbeauftragte soll nun generell stärker eingebunden werden,
wo es um Datenschutz geht. Präzisiert wurde auch die sogenannte
Löschungsverpflichtung: Einmal erhobene Daten dürfen nur dann länger
gespeichert bleiben, wenn es noch Anhaltspunkte für eine konkrete
Gefährdung gibt. Sonst müssen sie nach einem Jahr gelöscht werden. (APA)