Regelung bis zu Urteil über Verfassungsmäßigkeit ausgesetzt
Washington - Ein US-Richter hat am Montag die geplante
Verpflichtung für die Tabakindustrie zum Abdruck abschreckender Fotos
auf Zigarettenpäckchen vorerst gestoppt. Die ab September 2012
vorgesehenen Bilder seien "kleinformatige Werbehinweise" für eine
"offene Antitabakkampagne" der US-Regierung, entscheid Richter
Richard Leon. Gegen die neue Regelung hatten im August vier
Tabakfirmen geklagt, die das im ersten Artikel der US-Verfassung
verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt sehen.
Durch sein Urteil setzte Leon die Pflicht zur Veröffentlichung der
Fotos bis zu einer Entscheidung im Verfahren über die
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften vorläufig aus. Dabei verwies er
darauf, dass in anderen Verfahren zuvor auch bemängelt worden sei,
dass die Bilder das Recht von Konsumenten auf Schutz vor
"aufgezwungenen Werbebotschaften" verletze. Zigarettenpackungen
sollen in den USA beidseitig mit Fotos bedruckt werden, die die
gesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens verdeutlichen. Bisher sind
sie nur mit Warnhinweisen in Textform versehen. (APA)