Altersdiskriminierung

Redakteur wehrt sich gegen Zwangspensionierung

7. November 2011, 17:23

62-jähriger ORF-Mitarbeiter war vor Arbeits- und Sozialgericht gezogen - Gericht sieht nicht zulässige unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters

Wien - Ein ORF-Mitarbeiter hat ein erstinstanzliches Urteil mit potenziellen Folgewirkungen vor dem Arbeits- und Sozialgericht (ASG) Wien erreicht. Der 62-jährige Radio-Redakteur wehrte sich gegen seine Pensionierung und bekam Recht: Das Gericht attestierte dem ORF eine nicht zulässige unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters, berichtete die "Presse" (Montagausgabe). Die ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung wurde für rechtsunwirksam erklärt.

Der Kläger war seit vielen Jahren beim ORF im Hörfunk beschäftigt und hatte unterschiedliche Sendungen gestaltet. Am 19. März 2011 vollendete er sein 62. Lebensjahr und war aufgrund dieser Tatsache bereits ein Jahr vorher davon in Kenntnis gesetzt worden, dass er mit 31. März 2011 gekündigt werde.

Der Redakteur klagte daher vor Gericht, sein Arbeitsverhältnis sei aufgrund seines Alters beendet worden und es sei "Unternehmenspolitik des ORF", seine Mitarbeiter bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters "in Pension zu schicken". Seine Kündigung widerspräche § 17 Abs 1 Z 7 Gleichbehandlungsgesetz. Er fechte die Kündigung an (gemäß §§ 26 Abs. 7 iVm § 29 Abs 1a GlBG).

Der ORF hielt dem vor Gericht entgegen, dass das Unternehmen sowohl wirtschaftlich gezwungen als auch gesetzlich angehalten sei, Personal abzubauen. Die Kündigung verwirkliche daher keine Ungleichbehandlung wegen des Alters, sondern sei ausschließlich aufgrund betrieblicher Erfordernisse notwendig gewesen.

Das ASG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Redakteur kann dennoch schon jetzt verlangen, dass der ORF ihn wieder beschäftigt und ihm das Entgelt zahlt. (APA)

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14 Postings
Herr Plumm
00
9.11.2011, 08:12

typische "platzhirschmentalität" beim orf

Stahl_____666
00
8.11.2011, 11:27
.

Mit 62 darf er bei der Krone gerade mal die LAP ablegen.

Erwin Wolfram
00
8.11.2011, 11:00
uebersetzung

bald kann der orf sendungen ueber menschenrechtsverletzungen machen (in 10 jahren bei dem tempo).

Nee-Chee
00
8.11.2011, 09:52
aha

de facto Unkündbarkeit von älteren Arbeitnehmern und dank des Paragraphen bald für jeden, der bei sich irgendeinen Diskriminierungsgrund findet? Das kann aber nicht im Sinne des Erfinders sein?

Trifft das wenigstens auch für Personen jenseits des Pensionsalters zu, die dann munter Pension und Gehalt kassieren können?

angelvoices
00
8.11.2011, 09:43
was wiegt mehr?

das Gesetz oder die Diskriminierung?
eigentlich zahlt das der Steuerzahler und das gericht sollte auf Steuerzahler Rücksicht nehmen....

randolf
21
8.11.2011, 08:17
Ja ja

Na ja is ja klar. Nichts zu arbeiten, und trotzdem Redakteurs Gage mit 20 Jahren Dienstverhältnis, da könnt sogar der Klein neidisch werden...

So jetzt muss er in Pension, das heißt keine Sekretärin mehr die den Kaffee und die Zeitung in der Früh bringt und weniger Geld, obwohl er ja am Arbeitsplatz sich ja schon seit Jahren in Pension befindet...

wer würde sich da nicht wehren?

Der Normalsterbliche Arbeitssklave wäre froh wenn er gehen könnte, solange es noch geht...

AlBundyFan
 
00
8.11.2011, 14:34
ich kann von deinen punkte nichts im artikel finden

nicht die höhe des gehalts, nicht wie lang er dort schon beschäftigt ist, nicht ob er eine sekretärin hat oder nicht, nicht ob er in der Arbeit faul war oder nicht....

woher hast du deine infos oder ist das nur ein dämlicher versuch seinen frust einfach in die welt hinauszuposten?

Sepp Maier
01
8.11.2011, 08:04
Betriebsrat - was war seine Leistung ?

Dieser Aspekt wurde im Artikel (bewusst?) ausgespart.

Welche Rolle spielt (denn es bleibt ein Spiel zu Lasten Dritter) der Betriebsrat/die Gewerkschaft in solchen Fällen?

Doc Steel
12
8.11.2011, 07:08
muß ein gemütlicher job sein.

ich denk es geht mehr ums geld.

ausgemustert
03
7.11.2011, 21:23
Diskriminierung aus Altersgründen

..gut, dass dagegen, dass Ältere mit dem Argument des Personalabbaus oder dass der Arbeitsmarkt für Jüngere geöffnet werden soll, endlich vorgegangen wird.
Falls der Herr Redakteur in der Zwischenzeit seine Pension bezogen hat: Werden dann bei Rückkehr in den Beruf die Pensionsbeiträge auf die Pension angerechnet oder gehen diese Beiträge verloren?
Vor zwei Jahren war das nämlich noch so: Erwerbstätigkeit nach der Pensionierung erhöhte die Pension nicht mehr. Auch das sollte abgeschafft werden - und ist eine Diskriminierung von PensionistInnen, die wieder erwerbstätig werden.

sawi48
00
8.11.2011, 08:10
@ausgemustert

Eben habe ich meinen Pensionsbescheid bekommen (ich bin noch voll berufstätig): es wird jährlich die Pension auf Grund meines Verdienstes neu berechnet und auch nachgezahlt (nicht viel, aber immerhin).

exile in mainstream
01
7.11.2011, 19:27

so ein schrott

Ruth Schlabbeeritzka-Pangl
72
7.11.2011, 17:42
Zwang

Andere würden sich alle Zehne ablecken, wenn sie endlich in Pension gehen könnten! So ein Spinner...

Sepp Maier
11
8.11.2011, 08:12

Ja, Andere, die sich mit Haut und Haaren dem österreichischen Nationalsport (noch vor Alpinschifahren) verschrieben haben, in möglichst jungen Jahren im Nichtstun und Schmarotzen ihr Glück zu suchen...

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