Wien - Nach der oft beklagten "Kinderfeindlichkeit" klingen die Zahlen nicht: In 40 Jahren hat Österreich die finanzielle Familienförderung von 575 Millionen auf 6,45 Milliarden Euro ausgebaut. Unter Berücksichtung der Inflation entspricht das einer Verdreifachung - bei gesunkener Kinderzahl. Ursache für die Kosten sind folglich "Leistungsausweitungen", wie IHS-Chef Bernhard Felderer sagt: Goodies wie das Kindergeld wurden aufgefettet.

Das Geld kommt aus dem Familienlastenausgleichsfonds (Flaf), der zu 80 Prozent von Dienstgeberbeiträgen gespeist wird. Allerdings reichen diese längst nicht aus, weshalb der Flaf Schulden von 3,7 Milliarden Euro hat.

Auch wegen des jüngsten Sparpakets wird der Berg in fünf Jahren wieder auf zwei Milliarden schrumpfen. Doch Familienminister Reinhold Mitterlehner genügt das nicht, er zettelt einen regierungsinternen Verteilungskampf an. Geht es nach dem ÖVP-Politiker, dann soll sich der Flaf jener Aufgaben ganz oder teilweise entledigen, die nur "bedingt familienrelevant" seien und zu anderen Ressorts gehörten - diese sollten deshalb auch zahlen. Als Beispiel nennt er die Pensionsbeiträge, die der Staat für Zeiten der Kindererziehung zahlt: Das Gros, 72 Prozent, berappt der Flaf und nicht die Pensionsversicherung.

750 Millionen Euro pro Jahr könnte sich der Familienfonds laut einer IHS-Studie im Auftrag des Ministers durch diverse Umschichtungen, auch gegenüber Ländern und Gemeinden, ersparen. Wird damit nicht einfach ein Budgetloch von einem Topf in den anderen verschoben? Mitterlehner erhofft sich mehr "Kostenwahrheit", die zu einer besseren "Steuerung" der Ausgaben führe.

Babysitterkurs zu wenig

Ins Wanken gerät ein Steuervorteil für Eltern. Laut Erlass der Regierung muss ein Babysitter lediglich einen 16-stündigen (Betreuer bis 21 Jahre) oder achtstündigen Kurs (ältere Erwachsene) vorweisen, damit seine Auftraggeber die Kosten von der Steuer absetzen können. Der Unabhängige Finanzsenat stellt dies in einer Entscheidung nun aber infrage: Eine derart kurze Ausbildung reiche für eine "pädagogische Qualifikation" nicht aus. Diese Rechtsmeinung sei nur für einen speziellen Einzelfall, den ein Finanzamt abgelehnt hatte, gültig, beschwichtigt das Finanzministerium - und will die Regelung unverändert lassen. (Gerald John, DER STANDARD, Printausgabe, 8.11.2011)