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Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge

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Einsatzkräfte gewinnen bis zu vier Minuten.

Foto: APA/dpa/Schrader

Bis zu vier Minuten schneller sind Blaulichtorganisationen beim Einsatzort, wenn es eine Rettungsgasse gibt. "Das erhöht die Überlebenschance eines Schwerverletzen um 40 Prozent", sagte Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) am Montag vor Journalisten. Sie präsentierte gemeinsam mit der Asfinag und Vertretern der Blaulichtorganisationen die Informationskampagne der ab 1. Jänner 2012 gültigen Regelung. 

"Die Rettungsgasse soll genauso selbstverständlich werden wie Gurten- und Sturzhelmpflicht", fordert Asfinag-Vorstandsdirektor Klaus Schierhackl. Auch Verkehrsministerin Bures zeigt sich zuversichtlich: "Ich bin ein optimistischer Mensch", sagt sie vor den Journalisten. Schierhackl pflichtet ihr bei: "Wenn es Deutsche, Tschechen, Schweizer und Slowenen schaffen, eine Rettungsgasse zu bilden, dann schaffen wir Österreicher das auch."

Ausnahmen: Brücke und Tunnel

Ab 1.1.2012 muss jeder Autofahrer bei Staubildung oder stockendem Verkehr auf die Seite fahren, um eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge zu bilden. Warum die Verkehrsministerin so zuversichtlich ist, erklärt sie damit, dass die Rettungsgasse im Interesse jedes Autofahrers liege. "Jeder kann einen Unfall haben, jeder will, dass Hilfe so schnell wie möglich am Unfallsort ist."

Konkret funktioniert es so: Bei zweispurigen Straßen müssen die Verkehrsteilnehmer auf der linken Fahrspur nach links ausweichen, jene auf der rechten Fahrspur nach rechts. Bei drei- oder mehrspurigen Straßen müssen die Fahrer auf der linken Spur nach links ausweichen, alle anderen nach rechts. Die Benützung des Pannenstreifens ist erlaubt. 

Tunnel und Brücken bilden Ausnahmen, hier müsse den Einsatzkräften Platz gemacht werden, die Bildung einer Rettungsgasse sei aber meistens aus Bau- und Platzgründen nicht möglich. Im Baustellenbereich ist eine Rettungsgasse auch nicht verpflichtend, da hier Einsatzfahrzeuge andere Zugänge haben.

"Bei Stau ... Rettungsgasse"

Der Start der Infokampagne erfolgt am 1. Dezember. Menschen im In- und Ausland sollen umfangreich über die Gesetzesänderung informiert werden. Über TV-Spots, Einschaltungen im Hörfunk und Folder wollen Verkehrsminsterium und Asfinag die Menschen erreichen. Kostenpunkt: drei Millionen Euro. Die Asfinag investiere laufend in die Verkehrssicherheit, somit sei diese Kampagne auch eine "gute Investion", so Schierhackl. Die Botschaft lautet: "Bei Stau ... Rettungsgasse"

Schierhackl und Bures betonen die Vorteile der Rettungsgasse. Erfahrungen aus anderen Ländern wie Deutschland und Tschechien zeigen, dass sich die Regelung bewähre. "Die Zeit, bis die Einsatzkräfte beim Unfallsort sind, ist entscheidend." Durch die Rettungsgasse seien die Blaulichtorganisationen durchschnittlich vier Minuten schneller am Einsatzort. Das erhöhe die Überlebungschancen für Schwerverletzte um 40 Prozent. Die Zufahrt für breitere Bergefahrzeuge werde erleichtert. Alle Blaulichtorganisationen unterstützen die Gesetzesänderung.

Verantwortung der Verkehrsteilnehmer

Entscheidend bei der neuen Regelung ist, dass eine Rettungsgasse nicht erst bei einem Unfall gebildet werden soll, sondern schon bei Verkehrsstockung und Stau. Viele glauben, dass die Asfinag die Rettungsgasse baue, so Schierhackl. "Das ist ein Irrglaube." Jeder Verkehrsteilnehmer sei dafür verantwortlich und das Verantwortungsgefühl müsse verstärkt werden. Die Maßnahme ist verpflichtend für alle Verkehrsteilnehmer auch für Motorradfahrer, LKW-Fahrer und Busse.

 

Ein Verstoß kann teuer werden: Bis zu 2180 Euro Verwaltungsstrafe kostet eine Behinderung der Rettungskräfte. Die sei schon gegeben, wenn sich jemand nicht seitlich einordnet oder wenn ein Fahrer die Rettungsgasse benutzt, erklärt Martin Germ von Bundesministerium für Inneres: "Wir wollen überhaupt keine Strafen kassieren. Wir wollen, dass sich die Leute daran halten." (mte, derStandard.at, 7.11.2011)