Umstrittene Regelung

Zwist um Absetzbarkeit von Kinderbetreuung

7. November 2011, 11:31

Unabhängiger Finanzsenat: Qualifikationsniveau der Babysitter muss sich an Betreuungseinrichtungen orientieren - Heinisch-Hosek: Regelung überdenken - Finanzministerium: Weiterhin absetzbar

Im Steuerausgleich 2009 konnten Eltern erstmals Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Bis zu 2.300 Euro pro Jahr und Kind können geltend gemacht werden, wenn das Kind zu Beginn eines Kalenderjahres das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und wenn es professionell betreut wird. "Professionell betreuen", so heißt es auf der Website des Finanzamtes, können Personen, die eine entsprechende "Ausbildung" von mindestens acht Stunden - beziehungsweise 16 Stunden für 16- bis 21-Jährige vorweisen können.

Qualifikation strittig

Zu einer anderen Auffassung kommt nun der Unabhängige Finanzsenat (UFS), Außenstelle Wien: "Es liegt auf der Hand, dass eine 8- oder 16-stündige ‚Ausbildung‘ in einem Kurs nicht mit einer fünfjährigen Berufsausbildung verglichen werden kann", heißt es in der Berufungsentscheidung. "Eine pädagogisch qualifizierte Person," könne als "pädagogisch qualifiziert" im Sinne von § 34 Abs. 9 EStG 1988 wohl nur dann angesehen werden können, wenn das formale Ausbildungsniveau annähernd an jenes der verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in institutionellen, öffentlichen oder privaten Kinderbetreuungseinrichtungen herankommt, heißt es weiter. Die Auslegung der Einkommenssteuergesetzgebung so wie sie die Politik verkündet, ist also nach Einschätzung des UFS vom Gesetzeswortlaut nicht gedeckt. Das berichtet die Presse in ihrer Montagsausgabe.

Geprüft hat der UFS konkret einen Fall aus Niederösterreich. Großmutter und Tante absolvierten beim Hilfswerk einen Babysitterkurs und wurden zum Stundenlohn von fünf Euro für die Kinderbetreuung bei der Familie eingesetzt. Bei seiner Arbeitnehmerveranlagung 2010 wollte der Vater 4.870 Euro als "außergewöhnliche Belastung" geltend machen. Das Finanzamt akzeptierte das nicht, der Senat bestätigte nun diese Entscheidung.

Vergleich mit Tageselternausbildung

Nach Ansicht des Senats habe sich das Qulifikationsniveau zumindest am Ausbildungsumfang von Tageseltern im jeweiligen Bundesland zu orientieren. Die Ausbildung von Tagesmüttern im Bundesland Niederösterreich umfasst beispielsweise 160 Wochenstunden. "Auch die von Tageseltern gesetzlich verlangte Ausbildung von mindestens 160 Unterrichtseinheiten beträgt das 10- bis 20-fache jener Ausbildungszeit, die nach Ansicht des Finanzministeriums für eine pädagogische Qualifizierung ausreichend sein soll".

Einkünfte meldepflichtig

Damit die Kinderbetreuungskosten durch Familienangehörige abgesetzt werden können, bedürfe es "besonderer Umstände". Die Person muss etwa in einem anderen Haushalt leben und pädagogisch qualifiziert sein. Der Senat weist darüber hinaus darauf hin, dass Großmutter und Tante sich beim Finanzamt und bei der Sozialversicherung "als neue Selbstständige" melden hätten müssen oder ein nichtselbstständiges Dienstverhältnis vereinbart hätte werden müssen.

Entwarnung aus dem Finanzministerium

Die Kinderbetreuungskosten können trotz des Urteils weiterhin so wie bisher von der Steuer abgesetzt werden, teilt ein Sprecher des Finanzministeriums gegenüber derStandard.at mit. Bei der Entscheidung des UFS handle es sich um einen speziellen Einzelfall. Die Finanzverwalter waren bei diesem Fall in Zweifel geraten, weil die Großmutter im selben Haushalt wohnte. Unter diesen Umständen konnten auch bisher die Kinderbetreuungskosten nicht abgesetzt werden. Die Entscheidung des Senats habe kein bindende Wirkung für das Finanzamt. Aus dem Familienministerium heißt es, man wolle die derzeitige Regelung aufrecht halten.

Heinisch-Hosek: Regelung neu überdenken

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) fordert nun das Familien- und Finanzministerium auf, die derzeit gültige Regelung neu zu überdenken. "Jede Stunde mehr, in der man über Kinderbetreuung und erste Hilfe bei Kindern lernt, verbessert die Betreuungsqualität. Und davon haben vor allem die Kinder etwas, und die Eltern wissen ihre Kinder in guten Händen", heißt es aus ihrem Büro gegenüber derStandard.at.

Bereits im Jahr 2009, als die damalige Familiensstaatssekretärin Christine Marek die Richtlinie für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten präsentierte, sorgte sie für Unmut. Heinisch-Hosek kritisierte: "Es ist für mich unverständlich, dass ein Babysitter-Kurs von acht Stunden ausreicht, um die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich abzusetzen."

Musiol fordert nachhaltige Familienpolitik

Kritik an der Entscheidung kam von der FPÖ: Der "juristisch-argumentative Amoklauf" des UFS-Referenten müsse umgehend gestoppt werden, findet FPÖ-Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller. "Diese Entscheidung des UFS zeigt ganz klar, dass die Familienpolitik der Regierung kurzsichtig ist", meinte die Grüne Familiensprecherin Daniela Musiol. "Die Regierung muss endlich anstatt Steuerzuckerln zu verteilen nachhaltige, familienpolitische Perspektiven entwickeln, von denen alle Eltern profitieren können und nicht nur die, die Lohnsteuer zahlen."

Für das Jahr 2009 wurden bis Ende April über 100 Millionen Euro für die Kinderbetreuung geltend gemacht, der Steuerentfall macht rund 35 Millionen Euro aus. Diese Zahl ist als Zwischensumme zu verstehen. Denn: Die Steuererklärung kann bis zu fünf Jahre rückwirkend gemacht werden. (burg, derStandard.at, 7. November 2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 88
1 2 3
sonne-licht
 
00
8.11.2011, 10:05
praxis sieht anders aus

zahle alimente, jedoch der kinderabsetzbetrag wurde mir nicht anerkannt!

das einzige was dir bleibt, ist der weg zur justiz und die kooperiert mit dem staat!

was bleibt dir über, verzichten darauf oder in angst zu leben, daß dich die gerichtskosten (rechtsanwälte usw.) dein erspartes kosten!

rechtsschutzversicherung, da sind die versicherungen am zug die alles genau prüfen und auswege suchen um geld zu sparen - dann kannst warten jahrelang bis es eben verjährt ist und eine ausrede gefunden wurde. du bleibst dann auf den kosten sitzen und bist wirtschaftlich zerstört.

verjährungsfristen auch für betrug am steuerzahler darf es keine mehr geben, dann würden viele menschen mehr angst haben und ehrlich bleiben, die unehrlich sind!

Marilynn E.
00
8.11.2011, 18:57

die absetzbarkeit ist mit 2.300 euro pro kind gedeckelt. wenn Ihre ex die geltend macht, können Sie es natürlich nicht mehr tun. entweder absprechen oder schneller sein ;-). allerdings müssen Sie die konkreten rechnungen bezahlen.

der kinderabsetzbetrag ist etwas anderes und wird mit der familienbeihilfe ausbezahlt.

sonne-licht
 
00
13.11.2011, 20:55
????

wie kann meine ex alimente absetzbarkeit beantragen, wenn sie gar nicht alimente bezahlt? höchstbemessungsgrundlage bei ihr mit 2.300 euro ist zwar nett jedoch meiner meinung an meinem posting vorbei geantwortet. wie wenn frauen nur betrügen und das finanzamt betrügen - wer am schnellsten ist bekommt das geld vom finanzamt, kann ja nicht ihr ernst sein?

Pierre d´Aubusson
00
8.11.2011, 08:07
Irgendwann einmal, in grauer Vorzeit, als der Stadtrat Breitner

die Hausangestellten besteuert hat,
hätten wir wohl kaum über die Absetzbarkeit dieser "Mehrkosten" gesprochen.
Wahrscheinlich war der Breitner der Linksausleger des linken Flügels der Linkskommunisten...

RainDog
00
8.11.2011, 00:10
unbegrenzte absetzbarkeit

Etwaigen 'Mißbrauch' durch die Anstellung von engen Familienangehörigen mal ausser Acht lassend, ist es eigentlich ein Witz, dass die Abschreibmöglichkeit mit rd. EUR 2.300 pa begrenzt ist.

Falls man nicht auf die Oma zurückgreifen kann, ist man/frau mangels entsprechender Kinderbetreuungs-möglichkeiten in Österreich quasi gezwungen, in Karenz zu gehen und den Beruf für mindestens 2 Jahre auf Eis zu legen.

Entscheidet man sich für's Kind aber gegen die Karenz, so kostet einen die Kinderbetreuung bei Mindestlohn gut EUR 2.000 p.m., die man jedoch nicht absetzen kann.

Nähme die Politik Vereinbarkeit von Beruf und Familie tatsächlich ernst, so müsste dies mit voller Absetzbarkeit einhergehen.

Marilynn E.
00
8.11.2011, 18:59

also ich war weniger als ein jahr in karenz und zahle für den kigaplatz meines kindes 100 euo im monat. geht sich locker mit der absetzbarkeit aus. wo bezahlen Sie 2000 im monat?

R58
01
7.11.2011, 15:42
Oder alle sterilisieren und erst nach Qualifikationsnachweis künstlich inseminieren!

Sarkasmus!

R58
00
7.11.2011, 15:39
Ein Babysitter braucht die Qualifikation erwachsener Geschwistrr

Sonst gar nix!

mamma mia1
02
7.11.2011, 15:06

den omis einen erziehungskurs zwangszuverordnen? als hätten die noch nie ein kind großgezogben?

Marilynn E.
00
7.11.2011, 21:19

welche oma läßt sich für die betreuung ihrer enle bezahlen? hier wurde ganz unverschämt steuersplitting betrieben. gut, daß der ufs einen riegel vorgeschoben hat. sollte das jemals vor dem vwgh landen, dann ist es sowieso aus damit.

Sarah L.
 
00
7.11.2011, 20:10

... und omis, die die hand aufhalten, damit man steuern sparen kann?

rosa parks
00
7.11.2011, 16:20
und weil wir das alle wissen, ...

...fordern wir ja auch eine deutliche ausweitung der kursstunden...

Susanne_B
01
7.11.2011, 14:54

Dass die der Oma 5euro pro Stunde fürs Babysitting bezahlen, Könnens aber der Urstrumpftante erzählen...

Mazzesinsulaner
 
00
7.11.2011, 15:19

ausserdem hat die Oma das nicht versteuert, nicht einmal eine Steuernummer geholt. .

DD1981
01
7.11.2011, 15:35

für bis zu 730 euro im jahr muss sie das ja auch dem finanzamt nicht melden...

Marilynn E.
00
8.11.2011, 19:00

der ufs hat entschieden, daß eine anmeldung bei der sv oder beim finanzamt als neue selbständige oder als unselbständige erfolgen muß. gerade bei verträgen zwischen nahen angehörigen sind zusätzliche beweismittel erforderlich.

Susanne_B
00
7.11.2011, 18:36

Ich Wette, es gibt da einige Babysitter, die jeweils 730 Euro im Jahr 'verdient' haben. Omas, tanzen, Cousinen usw. Ein Svhelm, wer Böses dabei denkt?

Mazzesinsulaner
 
00
7.11.2011, 17:13

ja eh, aber hier gehts um Kinderbetreuungskosten von über TEUR 4, das muss schon auf viele Omas aufgeteilt werden.

Ausserdem gibts ein70% Betriebsausgabenpauschale für Tagesmütter (gedeckelt mit EUR 650 wenn ich es richtig in Erinnerung habe)in den Est-Richtlinien. Ich würde argumentieren, dass die Tätigkeit der Oma mit der einer TM vergleichbar ist und daher jährlich 730+650 = 1.380,00 steuerfrei vereinnahmbar ist.

Marilynn E.
00
7.11.2011, 21:20

na, tagesmütter brauchen eine qualifikation. die begründung für die pauschale liegt in dingen, die eine oma, die nur ihr enkerl betreut, sicher nicht leistet.

Karl Buschina
05
7.11.2011, 13:52
Wie ist das zu verstehen?

Junge Mütter werden als Amateure/Pfuscher/(blutige Anfänger) praktisch unausgebildet auf ihre Kinder losgelassen und wenn sie es dann geschafft haben ihre Kinder erfolgreich aufgezogen zu haben dann brauchen sie als Großmütter plötzlich einen Theoriekurs wo ihnen irgendwelche studierte Amateure/Pfuscher/(blutige Anfäger) ohne vergleichbare Eigenerfahrung im Kinderaufziehen dann etwas lehren sollen?

Marilynn E.
01
7.11.2011, 21:22
nein

aber steuerlich abzugsfähig ist eine kinderbetreuung nur dann, wenn sie von einem pädagogisch qualifizierten personal erfolgt. das steht im gesetz und das ist voraussetzung dafür. ein 8-stundenkurs ist aber keine pädagogische qualifikation. da ist schon mehr dafür notwendig.

und daß omas geld für die betreuung ihrer enkel bekommen, ist in 99% der fälle sicher eine lüge. hier wurde und wird versucht mit fiktiven rechnungen steuern zu sparen.

die absetzbarkeit ist eine gute und sinnvolle sache. aber bitte nur für aufwendungen, die tatsächlich anfallen, und nicht für gefakte ausgaben.

Susanne_B
12
7.11.2011, 14:58

...die SIE etwas lehren... Wenn schon!
Und nein, das heißt es nicht. Sie können jedermann und jedefrau auf Ihre Kinder aufpassen lassen. Wenn Sie die Kosten aber steuerlich geltend machen Wollen, muss die Betreuungsperson hinreichend qualifiziert sein. Das ist ganz einfach und absolut verständlich.

Rosa Stahl
31
7.11.2011, 13:48

Was es nicht schon für Kasperliaden gibt, damit die Kindernur ja nicht von den eigenen Eltern betreut werden.

Ich seh es oft genug auf den Spielplätzen der Umgebung, wenn die Kinder von kaum interessierten jungen Damen durch die Gegend bugsiert werden. Seien es indländische Studentinnen, die ihre Bücher mithaben und froh sind, wenn sich die Bälger irgendwie selbst beschäftigen, seien es überschminkte Ost-Damen, die hier sehr offensichtlich eigentlich was anderes wollen als Kinder betreuen....

harry melan
00
7.11.2011, 20:57
was treiben sie so eigentlich

auf den Spielplätzen? Studentinnen und Ost-Damen, die eigentlich was anderes wollen beobachten?

Tiannanmen
00
7.11.2011, 18:05

Was Sie hier beschreiben sind häufig die Mütter.

Ein "erfahrener" Spielplatzgeher

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 88
1 2 3

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.