Justizministerin Karl geht mit Vorlage in den Ministerrat - Experten: Bereitschaft zu Anzeige oder Verurteilung könnte bei schärferer Strafe noch geringer werden
Wien - Wenn Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) am Dienstag in den Ministerrat geht, bringt sie einige Vorlagen mit - das Kinderschutz-Paket mit schärferen Strafdrohungen, die Strafbarkeit
von Zwangsverheiratung auch im Ausland, die Vereinsgesetznovelle mit
niedrigerem Haftungsrisiko für Ehrenamtliche und eine
Gerichtsorganisationsgesetznovelle sollen abgesegnet und dann dem Nationalrat vorgelegt werden (mehr dazu hier).
Vor allem das Kinderschutz-Paket sorgt für Kritik bei Strafrechtlern. Das Paket zum Schutz von Kindern sieht strengere Sanktionen für
Gewalttaten Erwachsener gegen Unmündige (bis 14 Jahre) vor. Für alle
Delikte werden Mindeststrafen von zwei Monaten aufwärts vorgesehen,
bestehende Mindeststrafen werden angehoben. Die Möglichkeit einer
alternativen Geldstrafe soll zurückgedrängt werden - und die
Anwendung von Gewalt gegen Kinder soll bei der Strafbemessung als
besonders erschwerend gelten. Außerdem werden"Grooming" (Anbahnung
sexueller Kontakte zu Minderjährigen über das Internet) und die
wissentliche Betrachtung pornographischer Darbietungen Minderjähriger
unter Strafe gestellt.
Strafrechtler warnen
Die geplante Verschärfung der Strafdrohungen für
Gewalt gegen Kinder dürfte jährlich zu rund 350 Verurteilungen mehr
führen, schätzt der Kriminalsoziologe Arno Pilgram. Er warnt in der
Begutachtung - wie andere Strafrechtsexperten auch - aber vor einem
möglichen "kontraproduktiven Effekt" des Entwurfs der
Justizministerin: Drohende strengere Strafen könnten dazu führen,
dass noch weniger Gewalttaten an Unmündigen angezeigt bzw. bestraft
werden.
Denn diese Gewalttaten geschehen häufig innerhalb der Familie -
womit bei Anzeigen und Entscheidungen der Justiz immer auch die
Überlegung mitspiele, dass dem Kind durch ein Verfahren oder die
Bestrafung z.B. eines Elternteiles ebenfalls Schaden droht. "Die
sensible und für Kinder hilfreiche Bearbeitung ihrer Erfahrungen
durch ihre Umgebung, durch soziale und medizinische
Hilfseinrichtungen und auch im Wirkungskreis der Justiz wird durch
Strafdrohungen nicht erleichtert, im Gegenteil", schreibt Pilgram in
seiner Begutachtungs-Stellungnahme.
1.263 kindlicher Opfer
Im Vorjahr wurden der Staatsanwaltschaft von der Polizei 1.263
kindlicher Opfer von Gewalt durch Erwachsene zur Kenntnis gebracht -
wobei freilich die Dunkelziffer sehr hoch ist. 48 Prozent der unter
14-Jährigen waren Opfer von Familienangehörigen, bei den
Unter-Sechsjährigen sogar zwei Drittel (68 Prozent). In 40 Prozent
der Fälle ging es um leichte Körperverletzung, in 13 Prozent um
Quälen oder Vernachlässigung und in 30 Prozent um Sexualdelikte, hat
das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie - dessen
wissenschaftlicher Leiter Pilgram ist - erhoben.
Pilgrams Skepsis teilen die Strafrechtler an den juridischen
Fakultäten Wien und Innsbruck. Die Verschärfungen könnten "dem
Opferschutz abträglich" sein, warnt Katharina Beclin vom Wiener
Institut für Strafrecht und Kriminologie. Die Angst vor einer Anzeige
gegen Angehörige halte schon jetzt viele Betroffene oder Zeugen ab,
Hilfe etwa seitens des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen. Die
Verschärfung könnte nicht nur zu weniger Anzeigen führen, sondern
auch dazu, dass Richter verstärkt die Diversion (z.B. Geldbußen) in
Anspruch nehmen, weil sie die vom Gesetz vorgeschriebene
Mindeststrafe als zu hoch empfinden.
Kein Augenmaß
Dem Entwurf sei "jedes Augenmaß abhanden gekommen", stellen Klaus
Schwaighofer und Andreas Venier von der Uni Innsbruck fest. So wären
damit "ohne Rücksicht auf den Einzelfall" auch minimale
Beeinträchtigungen (z.B. eine Rötung am Hals) mit mindestens zwei
Monaten Freiheitsstrafe zu ahnden - ebenso ein "Klaps auf den
Hintern", den eine Mutter ihrem Kind gibt, weil es sich von der Hand
losreißt und auf die Straße springt.
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) spricht von
"plakativen, aber nicht effizienten und angemessenen Maßnahmen" unter
dem Druck der Öffentlichkeit. Die Höhe der Strafdrohung bei
Gewalttaten entfalte nachweislich "keinerlei präventive Wirkung" -
was noch viel mehr für die Mindeststrafdrohung gelte, die dem Täter
meist gar nicht bekannt sei.
Positive Stimmen
Positiv beurteilen den Entwurf hingegen die Kinder- und
Jugendanwaltschaften, die Opferschutzorganisation Weißer Ring oder
der Bund österreichischer Frauenvereine. Sie regen an, den besonderen
Schutz vor Gewalttaten auch anderen Gruppen zukommen zu lassen -
nämlich allen Minderjährigen (also bis 18 und nicht nur bis
14-Jährigen) sowie Personen, die wegen Gebrechlichkeit, Krankheit
oder geistiger Behinderung wehrlos sind. Letzteres haben vor Kurzem
auch die Grünen gefordert.
Die Richtervereinigung plädiert dafür, das Strafgesetzbuch nicht
immer nur punktuell aus Anlass zu ändern, sondern endlich die Reform
des Gesamtgefüges (vor allem im Verhältnis Vermögens- und
Gewalttaten) anzugehen. Das Frauenministerium erinnert - wie auch die
Wirtschaftskammer - daran, dass dies im Regierungsprogramm
angekündigt wurde. (APA)