Formalfehler

VfGH erklärt Disziplinar-Entscheidungen gegen Ex-Kripochef Haidinger für ungültig

5. November 2011, 12:54

Suspendierung und Disziplinarverfahren seien aus formalen Gründen nichtig, so die Verfassungsrichter

Wien - In der Frage der Suspendierung und des Disziplinarverfahrens gegen den früheren Kripo-Chef Herwig Haidinger hat der von ihm angerufene Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Entscheidung getroffen. Alle von der Disziplinarkommission des Innenministeriums in dieser Causa getroffenen Entscheidungen sind demnach aus formalen Gründen nichtig. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe.

Anwalt prüft Entschädigungs-Ansprüche

Konkret befand der VfGH die Geschäftseinteilung der Kommission, in der deren Aufbau dargelegt wird, als gesetzeswidrig. Grund der Beanstandung war die nicht korrekte Kundmachung der Geschäftseinteilung. Inhaltlich habe sich der VfGH mit den von Haidinger beanstandeten Entscheidungen der Kommission gar nicht befasst, da die Entscheidungen aus eben diesem formalen Grund nichtig waren, hieß es auf Nachfrage der APA seitens des Gerichtshofes. Haidingers Anwalt kündigte nach der VfGH-Entscheidung gegenüber "profil" nun an, er prüfe nun Amtshaftungsansprüche gegen die Republik Österreich.

Der mittlerweile pensionierte Haidinger war nach seiner Absetzung als Kripo-Chef im Februar 2008 an der Sicherheitsakademie tätig, wo er im November 2008 vom Dienst suspendiert wurde. Auslöser war ein Interview im Nachrichtenmagazin "profil", in dem er die Machtmissbrauchs-Vorwürfe gegen die ÖVP bekräftigte und kritisierte, das Innenministerium sei zu einer "Außenstelle" der Partei verkommen. Die damalige Innenministerin Maria Fekter (V) warf ihm daraufhin eine fortgesetzte Verletzung der Dienstpflichten und "massiv vertrauensschädigendes Verhalten" vor. Haidinger hatte daraufhin den Gang zu Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof angekündigt.

Im Februar 2009 wurde Haidingers vorläufige Suspendierung von der Disziplinarkommission des Innenministeriums wieder aufgehoben. Gleichzeitig wurde das im Sommer 2008 eingeleitete Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Spitzenbeamten in fünf von elf Punkten eingestellt. (APA)

 

 

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Posting 1 bis 25 von 50
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SuzieQ
00
11.11.2011, 14:25
Warum ist Haidinger (geb. 1954) in Pension?

Zu gönnen ist's ihm ...

johann steiner
00
10.11.2011, 19:11
Gööööööööööööööööööööööööööööööd

Wenn man mit einem kleinen Beamten dasselbe macht, fällt er mit Bomben und Granaten bei der Versetzungskommission durch.

UNBEQUEM
51
6.11.2011, 13:37
Arbeitsverweigerung des Vfgh..????

Ich als Bürger halte es für bedenklich wenn der Vfgh auf eine Beschwerde erst garnicht inhaltlich eingeht wenn er einen Formmangel entdeckt!
Das ist eigentlich unbefriedigend denn vordringlich will ich auch eine Entscheidung in der Sache... Wenn das so abgehandelt wird dann darf sich der Vfgh nicht wundern dass er zuviel zu tun hat...!
Weil Haidinger wird dann eben in 2 Jahren wieder nunmehr Inhaltlich den Vfgh anrufen!

David Seppi
 
00
10.11.2011, 12:05

Der VfGH *darf* gar nicht in der Sache entscheiden, wenn der angefochtene Bescheid schon formal ungültig war. Außerdem ist die Sachentscheidung dann doch eh irrelevant, der Bescheid ist so und so weg.
Erneut kann man Haidinger eh nicht suspendieren, da er ja schon in Pension ist.

UNBEQUEM
10
6.11.2011, 18:23
Sehr verwirrend....

noch was : Wenn es laut Vfgh keine rechtsgültige Disziplinarkommission gab dann müssten auch alle Verfahren eingestellt werden. Weil zum Zeitpunkt des Deliktes schlichtweg niemand Sachlich zuständig sein konnte. Also wieso wurden nur 5 Verfahren eingestellt????
Somit wurde auch nicht fristgerecht eine Disziplinarbeschwerde eingebracht weil es keine Beschwerdestelle gab...Verfolgungsfrist ist abgelaufen!
Seh ich da was falsch oder ist meine Schlussfolgerung überzogen?

Celtic Glasgow
00
10.11.2011, 09:21

Es kann natürlich auch sein, dass der VfGH dieser Sache nicht unbedingt seinen Stempel aufzwingen möchte. Mir ist schon klar, dass bei einem Delikt der VfGH seinen Spielraum hat. Möglicherweise kann sich der VfGH mit einer Stellungnahme aber auch diplomatisch heraushalten.

Ingrid Goeschl
00
7.11.2011, 08:09

Könnte es vielleicht sein dass Sie bei der ÖVP sind?

:o)

UNBEQUEM
00
7.11.2011, 11:49
Was sollte das damit zu tun haben!

Wieso ich bin Pro Haidinger!!!
Zumal ich finde , dass sich der Staat ungehörig Haidinger gegenüber verhält . Haidinger hat Kritik geübt, das mit Recht ..und der Staat will sich nicht kritisieren lassen. Zieht sogar wie es sich jetzt herausstellt die Tiefste Schublade und versucht Disziplinatverfahren zu führen die keine Rechtsgrundlage haben...
Die Juristen im Ministerium erweisen sich als Erfüllungsgehilfen und Mittäter der Ministerin und der Republik!
Mir kann doch keiner erzählen, dass die Juristen im Miniterium nicht genau gewußt haben dass hier rechtswidrige Zustände herrschen! Trotzdem haben die ein Disziverfahren abgeführt!
Vor derartigen Juristen muß der Bürger geschützt werden..bitte entlassen!

Auswandern, aber wohin?
00
6.11.2011, 18:58
Eine Kommission gab es schon

Lediglich die Geschäftsverteilung auf die Senate gab es nicht. Ihre Argumentation wird daher nicht greifen.

UNBEQUEM
10
6.11.2011, 19:37
Juristen sollten sich nicht immer winden ....

Also warum eine Kommission rechtsungültig war ist wohl Nebensache wenn sie vom Vfgh als formal mangelbehaftet erkannt wurde, selbst wenn die Geschäftseinteilung rechtswidrig war so war die Kommisssion schlichtweg nicht geschäftsfähig was zwangsläufig auch dazu führen muß , dass sie keine Beschwerden oder Anzeigen annehmen konnte (weil keine sachliche Zuständigkeit).
Wenn ein Autoverkäufer nicht geschäftsfähig oder Sachlich zuständig war ein Auto zu verkaufen dann kann er keinen Kauf abschließen...das begreift jeder Hausmeister..scheinbar wollen Juristen sich immer durchschlawienern.. zumindest die "treuen" Beamten in den Ministerien.....

Auswandern, aber wohin?
02
6.11.2011, 16:31
Wenn es keine Entscheidung

der Disziplinarkommission gibt - das besagt die Entscheidung - dann kann auch inhaltlich nichts geprüft werden.

Unmutsverschuldung
17
6.11.2011, 11:48
Und wieder ein kleiner Erfolg

Gegen die schwarze Mafia, freut mich sehr für Herrn Haidinger!

Mafia inside
02
6.11.2011, 11:45
Herr Haidinger wollte sich gegen Korruption wehren! Dafür wurde er "Gekündigt! So wird das im korrupten mafiösen Innenministerium gehandhabt. Und Herr Kloibmüller hat ja mittlerweile

weiterhin geheime Akte einfach weitergeschickt !!!

Der aufdecker wird hinausgeschmissen, der Korrupte erhält eine 13% ige Gehaltserhöhung !!!

http://derstandard.at/3207171

Österreichische Verbrecher Partei!
12
6.11.2011, 11:23
Das Erkenntnis wird dem Herrn Kloibmüller und seinem Berater Ulmer "Wurscht" sein, die haben sich für ihre mafiösen korrupten Handlangertätigkeiten

und für die VP Parteigünstlinge 13 % ( dreizehn !!!!! Prozent) Gehaltserhöhung gegönnt. Und der Herr Neugebauer verhandelt jetzt für die normalen Beamten und dieses spezial Verbrechgsindl ein zweites Mal !!! Bekommen da ein paar Beamte zwei Gehaltserehöhungen in einem Jahr?

http://www.krone.at/Nachricht... ory-300062

Auswandern, aber wohin?
01
6.11.2011, 16:40
Der Leiter der Finanzprokuratur

kommt in eine andere Funktionszulagengruppe. Das ist einer und der ist nicht aus dem Innenministerium. Und der kriegt das auch nur, wenn der Nationalrat das beschlosst per Bundesgesetz. Es bedarf daher zumindest einer weiteren "Verbrecher"-Partei, um in Ihrer sachlichen Diktion zu bleiben - sonst gibt's keine Mehrheit.

Auswandern, aber wohin?
01
6.11.2011, 16:44
Nicht beschlosst, sondern beschließt!

Beschlosst hat mein iPhone geschrieben ...

Christian Eder
17
6.11.2011, 00:36
Und wieder...

... eine Niederlage für die schwarze Mafia. Das tut richtig gut!

Erwin Wolfram
01
6.11.2011, 13:26
...

beten anstatt arbeiten? ist das ein mafiatatbestand, oder geht es doch eher ums einkommen und geld, dass sich die schwarzen dafuer genehmigen?

Tango Korrupti1
01
6.11.2011, 11:32
Welche Niederlage, die haben Haidinger rechtswidrig hinausgemobbt, weil er die Korruption aufzeigen wollte, Er bekommt den Job aber sicher NICHT MEHR !!!

Also was ist mit ???

shaki1
011
5.11.2011, 23:47

Haidinger war zu wenig schwarz. Er wurde angeschwärzt.

R., der Hundefreund
19
5.11.2011, 23:37
Sogar zum formal richtig handeln zu blöd,

... ein Sittenbild des Innenministeriums.

Ingrid Goeschl
11
6.11.2011, 09:51

Genau das habe ich mir auch gedacht.

Beim Intrigieren sind sie fuchsschlau, aber dann nicht einmal Formalvorschriften einhalten können...

Lilly Rush
 
13
5.11.2011, 22:47

Der Formfehler war die einfachste Lösung sich aus diesem Fall zu winden ohne echtes Fehlverhalten eingestehen zu müssen.

Ingrid Goeschl
03
6.11.2011, 09:52

Na, das ist die erste Basis, die geprüft wird.

Wenn nicht einmal das eingehalten wird prüft man - wie im Artikel erwähnt - gar nimmer weiter.

Dass Fekter für diese Schweinerei verantwortlich war, war mir gar nicht bewusst, passt aber durchaus zu dem Bild, das man von ihr hat.

suboptimal
 
05
5.11.2011, 23:03
Formfehler sind Anfängerfehler.

Das ist das erste, worauf Höchstgerichte schauen ... und zwar immer.

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