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Johannes Hahn wird der Doktorgrad nicht aberkannt.

Foto: APA/EPA/ Zsolt Szigetvary

Johannes Hahn darf seinen Doktortitel behalten. Das gab die Universität Wien nach einem Gutachten in einer Pressekonferenz am Freitag bekannt.

Hahn, EU-Kommissar für Regionalpolitik und ehemaliger Wissenschaftsminister, ist Doktor der Philosophie. 1987 promovierte er an der Uni Wien, Thema damals: "Die Perspektiven der Philosophie heute - Dargestellt am Phänomen Stadt". Doch in den letzten Jahren kamen mehrmals Plagiatsvorwürfe auf. Ganze Passagen sollen abgeschrieben oder zumindest schlecht zitiert worden sein. Mehrmals wurde die Doktorarbeit schon nach Plagiaten durchsucht.

Keine Plagiat, kein wissenschaftliches Fehlverhalten

Nach neuerlichen Vorwürfen im Jahr 2011 suchte die Uni Wien bei der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität um eine Überprüfung an. Heute wurde das Ergebnis des Plagiatsverfahrens gegen Hahn präsentiert. 

Dabei kommt die Kommission der Agentur zu dem Schluss: "Bei der Dissertation von Herrn Dr. Hahn handelt es sich nicht um ein Plagiat. Entsprechend liegt auch kein wissenschaftliches Fehlverhalten vor."

Gegen "Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis"

Die Uni Wien stellt in weiterer Folge das Verfahren gegen Hahn bezüglich des Widerrufs des akademischen Grades ein. Diese Entscheidung traf die zuständige Studienpräses der Uni Wien, Brigitte Kopp. Diese begründet die Einstellung damit, das das Gutachten zu dem Schluss kommt, dass Hahn keine Täuschung begangen habe um sich einen akademischen Grad zu erschleichen.

Jedoch wird in dem Gutachten festgestellt: "In weiten Teilen entspricht das Zitieren von Texten anderer Autoren bei Zugrundelegung heutiger allgemein anerkannter Standards nicht den Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis."

Engl: "Heute würde so eine Disseration nicht angenommen werden"

Das Ergebnis der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität basiert auf drei "externen Gutachten ausländischer ProfessorInnen", nach Ablauf von 25 Jahren sei es jedoch schwierig zu verifizieren, ob die Dissertation den "damals an der Universität Wien geltenden Standards" entsprochen habe. Der Rektor der Uni Wien, Heinz Engl, betont jedoch: "Heute würde so eine Dissertation nicht angenommen werden. Die Standards waren damals offenbar lockerer als jetzt." Es sei jedoch nicht Aufgabe der Prüfung gewesen ob die Dissertation "eine gute, mittelmäßige oder nicht so gute Dissertation war",sondern ob eine Täuschung vorlag.

Engl sieht die Debatte nun für beendet, es "bleibt uns gar nichts anderes übrig, als das zu akzeptieren". Das Urteil einer unabhängigen Stelle wie der Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität zähle mehr als eine "Einzelmeinung", kommentierte er die Vorwürfe gegen Hahn etwa durch Herbert Hrachovec, Philosoph an der Uni Wien.

Hahn zufrieden

Johannes Hahn zeigte sich in einer ersten Stellungnahme zufrieden mit dem präsentierten Ergebnis. Hahn sieht "die von mir immer betonte Grund- und Haltlosigkeit der Plagiatsvorwürfe" bestätigt. Der Kommissar zeigt sich überzeugt, dass "mit der eindeutigen Feststellung, dass es sich bei meiner Arbeit um kein Plagiat handelt und dass kein wissenschaftliches Fehlverhalten meinerseits vorliegt, dieses Kapitel nun endgültig abgeschlossen ist". (seb, derStandard.at, 4.11.2011)