Vorauseilender Gehorsam auf noch ungestellte Journalistenfragen ist in Österreich eine Seltenheit. Doch er kommt vor. Zum Beispiel auf den Artikel "Der Lehrer als Raubkopierer" in der STANDARD-Ausgabe vom Mittwoch (2. November). Darin ging es kurz zusammengefasst um eine Vereinbarung zwischen Verlegern und zuständigen Ministerien in Deutschland, dass Schulbuchverlage mit einer von ihnen bereitgestellten "Plagiatssoftware" künftig das gesamte Computernetzwerk von Schulen nach illegalen digitalen Kopien aus ihren Werken durchsuchen dürfen.
"Verlagsbranche geht davon aus, dass Pädagogen Gesetz einhalten"
Darauf erreichte den STANDARD unaufgefordert eine Stellungnahme des Fachverbandes Buch- und Medienwirtschaft der Wirtschaftskammer. Aus dieser geht hervor, dass auch in dieser Angelegenheit in Österreich alles anders ist. "Im österreichischen Urheberrecht herrscht ein Kopierverbot von Schulbüchern, das im § 42 (6) Urheberrechtsgesetz geregelt ist. Die Verlagsbranche geht davon aus, dass die Pädagogen in Österreich das Gesetz einhalten", heißt es. Es gebe daher "keinen Anlassfall für die Schulbuchverlage derart überzogene Maßnahmen vom Ministerium zu verlangen".
"Datenschutzrechtlich bedenklich"
Details zu dieser Frage beim Unterrichtsministerium zu erhalten, gestalteten sich da schon schwieriger. Direkte Gespräche mit Fachbeamten werden prinzipiell von Ministeriumssprecher Josef Galley abgeblockt. Galleys Aussage zufolge machen "unsere Lehrer das nicht". Es lägen diesbezüglich jedenfalls keine Anfragen seitens Schulbuchverlagen vor. "Das wäre ja auch datenschutzrechtlich bedenklich." (kat/DER STANDARD Printausgabe, 4. November 2011)