Justizministerin Karl erfreut über Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Wien - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
bedeute nicht, dass man von der ursprünglichen Position abweichen werde, hieß es
am Donnerstag aus dem Büro von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ). In einem
Interview mit dem Standard hatte Stöger die Aufhebung des Verbots der
künstlichen Befruchtung für Homosexuelle und Alleinstehende gefordert - die ÖVP
wollte jedoch die Entscheidung des EGMR abwarten, bevor sie über den Vorstoß des
Gesundheitsministers zu diskutieren bereit ist.
Nun entschied der EGMR, dass das Verbot von Eizellen- und
In-vitro-Samenspende (die für beide oben genannten Gruppen notwendig wäre) nicht
gegen die Menschenrechte verstößt. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) zeigte
sich darüber erfreut: Die Haltung der österreichischen Bundesregierung werde auf
ganzer Linie bestätigt. Stöger möchte dennoch an einer baldigen Reform des
Fortpflanzungsgesetzes festhalten. Dieses sei schlichtweg nicht zeitgemäß.
Das Urteil des EGMR sei zu akzeptieren, bedeute jedoch nicht, dass Österreich
die Eizellen- und Samenspende nicht zulassen könne. "In anderen Ländern ist das
ja auch erlaubt, das Urteil bezieht sich auf die Klage von 1999 und den
damaligen Rechtsstand", so der Sprecher des Gesundheitsministers. Stöger wolle
der Justiz Zeit geben das Urteil zu evaluieren - von seinem Standpunkt werde er
jedenfalls nicht abrücken.
Die ÖVP wird am 15. Dezember rund um das Thema "Bioethik und Menschenwürde"
eine Klub-Enquete abhalten, wo auch die derzeitige Rechtslage überprüft und
diskutiert werden soll. (juh, DER STANDARD, Printausgabe, 4.11.2011)