Wien - Die Causa Meinl treibt wieder einmal skurrile Blüten: Ein Anleger, der mit Papieren der ehemaligen Meinl European Land (MEL, heute Atrium) Geld verloren hatte, verklagte die Meinl Bank auf 320.000 Euro und bekam Recht. Das Geldhaus will aber nicht zahlen, nun möchte der Anwalt des Anlegers einen 800 Quadratmeter großen Bauplatz der Meinl Bank bei Thalgau (Salzburg) pfänden lassen, berichtet das "WirtschaftsBlatt" (Donnerstag). Die "Einleitung des Versteigerungsverfahrens" sei bereits im Grundbuch vermerkt. Die Meinl Bank beantragte die Aufschiebung der Exekution und beruft sich auf das Urteil.

"Die Bank hält sich auf Punkt und Beistrich an das Urteil", sagte ein Sprecher. Dieses laute auf die Rückstellung der MEL-Zertifikate (Austrian Depositary Certificates, ADC). Sofern der Anleger diese zurückstellen könne, werde man sofort bezahlen, so das Geldhaus laut Zeitung. Genau da liegt aber der Hund begraben: Die geforderten ADC gibt es nicht mehr. 2009 kündigte die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) den Vertrag mit Meinl; das Depot, in dem die ADC lagen, wurde nach Holland verlegt. Dort heißen die Zertifikate "Book Entry Interest". Auch die Papiere des siegreichen Klägers wurden "umgetauft".

Meinl-Bank-Anwalt Georg Schima sieht den Grund für die Misere in einem Fehler des Anlegeranwalts Ulrich Salburg, der auch für den Prozesskostenfinanzierer Advofin arbeitet: "Das Klagebegehren hätte einfach auf die holländischen Zertifikate umgestellt werden müssen", so der Meinl-Rechtsvertreter laut Zeitung. Das Urteil ist für das Finanzinstitut "im Übrigen ein klares Zeichen von kapitalmarktfeindlicher Rechtsprechung", wie der Banksprecher zur APA sagte. "Wenn ein Finanzprofi (der Kläger, Anm.) behauptet, er wisse nicht Bescheid über Zertifikate und damit durchkommt, spricht das für sich."

Das Thema Zertifikate versus Aktien ist Gegenstand zahlreicher Anlegerverfahren gegen die Meinl Bank. Die Kläger behaupten dabei, Aktien bestellt, aber ADC bekommen zu haben ("Aliud"). In Kürze soll sich der Oberste Gerichtshof (OGH) zu dem Thema äußern. Sollten die Höchstrichter im Sinne der Anleger entscheiden, könnten diese ihre Kaufverträge rückabwickeln, bekämen also ihr investiertes Geld plus vier Prozent Zinsen zurück. Gegen die Meinl Bank sind in Sachen MEL tausende Anleger vor Gericht gezogen. (APA)