Gericht Feldkirch

Missbrauch: Vorarlberger nach 25 Jahren verurteilt

3. November 2011, 11:24

40-Jähriger soll als Jugendlicher mehrere unmündige Mädchen missbraucht haben - Urteil nicht rechtskräftig

Bregenz - Ein 40-jähriger Mann ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch verurteilt worden, weil er vor rund 25 Jahren als Jugendlicher ein damals unmündiges Mädchen missbraucht haben soll. Da der Mann bereits im vergangenen Sommer wegen ähnlicher Delikte zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, erhielt er für den weiteren Fall eine Zusatzstrafe von zehn Monaten, berichteten Vorarlberger Medien am Donnerstag. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Vorfälle datieren auf die Mitte der 1980er-Jahre und sollen sich über zwei Jahre erstreckt haben. Daher lautete die Anklage gemäß der damals gültigen Fassung des Strafgesetzbuchs auf Unzucht bzw. Beischlaf von Unmündigen. Der damals 16-Jährige soll mit einer neunjährigen Cousine geschlafen und ein weiteres Mädchen missbraucht haben. Dafür sitzt er seit Juni 2010 in Strafhaft.

Angeklagter zeigte sich reuig

Die Anklage des jüngsten Strafprozesses bezog sich nun auf den Missbrauch einer weiteren damals unmündigen Verwandten. Als der Mann 15 Jahre alt war, soll er sich an einer zehnjährigen Cousine vergangen haben. Auch seinen damals unter 14-jährigen Bruder soll er in die Übergriffe miteinbezogen haben. Laut Gutachten leiden die mehrfach missbrauchten Personen schwer unter den Folgen.

Der heute verheiratete Familienvater zeigte sich reuig und zur Schadenswiedergutmachung bereit. Der Schöffensenat am Landesgericht hielt daher eine Zusatzstrafe von zehn Monaten für ausreichend. Die Staatsanwaltschaft sah das anders und kündigte Berufung an. (APA)

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13 Postings
Johannes St.
 
10
3.11.2011, 21:18
der Typ dürfte ziemlich krank sein....

sawi48
00
3.11.2011, 12:34
Was ist da mit der

VERJÄHRUNG ??

4simo
11
3.11.2011, 13:32

die verjährung fangt erst nach dem 18. LJ des opfers an (zumindest in Ö)
alle anderen argumente beiseite lassend, die opfer haben automatisch lebenslänglich.

Wulzendorfer
01
3.11.2011, 14:44
Bei Kindesmißbrauch fängt die Verjährung erst

ab dem 28. Lebensjahr des Opfers zu laufen an, das wird sich in diesem Fall ausgegangen sein, da die Mädchen aber auch der Täter sehr jung waren.

Ich bin sicherlich niemand der diese Täter verteidigt oder ihre Taten relativiert, aber offensichtlich haben diese Taten auch den Täter in gewisser Weise gezeichnet bzw. traumatisiert - anders ist sein Verhalten jetzt kaum nachvollziehbar.

Mt. Puchberg
10
3.11.2011, 15:02
Ich weiss nicht so richtig...

Die von Ihnen beschriebene Gesetzeslage gibt es m.W. erst seit ein paar Jahren. Sie ist nicht rückwirkend gültig.

Für mich bleibt die Frage unbeantwortet, wie man die Verjährung ausschalten konnte. Vielleicht eröffnet der Fall rechtliche Möglichkeiten für Missbrauchsopfer in kirchlichen und anderen Institutionen?

Wulzendorfer
10
3.11.2011, 15:19
Soweit ich mich an einige besuchte Seminare erinnern kann, ist der Sinn der Verjährung ja die erschwerte Strafverfolgung.

Zeugen könenn sich nicht mehr wirklich erinnern, Akten wurden vernichtet etc etc.

Die Möglichkeit von Fehlurteilen - und zwar in jede Richtung - ist damit relativ hoch.

Der Grundsatz der Justiz ist - umgangssprachlich - ja "Recht, nicht Rache".

Aber im Grunde wäre ich überhaupt für eine Abschaffung von Verjährungen - warum sollen Täter ungestraft davonkommen, nur weil ihre Taten jahrelang zurückliegen.

Dadurch werden sie ja auch nicht besser.

sawi48
10
3.11.2011, 14:39
@4simo

Moment - falsch verstanden - ich dachte nur, eventuell kann man die Begründungen für eine Nichtverjährung auch in den anderen Fällen heranziehen.

Die Opfer haben wirklich lebenslänglich.

fizzzzzz
 
22
3.11.2011, 12:48
kein geistlicher...

Montgomery McFerryn
21
3.11.2011, 11:47

10 Monate für eine zerstörte Kindheit sind doch richtig günstig, jeder Bankräuber wird strenger bestraft.

Viktor Crowford
01
3.11.2011, 19:35
Zusätzlich 10 Monate.

zu 4 1/2 Jahren wurde er vorher schon verurteilt.

Montgomery McFerryn
00
3.11.2011, 19:48

Die 4 1/2 Jahre sind aber von anderen Verbrechen.

Viktor Crowford
00
3.11.2011, 20:02
'Ähnliche Delikte'

waren es (lt. Standard zumindest - andere Infos hab ich hier nicht). Also wenn wir davon ausgehen, dass 'ähnlich' hier auch heißt 'von ungefähr gleicher Schwere', dann scheint es mir logisch, dass das Strafmaß nur um wenig erhöht wird (wobei - es ist immerhin doch fast ein Jahr, also so wenig ist die Erhöhung gar nicht).

Montgomery McFerryn
00
3.11.2011, 21:35

Das ist vielleicht Rechtlich usus, aber so ganz deckt sich das nicht mit meinem Rechtsbewußtsein, insofern ist es dann schon egal ob jemand 3 Menschen tötet oder 3000 weil er ja so gesehen eh nicht mehr aus dem Gefängnis kommt.

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