Chefankläger weiter in Kontakt mit Vertretern des geflüchteten Gaddafi-Sohnes
New York - Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag
verhandelt nach eigenen Angaben weiterhin mit dem flüchtigen Sohn des libyschen
Ex-Machthabers Muammar el Gaddafi, Saif al-Islam, über dessen Ergebung.
Menschen, die mit Saif al-Islam in Verbindung stehen, hätten dem Gerichtshof
Fragen zu den juristischen Bedingungen gestellt, die mit einer möglichen
Ergebung des Gaddafi-Sohnes zusammenhingen, sagte Chefankläger Luis
Moreno-Ocampo am Mittwoch vor dem UN-Sicherheitsrat in New York. Saif al-Islam
werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des monatelangen
Libyen-Konflikts vorgeworfen.
Die Vertreter Saif al-Islams hätten sich beispielsweise erkundigt, was
passieren würde, wenn er vor einem Richter erschiene. Zudem hätten sie sich über
verschiedene Möglichkeiten hinsichtlich einer Verurteilung oder eines
Freispruchs informiert. Saif al-Islam habe das Recht, bei den Richtern zu
beantragen, nach einer Verurteilung oder einem Freispruch nicht zurück nach
Libyen geschickt zu werden, erklärte Moreno-Ocampo. Die Richter könnten auch die
Auslieferung an ein anderes Land anordnen.
Eigener Prozess
Die neuen libyschen Behörden hätten dem IStGH zudem mitgeteilt, ihren eigenen
Prozess gegen den Gaddafi-Sohn vorzubereiten. Dem Chefankläger zufolge ist es
Aufgabe der Richter des IStGH, zu entscheiden, welches Gericht den Prozess gegen
Saif al-Islam führt sowie gegen den ebenfalls international gesuchten
Ex-Geheimdienstchef Libyens, Abdallah al-Senussi.
Saif al-Islam und Senussi wurden seit dem Tod Gaddafis am 20. Oktober nicht
mehr öffentlich gesehen. Moreno-Ocampo erklärte, er fürchte, dass Söldner
versuchen würden, Saif al-Islam bei der Flucht zu helfen. Es liege in der Hand
des Gaddafi-Sohnes und Senussis zu entscheiden, "ob sie sich ergeben, weiterhin
verstecken oder in ein anderes Land flüchten", sagte Moreno-Ocampo. Zugleich sei
es Aufgabe des UN-Sicherheitsrats dafür zu sorgen, "dass sie für die ihnen
vorgeworfenen Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden". (APA)