WebStandard-Interview

Filesharing – Was ist strafbar?

Interview | 02. November 2011 17:00
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    Wann ist der Down- und Upload von Dateien in Österreich strafbar?

Kann man in Österreich wegen Filesharing strafrechtlich belangt werden? Experten nehmen Stellung

Berichte über Verurteilungen von Privatpersonen wegen Urheberrechtsverstößen kommen meistens aus dem Ausland. Im deutschen Fernsehen sind oft Werbespots zu sehen, die mit Strafen bei widerrechtlichem Down- und Upload drohen. Doch wie sieht die Situation hierzulande aus? derStandard.at hat bei den Medienrechtsexperten Bettina Windisch-Altieri und Gerald Ganzger nachgefragt.

derStandard.at: Ist Filesharing (Down und Upload) in Österreich verboten und strafbar?

Bettina Windisch-Altieri: Ja, ein solches Filesharing stellt einen Urheberrechtsverstoß dar, der sogar strafrechtlich sanktioniert werden kann. Durch das mit dem Filesharing meist verbundene Uploaden der Daten werden diese für andere abrufbar und es wird dadurch in das ausschließliche Zurverfügungstellungsrecht des Rechteinhabers eingegriffen. Nach dem Urheberrechtsgesetz dürfen auch zum privaten Gebrauch hergestellte Vervielfältigungsstücke nicht dazu verwendet werden, damit das Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

derStandard.at: Wie genau sieht legales Filesharing aus?

Gerald Ganzger: Nach der Lehre und Rechtsprechung ist in Österreich die Erstellung einer Kopie auch von einer rechtswidrigen Quelle zum rein privaten Gebrauch erlaubt. Bei allen darüber hinausgehenden Nutzungsarten bewegt man sich schon zumindest in einer rechtlichen Grauzone, wenn nicht sogar im verbotenen Bereich.

derStandard.at: Auf welchen Wegen kann man in Österreich wegen Urheberrechtsverstößen "erwischt" werden?

Gerald Ganzger: Urheberrechtsverstöße können sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen haben. Da die einschlägigen Software-Suchprogramme im Internet immer besser werden, ist die Chance, erwischt zu werden, immer größer, dies gilt sowohl für alle Arten von Dateien.

derStandard.at: Ist es strafbar, Filme auf Streaming-Plattformen anzuschauen?

Bettina Windisch-Altieri: Das bloße Abrufen und Wahrnehmen eines geschützten Inhalts aus dem World Wide Web und somit auch das Ansehen von Filmen über Streaming-Plattformen ist in Österreich urheberrechtlich nicht untersagt. Portale, die Kinofilme anbieten, werden daher oft als völlig legal und unproblematisch angesehen. Allerdings ist dennoch Vorsicht geboten: Auch beim Streaming ist meist eine kurzzeitige Vervielfältigung auf der Festplatte erforderlich. Und ein solches Kopieren ist gesetzlich nur erlaubt, wenn es rechtmäßig erfolgt, was nur der Fall sein dürfte, wenn es sich um einen legalen Anbieter handelt. Darüber hinaus funktionieren manche Streams ähnlich wie ein Filesharing-Programm, sodass man selbst zum Sender der Filmdatei werden kann, was wiederum einen Urheberrechtsverstoß bedeuten würde. Dies ist dem User meistens nicht bewusst.

derStandard.at: Wie ist es mit Streaming von Free-TV-Inhalten, die der Rechteinhaber im Ausland kostenlos zur Verfügung stellt, aber eben nicht für Österreich?

Bettina Windisch-Altieri: Auch bei Free-TV-Inhalten handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Inhalte. Nur der TV-Sender hat das Recht, die Inhalte im Fernsehen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dieses Recht erschöpft sich auch nicht mit der erstmaligen Sendung. Somit spielt es keine Rolle, ob die TV-Sendung bereits im Free TV gelaufen ist. Portale amerikanischer TV-Sender schließen ausländische User aus, was aber technisch leicht zu umgehen ist. Das Gesetz sanktioniert aber auch die Umgehung von Schutzmechanismen für urheberrechtlich geschützte Inhalte. Da man als User die Funktionsweise des Umgehungsprogramms beziehungsweise des Streams als User meist nicht erkennen kann, sollte man, um auf der sicheren Seite zu sein, auch hiervon die Finger lassen.

derStandard.at: Kann man in Österreich für Rechtsverletzungen im Ausland (etwa wenn der Rechteinhaber seinen Sitz im Ausland hat) belangt werden?

Bettina Windisch-Altieri: Ja, denn das österreichische Urheberrechtsgesetz schützt auch die Werke ausländischer Urheber beziehungsweise Rechteinhaber; dies zum Beispiel wenn in dem anderen Land österreichische Werke ebenso geschützt sind oder aufgrund von Staatsverträgen. In diesen Fällen entscheidet auch der österreichische Richter über die Rechtsverletzung.

derStandard.at: Ist der bereits Besitz von Software fürs Filesharing illegal?

Bettina Windisch-Altieri: Nein, denn mit solcher Filesharing-Software können Inhalte auch auf absolut legale Weise ausgetauscht werden; dies wenn es sich um nicht urheberrechtlich geschütztes oder um frei verfügbares Material handelt, wie zum Beispiel freie Software. Problematisch ist es, wenn mit dem Programm urheberrechtlich geschützte Inhalte getauscht werden.

derStandard.at: Die Medienbranche in Deutschland ist auf die Praxis der Abmahnung beschränkt. Wie sehen die Konsequenzen in Österreich aus?

Gerald Ganzger: Die wichtigsten zivilrechtlichen Ansprüche bei einer Urheberrechtsverletzung sind Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung (die entsprechenden Werke sind beispielsweise aus dem Internet zu entfernen), Anspruch auf angemessenes Entgelt und Schadenersatz, sowie Urteilsveröffentlichung. Strafrechtlich drohen vor allem Geldstrafen.

derStandard.at: Gab es in letzter Zeit in Österreich Verurteilungen von Privatpersonen wegen illegalen Filesharings?

Bettina Windisch-Altieri: In einem Fall ging es um die Haftung der Eltern für ihre Kinder wegen Filesharing. Anders als in Deutschland, haben die österreichischen Gerichte die Haftung der Eltern ablehnt. So haftete der Vater einer minderjährigen Tochter zum Beispiel nicht, die mit einem Filesharing-Programm Musikdateien zum Download angeboten hatte. Das Filesharing Programm war legal installiert worden und dem Vater war das Musikangebot der Tochter nicht bekannt. Die Funktionsweise von Internettauschbörsen und Filesharing-Systemen konnte zum damaligen Zeitpunkt bei Erwachsenen nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden. Der Vater haftete daher nicht, obwohl er der Tochter den PC und Internetzugang zur Verfügung gestellt hatte.

derStandrad.at: Vor welchem österreichischen Gericht wurde in diesem Fall entschieden?

Gerald Ganzger: Der österreichische Fall wurde in den beiden ersten Instanzen in Innsbruck entschieden, letzten Endes hat der Oberste Gerichtshof das Urteil gefällt. Es ging darum, dass die 17-jährige Tochter über den Internetanschluss des Beklagten über ein Filesharing-Programm Musikfiles anderen Usern zum Download angeboten hat. Dem Aufforderungsschreiben einer Verwertungsgesellschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung folgte der Vater nicht, hat aber seine Tochter angewiesen, das Filesharing-Programm zu löschen, was er dann auch getan hat. (Olivera Stajic/derStandard.at/2.11.2011)

Bettina Windisch-Altieri gilt sie als Expertin in Fragen des Wirtschaftsrechts. Zu ihren Kernkompetenzen zählen dabei das Gesellschaftsrecht ebenso wie das Unternehmensrecht oder das Medien- und Entertainmentrecht.

Gerald Ganzger vertritt Mandanten in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und gilt als Medienrechts- und Litigation-PR-Experte.

Kommentar posten
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Deserteur
13.11.2011 01:38
...Twilight, Lady Gaga, Hollywood und die ganze Musikmafia sind es doch gar nicht wert, dass man daran einen Gedanken verschwendet oder sich da vielleicht sogar noch die Finger schmutzig macht!...

tan48
07.11.2011 14:03
Ich weiß es ist beim Thema Urheberrecht nicht erwünscht

aber ich halte mal ein paar Fakten fest:
1. Download zur privaten Nutzung ist in Ö grundsätzlich nicht strafbar. (und zwar nicht "straffrei" oder ein Kavaliersdelikt, sondern KEINE Straftat.)
2. Download zur non-profit Nutzung in Unternehmen wird meistens nur abgemahnt. (Garantie gibt es hier aber keine, kommt auf den Einzelfall an.)
3. Upload wird (bis zu einer gewissen Größenordnung) nicht geklagt solange er nicht systematisch und mit Gewinnabsicht erfolgt.
4. Upload ist nicht strafbar, wenn er unwissentlich, also aufgrund von technischem Unwissen, erfolgt. Sind aber eher Ausnahmefälle wie zB Senioren oder sehr junge Kinder.

Reinkarnation eines Passivopfers
06.11.2011 17:21
Die Industrie hat uns ein Medium verkauft, das sich nach ein paar Jahren von selbst auflöst...

Die CDs und DVDs......
So kann man dasselbe Produkt mehrmals an denselben Verbraucher verkaufen, wenn die Scheiben den Geist aufgeben und man sie nicht gesichert hat.
DAS ist Abzocke

Michipff
05.11.2011 07:51
nc...

Gegenargument, was ist das für ein Gesetz was eine Sache verbietet die 70% der Bevökerung praktiziert?

ITunes etc. haben bereits bewiesen das die Menschen bereit sind Geld zu zahlen. Man muss dem Konsumenten nur einen Kaufreiz geben...

Jedes Unternehmen muss sich der Zeit anpassen, wieso sollte die Musikindustrie ihre Veraltete Arbeitsweise beibehalten dürfen während andere Unternehmer alles auf den Kopf stellen müssen um sich über was zu halten?

smeexseus ...
05.11.2011 04:34

weil wir grad dabei sind , rapidshare hat im moment so gut wie kein limit bei free usern

16GB pro tag ca bei 8-10MB/s

Moist von Lipwig
04.11.2011 13:26
So wie das Interview klingt...

verwendet die Dame ihren Lappy als 1000€ Facebook-Machine und hat sonst kaum Ahnung v. den techn. Hintergründen. Wie alt ist Sie denn, wenn man fragen darf?

erkelteter tiger
06.11.2011 17:21

ich bezweifle eher ihre juristischen fähigkeiten, oder an ihren wunsch user rechtlich zu informieren

Freigeist
03.11.2011 22:39
sehr widersprüchlich

erst: "Erstellung einer Kopie auch von einer rechtswidrigen Quelle zum rein privaten Gebrauch erlaubt"

dann: "Auch beim Streaming ist meist eine kurzzeitige Vervielfältigung auf der Festplatte erforderlich. Und ein solches Kopieren ist gesetzlich nur erlaubt, wenn es rechtmäßig erfolgt, was nur der Fall sein dürfte, wenn es sich um einen legalen Anbieter handelt."

wenn also die Kopie auch aus einer illegalen quelle erlaubt ist, warum ist das beim streaming ein problem?

eine klare frage; äusserst unklare antworten von "Experten"

hugh hefner
04.11.2011 10:03
vermutlich...

...darf man zb eine cd oder dvd downloaden und als kopie speichern, wenn man das original im regal stehen hat. gleiches würde wohl für streamingangebote gelten.

*hmm*

Arne Karlsson
07.11.2011 17:43
Es heisst doch ganz klar: "Erstellung einer Kopie auch von einer rechtswidrigen Quelle"

Du brauchst das Original nicht besitzen, du darfst wissentlich von einer meinetwegen auch gestohlenen DVD eine Kopie anfertigen bzw. braucht Dich nicht darum zu kümmern, ob die Quelle des Downloads eine legale oder illegale Variante zur Verfügung stellt.

Alkolix
04.11.2011 16:34
vermutlich

ist dieser artikel eine bezahlte anzeige der film oder musikbranche

Heavyweather
03.11.2011 18:48

Welches Download Programm empfehlen die Juristen?
Wenn der Upload auf 0kb gestellt ist dann ist z.B. das downloaden mit µTorrent 100% legal?
Usegroups ohne Upload sind legal? Oder nicht?

Auch das rippen von movie2k.to und anderen Plattformen mit z.B. Firefox und Antdownloader oder Orbit kann demnach nicht illegal sein...
Wenn ich legal etwas kopieren darf dann muss auch ein Zwischenspeichern beim ansehen legal sein...
Könnte ja sonst jeder verklagt werden der sich geschützte, vom Rechteinhaber veröffentlichte Inhalte aus dem Internet kopiert.

die Resi-Tant Evil
03.11.2011 23:45

Die Juristen empfehlen, zwischen "nicht strafbar" und "legal" zu differenzieren, denn dies ist nicht dasselbe.

Der Download eines urh.rechtl. geschützten Inhalts, dessen Urh-Rechtehalter seine Veröffentlichung nicht autorisiert hat - und im Gegenteil sogar dagegen ist, dass er unentgeltlicht angeboten wird - ist definitiv nicht "legal". Sondern allenfalls nur "nicht strafbar", wenn der Vorgang des DL nicht als Urh-Rechtsverstoß definiert ist.

Der Unterschied ist die Rechtssicherheit, die z.B. bei einer Privatkopie gegeben ist. Es gibt Gesetze, die Privatkopien explizit erlauben und definieren, was das ist. Beim Download nicht, somit kann kein Jurist eine Technik empfehlen, mit der das "legal" ist. Weil es das nämlich nicht ist, "legal".

Heavyweather
04.11.2011 01:15

Der Download ist doch auch eine Privatkopie?
Die Quelle spielt ja, wie wir auch im Artikel lernen, keine Rolle.

Ich glaub die Juristen kennen sich selbst nicht aus...

suit
 
04.11.2011 09:10

Ich glaub du verwechselst da etwas - die beiden sind keine Juristen sondern "Experten" :)

suit
 
04.11.2011 09:10

Ich glaub du verwechselst da etwas - die beiden sind keine Juristen sondern "Experten" :)

seth666
 
05.11.2011 05:42

aber selbsternannte experten wie der artikel beweist^^

maruh
03.11.2011 18:39

ein fröhliches "saugen" euch allen

:D

peak oil
04.11.2011 08:26
ist dieses posting legal?

wenn ja, darf ich es dann opieren und speichern? :D

Heavyweather
03.11.2011 18:39

Er hat die Tochter angewiesen das (legale!) Programm zu löschen...das hat er dann auch gleich getan.

Keine Angst dass ihn die Tochter klagt?
Wie schaut das Urteil bei Wiederholung aus? Muss er das (legale!) Programm dann noch einmal löschen damit die Tochter die legalen Privatkopien aus illegaler Quelle nicht weiter verbreiten kann?

suit
 
04.11.2011 09:12

Eh klar, 1x falsch Parken der Tochter und dein Auto wird verschrottet - könnte ja sein, dass du ihr wieder den Schlüssel gibst :p

Daniel B_
03.11.2011 16:57
Legal - Illegal - Sch*egal

Egal ob es jetzt vom Gesetz her irgendwie legal oder illegal ist - das sich zu Gemüte führen (oder in die so gennante "Sammlung" aufnehmen) urheberrechtlich geschützer Inhalte ohne dem jeweiligen Rechteinhaber einen einzigen Cent zu bezahlen ist vom moralisch Standpunkt schlicht und einfach falsch.

So einfach ist das.

Aber so lange wir alle nur auf unser eigenes Wohl bestehen und uns das Wohl jedes Schaffenden - egal ob es der böse Megamusikkonzern oder die winizige Indieband ist, das wird kein Unterschied gemacht - am A* vobei geht, wird sich auch nix ändern dahingehend. Nie

Aus diesem Grunde ist eine Kulturflatrate die einzige Lösung, von der jeder Künstler den Beitrag erhält den er durch die Downloadzahlen verdient.

Freigeist
03.11.2011 22:40
und wer soll an der kulturflatrate beteiligt werden?

wem soll das geld zugute kommen?

tombert
 
06.11.2011 13:35
Kulturflatrate ...

Hallo Leute! die gibts doch schon längst! auf jede Festplatte, CD etc. zahlen wir die!

Heavyweather
03.11.2011 18:29

Wer ist dann noch so blöd und kauft etwas?
Musik ist doch sowieso gratis...einfach aufnehmen oder bei Youtube speichern...

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