Linz - Die Stadt Linz hat Klage gegen die Bawag P.S.K. beim Handelsgericht Wien eingebracht. Ziel ist, ein Urteil zu erlangen, das besagt, dass der als Sicherung einer Kreditlinie der Stadt 2007 abgeschlossene Swap 4175 rechtsunwirksam ist. In der 53 Seiten starken Klage werde dargestellt, dass das Geschäft "alle gesetzlichen Grenzen überschritten hat, die es einzuhalten gilt, wenn man mit einer Gemeinde Geschäfte abschließt", sagte Bürgermeister Franz Dobusch (SPÖ) mit dem rechtswissenschaftlichen Berater der Stadt, Meinhard Lukas.

Die Stadt hat zur Absicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Mio. Schweizer Franken (damaliger Kurs: 152 Mio. Euro) mit der Bawag eine Art Kurs-Zins-Wette abgeschlossen. Durch den Kursanstieg des Franken ist der Wert des Swap 4175 inzwischen auf mehrere hundert Mio. Euro gewachsen, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären. Die Stadt hat bisher 24 Mio. überwiesen, die vorerst letzte Rate aber nach einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss nicht mehr bezahlt und beschlossen, die Bawag zu klagen. Diese wiederum streitet ab, dass Linz nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden sei.

Streitwert bei 25 Millionen Euro

Der Streitwert wurde mit 30,6 Mio. Franken (circa 25,2 Mio. Euro) beziffert, bei Klagseinbringung wurde eine Pauschalgebühr von 300.000 Euro fällig. Da ausschließlich eine Leistungsklage geltend gemacht wurde, gebe es kein Risiko, dass der Streitwert höher werde, so Lukas. Es sei richtig gewesen, mit der Klage zu warten. Aus dem Strafverfahren gegen Finanzdirektor Werner Penn, der den Swap unterzeichnet hat, und Finanzstadtrat Johann Mayr (SPÖ) habe man viele Informationen gewinnen können, an die man sonst nicht gekommen wäre, so Dobusch. Die Experten hätten seit April penibel an der Klage gearbeitet und seien selbstkritisch an die Sache herangegangen.

Die Klage gründet sich auf die Unwirksamkeit des Swap-Geschäfts. Diese sei gegeben wegen Verstoßes gegen die kommunalrechtlichen Organisationsvorschriften, insbesondere weil kein Gemeinderatsbeschluss vorlag, wegen des Fehlens einer Genehmigung durch die Gemeindeaufsichtsbehörde, weil es evident gewesen sei, dass Finanzdirektor Werner Penn das Geschäft nie für Linz abschließen durfte und wegen Wuchers. "Wenn einer dieser Gründe das Handelsgericht überzeugt, hat Linz den Prozess gewonnen", so Lukas. Hilfsweise sei das Geschäft wegen Irrtums und List sowie wegen Verkürzung über die Hälfte anfechtbar. Die Unwirksamkeit wird mit sieben Schlüsselargumenten in der Klage untermauert.

Die nächsten Schritte seien die Prüfung der Prozessvoraussetzungen durch den zuständigen Richter. Anschließend werde der Bawag die Klagsbeantwortung aufgetragen. Dafür hat die Bank 4 Wochen Zeit. Dann werde ein Termin für die vorbereitende Tagsatzung festgelegt. Lukas rechnet damit Anfang Jänner 2012. Der Prozess könne sich durch 3 Instanzen und 5 Jahre ziehen, Lukas erwartet etwa 3 Jahre.

Die Bank könne Widerklage beim Handelsgericht Wien oder eine eigenständige Klage einbringen oder bis auf weiteres den Fortgang der Klage der Stadt abwarten. Die Schadenersatzforderung der Bawag über 417,7 Mio. Euro gehe ins Leere, da die Stadt Linz das Geschäft - nur für den Fall seiner Wirksamkeit - aufgelöst habe, so Lukas.

Eine einvernehmliche Lösung schloss Dobusch aus. "Wir streben keinen Vergleich an, ich bin überzeugt, dass der Swap nicht rechtswirksam ist." Lukas gab zu Bedenken, dass es um 2 Seiten gehe, die fremdes Vermögen verwalten. Die Stadt müsste für einen Vergleich einen Gemeinderatsbeschluss einholen, die Bank brauche einen Aufsichtsratsbeschluss dafür. "Es geht um sehr viel für die Stadt Linz", sagte Dobusch. Daher sei es notwendig, die gesamte Bevölkerung mit maximalem Wissensstand zu versorgen und Transparenz an den Tag zu legen.

Die Wechselwirkungen des Strafverfahren, dessen Einstellung Penn begehrt habe, und des nun angestrengtes Zivilverfahrens bezeichnete Lukas als "enorm". Der Antrag Penns werde in einem Zwischenverfahren erledigt. (APA)